Entscheidungsvorlage - FB 36/0376/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenkonzept für die Grünflächen Steinstraße und Moritz-Braun-Straße, sowie den Severinusplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
|
Entscheidung
|
|
|
17.04.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für die Grünflächen Steinstraße und Moritz-Braun-Straße, sowie den Severinusplatz.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Rückblick
Auf Grundlage mehrerer Anträge und den sich daraus ergebenen Beschlüssen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 30.11.2022, wird mit dieser Vorlage der aktuelle Sachstand und die Zeitplanung für die Überplanungen der Grünflächen Steinstraße und Moritz-Braun-Straße, sowie des Severinusplatzes aus grünplanerischer und städtebaulicher Sicht dargestellt.
Schrägluftbild der Grünfläche Steinstraße, Grünfläche Moritz-Braun-Straße, sowie des Severinusplatzes
Ist-Zustand
Grundsätzlich ist bei der Betrachtung des Ist-Zustandes zu nennen, dass die drei in unmittelbarer Nähe zueinander liegenden Flächen aufgrund ihrer zentralen Lage, der Geländetopografie und Sichtbeziehungen große räumliche Qualitäten aufweisen.
Allerdings sind die baulichen Elemente, wie Wege- und Platzflächen stark sanierungsbedürftig und auch sämtliche Ausstattungselemente weisen einen erneuerungsbedürftigen Zustand auf. Zusätzlich sind die vegetativen Elemente (Grünflächen, Sträucher, Bäume) zu überarbeiten und zu ergänzen. Ein weiteres Defizit zeigt sich in der fehlenden Verbindung der drei Flächen, die durch den Straßenraum, fehlende Zugänge und Barrieren räumlich voneinander getrennt sind.
Nach dem Abriss des alten Gebäudes in der Grünfläche Steinstraße Ende 2022 ist für diese Grünfläche eine Neuplanung angedacht, da die Fläche grünplanerisch nicht erschlossen ist und nur wenig Aufenthaltsqualität bietet.
Bei der Betrachtung des Severinusplatzes zeigt sich, dass der Baumbestand Lücken aufweist und die Ausstattungselemente veraltet und teilweise marode sind.
Die westlich angrenzende Grünfläche Moritz-Braun-Straße weist einen sanierungsbedürftigen Zustand auf. Hier sind starke Wurzelhebungen im Bereich des unteren Fußweges zu erkennen, ein barrierefreier Zugang in die Anlage ist nicht möglich und das Mobiliar und die Spielgeräte sind veraltet.
Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung für interessierte Bürger*innen wird vom Fachbereich Klima und Umwelt durchgeführt und erfolgt in Form eines „Planungsspaziergangs“. Bei dem gemeinsamen Rundgang können interessierte Bürger*innen am 23. Mai 2024 von 16:00 – 18:30 Uhr ihre Meinung und ihre Wünsche zur Gestaltung der Grünflächen Steinstraße und Moritz-Braun-Straße, sowie den Severinusplatz äußern. Anhand von Informationsplakaten vor Ort und Aushängen im Bezirksamt wird frühzeitig auf die Veranstaltung hingewiesen und eigeladen.
Maßnahmenkonzept
Aufbauend auf den fachlich geprüften Ergebnissen der Bürgerbeteiligung wird vom Fachbereich Klima und Umwelt ein Maßnahmenkonzept erstellt. In dem übergeordneten Planwerk sind kurz-, mittel- und langfristig umsetzbare Maßnahmen zur Sicherung sowie schrittweisen Verbesserung der Qualität der drei Flächen zusammengestellt. Die Fertigstellung des Maßnahmenkonzeptes ist für Ende 2024 geplant, sodass eine Vorstellung der Ergebnisse in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 11. Dezember 2024 erfolgen kann.
Neben den bereits vorhandenen Finanzmitteln für die Aufwertung der Grünfläche an der Steinstraße sind nötige Finanzmittel für die Umsetzung größerer baulicher Maßnahmen sukzessive bei den Haushaltsanmeldungen zu beantragen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
200,5 kB
|