Kenntnisnahme - FB 61/0883/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung von RideMovi Germany GmbH als dritter E-Tretroller-Verleihanbieter in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.04.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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17.04.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
E-Tretroller sind ein fester Bestandteil einer integrierten Mobilitätsentwicklung und bieten eine alternative Mobilitätsmöglichkeit jenseits des privaten Pkw. Mit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr sind seit 2019 nun mehrere E-Tretroller-Verleihanbieter im Stadtgebiet Aachen aktiv. Derzeit sind die Anbieter VOI und TIER mit jeweils 1.000 E-Tretrollern vor Ort präsent, nachdem Anfang Oktober 2023 der Anbieter Lime seinen Betreib eingestellt und sich aus Aachen zurückgezogen hat. Die aktuell festgelegte Obergrenze liegt bei 2.000 E-Tretrollern insgesamt. Die Ankunft eines dritten Anbieters erfordert eine Anpassung der pro Anbieter zugelassenen E-Tretroller. Demnach können je Anbieter zukünftig 666 E-Tretroller im Stadtgebiet Aachen zur Verfügung gestellt werden.
Sharing-Angebote sind ein bekannter und gelebter Bestandteil der Mobilität in Aachen. Für die Zukunft ist eine gesamtstädtische Perspektive mit weitgehender Integration der Mobilitätsdienstleistungen ein erstrebenswertes Ziel. Das Angebot an E-Tretrollern soll den Mobilitätsbedürfnissen der Aachener Bevölkerung sowie der Besucher*innen der Stadt nachkommen. Als Lösung für die erste und letzte Meile bieten E-Tretroller einen erheblichen Mehrwert. Als Bestandteil der geteilten und Mikromobilität trägt das E-Tretroller-Angebot sowohl zur Stärkung des Umweltverbundes, als auch zur Entwicklung einer stadtverträglichen und emissionsfreien Mobilitätsinfrastruktur bei, die in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln den Zielen der Mobilitätsstrategie dient.
Der E-Tretroller-Verleihanbieter RideMovi wurde 2017 in Mailand, Italien, gegründet und hat sich seitdem zu einem wichtigen Akteur im Bereich der geteilten Mobilität in Europa entwickelt. Derzeit in sechs Ländern und 40 europäischen Großstädten vertreten, ist RideMovi als erster Free-Floating-Anbieter in Europa ein Vorreiter in Sachen Innovation und Nachhaltigkeit im Mobilitätssektor. Mit einer aktuellen Nutzerbasis von rund 2 Millionen Nutzer*innen und seiner Erfahrungen im Bereich der geteilten Mobilität beabsichtigt RideMovi, seine Geschäftstätigkeit in den deutschen Raum auszuweiten. Neben Darmstadt und sechs weiteren deutschen Städten wurde Aachen aufgrund seiner nachhaltigen Mobilitätsstrategie und Zielsetzungen als Anlaufstadt ausgewählt. Durch die erfolgte Beantragung der entsprechenden Sondernutzungsgenehmigungen für die Bereitstellung von E-Tretrollern wird der Anbieter RideMovi Germany GmbH seine Mobilitätsdienstleistungen ab Juni den Bürgern*innen der Stadt Aachen zur Verfügung stellen. Verschiedene technologische und innovative Lösungen sollen hier ein ordnungsgemäßes und effizientes Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum gewährleisten. Darüber hinaus wird RideMovi ein erschwingliches Preissystem anbieten, das die Nachfrage der Nutzer*innen nach einem einfachen, schnellen und emissionsfreien Transportmittel befriedigen soll. Damit soll ein Mehrwert für die Kunden*innen des öffentlichen Nahverkehrs geschaffen werden.
Mit der Unterzeichnung der von der Stadt Aachen entwickelten Qualitätsvereinbarung verpflichtet sich der Anbieter RideMovi, die definierten Rahmenbedingungen, die auch die Nutzung des öffentlichen Straßenraums in all seiner Funktionalität und Stadtbildrelevanz berücksichtigen, einzuhalten und die Anforderungen an eine verkehrssichere und möglichst barrierefreie Straßenraumnutzung zu erfüllen. Die Qualitätsvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.
Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Verleihanbieter, die folgenden Grundsätze der Qualitätsvereinbarung einzuhalten:
- Ausbringung und Umverteilung des Leihangebotes gemäß den Vorgaben der Übersichtskarte
- Einrichtung von Parkverbotszonen (z.B. in Fußgängerzonen oder um eingerichtete Abstellzonen herum)
- Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs des Verleihsystems und Aufrechterhaltung seiner Qualität
- Tiefenintegration des Angebots in den Plattformen der lokalen Mobilitätsdienstleister über eine API-Schnittstelle
- Bereitstellung von Daten an die Stadt Aachen über geeignete Datenschnittstellen
- Bearbeitung von Beschwerden über falsch abgestellte E-Tretroller binnen 24 Stunden
- Einrichtung eines Kundenservice
In Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen erklärt sich der E-Tretroller-Verleihanbieter RideMovi bereit, seine Mobilitätsdienstleistungen auf die in Zukunft vorhandenen Abstellflächen bereitzustellen und die Stadtverwaltung bei der Identifizierung potenzieller Standorte zu unterstützen. Die Standorte der 16 zukünftigen Abstellflächen für E-Tretroller wurden dem Anbieter bereits übermittelt.
Die zur Zeit verwaltungsseitig in der Erarbeitung befindlichen Sharing-Leitlinien ermöglichen perspektivisch eine geordnete Ausweitung des E-Tretroller-Verleihangebots. In den Leitlinien werden auch die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung des Angebots konkretisiert.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
In Kombination mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes trägt das E-Tretroller-Verleihangebot dazu bei, private Pkw-Fahrten zu reduzieren. E-Tretroller sind daher im Sinne ihrer verkehrlichen Wirkung insgesamt positiv im Kontext des Klimaschutzes zu beurteilen. Die Zulassung eines dritten E-Tretroller-Verleihanbieters in Aachen führt aufgrund der Anzahl der im öffentlichen Straßenraum bereitgestellten Fahrzeuge zu einer quantitativen Veränderung der E-Tretroller-Fahrten. Die Stadtverwaltung erwartet eine positive Auswirkung im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89 kB
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