Entscheidungsvorlage - FB 61/0902/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Umsetzung der neuen Bewohnerparkzonengrenzen innerhalb des Alleenrings gemäß den Straßenverzeichnissen Anlage 3.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Umsetzung der neuen Bewohnerparkzonengrenzen innerhalb des Alleenrings gemäß den Straßenverzeichnissen Anlage 3.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit den Beschlüssen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 06.09.23 und des Mobilitätsausschusses vom 24.08.23 wurde die Verwaltung beauftragt, die Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen innerhalb des Alleenrings zu planen und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Sachstand

Seit den 90er Jahren werden in Aachen Bewohnerparkzonen in den zum Parken stark nachgefragten Wohngebieten von der Innenstadt bis zum Außenring eingerichtet. Zu Beginn wurden die Zonen auf wenige Straßen und Straßenabschnitte beschränkt, so dass die ersten Zonen innerhalb des Alleenrings eine geringe Ausdehnung haben. Die neuen Zonen außerhalb des Alleenrings werden gegenwärtig deutlich größer dimensioniert, was die Flexibilität der Bewohnenden bei der Parkplatzsuche erhöht und die Zufriedenheit steigert.

Innerhalb des Alleenrings sind derzeit neun Bewohnerparkzonen eingerichtet. Die Zone G+L (Großkölnstraße / Lindenplatz) innerhalb des Grabenrings und daran anschließend die Zonen „A“(Aureliusstraße), „B“ (Bergstraße), „D“ (Deliusstraße), „F“ (Franzstraße), „H“ (Heinrichsallee), „P“ (Pontstraße), „R“ (Rossstraße) und „S“ (Suermondtviertel) bis zum Alleenring (Anlage 1). Alle Zonen in Aachen sind im Mischprinzip beschildert und mit Parkscheinautomaten ausgestattet. Dies erlaubt sowohl allen Bewohnenden als auch allen Besuchenden die freie Parkplatzwahl während der Bedienzeiten. Bewohnende mit Bewohnerparkausweis sind von den geltenden Bewirtschaftungsregeln innerhalb ihrer Zone befreit.

 

Mit den Straßenraumneuplanungen in den letzten Jahren sowie den gestiegenen Anforderungen an den Straßenraum hinsichtlich Verkehrssicherheit und dem Ausbau nachhaltiger Mobilitätsformen sind immer mehr öffentliche Parkstände entfallen, so dass das Verhältnis Parkstände zu Bewohnerparkausweisen in vielen Teilbereichen schlechter wurde. Mehr ausgegebene Bewohnerparkausweise stehen immer weniger Parkständen gegenüber. Der Wegfall von Parkmöglichkeiten beeinträchtigt insbesondere die Akzeptanz und Flexibilität kleinerer Bewohnerparkzonen, wie beispielsweise die Zonen „R“ und „F“. Auch in der Zone „G+L“ innerhalb des Grabenrings wurden die Parkstände im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren reduziert und die direkte Erreichbarkeit der Parkstände innerhalb der Zone durch Einbahnstraßenregelungen und Durchfahrtssperren, wie z.B. am Annuntiatenbach eingeschränkt. Auf der Grundlage des Entwurfs aus dem gesamtstädtischen Parkraumgutachten (vgl. Vorlage FB61/0714/WP18) sowie unter Berücksichtigung des gestarteten Prozesses zur geänderten Erschließung der Aachener Innenstadt (siehe Vorlage FB 61/0270/WP18) sollen die Zonengrenzen der Bewohnerparkzonen (Anlage 1 und 2) innerhalb des Alleenrings angepasst werden.

 

Planung

Die heutigen drei Zonen „B“, „G+L“ und „F“ werden zu unterschiedlichen Anteilen den anliegenden Zonen „D“, „H“, „P“, „R“ und „S“ zugewiesen. Diese werden dadurch deutlich vergrößert, was eine höhere Flexibilität bei der Parkplatzsuche für die Bewohner*innen unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit der Parkstände innerhalb einer Zone schafft. Außerdem entsteht durch die Reduzierung der Zonengrenzen eine größere Zufriedenheit und Akzeptanz in der Bevölkerung, da die eingeschränkte Parkstandssuche, die an den alten Grenzen existierte, entfällt.

Innerhalb des Alleenrings reduziert sich damit die Anzahl der Bewohnerparkzonen von neun auf sechs Zonen mit den Bezeichnungen „A“ (Aureliusstraße), „D“ (Deliusstraße), „H“ (Heinrichsallee), „P“ (Pontstraße) „R“ (Rossstraße) und „S“ (Suermondtviertel). Die alten Zonenbezeichnungen wurden beibehalten, damit möglichst viele Bewohnerparkausweise weiterhin ihre Gültigkeit behalten und die anzupassende Beschilderung der Verkehrszeichen möglichst gering ist. Die neuen Zonen werden in alphabetischer Reihenfolge erläutert.

 

Zone „A“ (Aureliusstraße)

Die neue Zone „A“ (Anlage 3) entspricht in weiten Teilen der heutigen Zone „A“. Lediglich im Bereich der östlichen Franzstraße zwischen Borngasse und Kapuzinergraben erfolgt eine Grenzverschiebung, womit die Bewohnerparkzonengrenze an die zukünftige Erschließungszone der Innenstadt angeglichen wird. Hierfür wird der Abschnitt Franzstraße, ungerade Hausnr. 1 bis 53, aus der Zone „A“ herausgelöst und der neuen, angrenzenden Zone „R“ zugewiesen. Damit wird auch die im Rahmen der Innenstadterschließung geplante Verkehrsführung am Knoten Borngasse / Franzstraße unterstützt, die eine Trennung der Fahrbeziehung im Knoten Borngasse /Franzstraße zur Karmeliterstraße/ Franzstraße vorsieht.

Alle öffentlichen Parkstände innerhalb des Betrachtungsraums, die bereits dem Bewohnerparken zugewiesen sind werden der neuen Zone „A“ zugewiesen. Behindertenparkplätze, Parkstände zum Liefern- und Laden sowie bestehende Kurzzeitparkplätze bleiben erhalten. In der neuen Zone „A“ ist keine Anpassung der Beschilderung notwendig.

 

Zone „D“ (Deliusstraße)

In die bestehende Zone „D“ wird der westliche Teil der Zone „G+L“ integriert. Dazu gehören die Bereiche östlich des Karlsgrabens bis Kármánstre, Augustinergasse, Marktplatz, Katschhof, nsterplatz, Rennbahn und Hermann-Heusch-Platz (Anlage 3). Im Bereich Annuntiatenbach /Judengasse wurde das heutige Durchfahrverbot für den Kfz-Verkehr bei der Grenzführung berücksichtigt und die Zonengrenze in Höhe der Durchfahrsperre vorgesehen. Dadurch ist zukünftig die durchgängige Erschließung innerhalb der Bewohnerparkzone „D“ gewährleistet.

Im Süden der Zone wurde die Grenze auf die Fahrbahnmitte der Vaalser Straße gelegt, um auch hier die Bewohnerparkzonengrenze an die zukünftige Erschließungszone der Innenstadt anzugleichen. Das bedeutet, der Zone „D“ sind nur noch die geraden Hausnummern 4 bis 26 der nördlichen Vaalser Straße zugeordnet.

Alle öffentlichen Parkstände innerhalb der neuen Zonenabgrenzung, die bereits dem Bewohnerparken zugewiesen sind werden analog der bestehenden Beschilderung gekennzeichnet und der neuen Zone „D“ zugewiesen. Dazu werden die Verkehrszeichen (VZ) 290.1 StVO um ein Zusatzzeichen „Zone D mit Parkschein frei“ ergänzt sowie die Zusatzzeichen zum VZ 314 StVO „Zone D mit Parkschein“ angepasst. Behindertenparkplätze, Parkstände zum Liefern- und Laden und Cambio-Parkstände bleiben erhalten. Rund 16 Schilderstandorte müssen entsprechend neu beschildert werden.

 

Zone „H“ (Heinrichsallee)

Die neue Zone „H“ (Anlage 3) umfasst neben der bestehenden Zone „H“ zusätzlich den östlichen Bereich der alten Zone „B“ (Abschnitt zwischen Sandkaulstraße und Heinzenstraße). Mit der Teilung der Zone „B“nnen die Grenzen der Erschließungszone und der Bewohnerparkzone identisch geplant werden. Ergänzt wird der neue Zonenzuschnitt durch den östlichen Teil der alten Zone „G+L“ vom Grabenring bis zum Markt. Die Grenze der neuen Zone „H“ verläuft vom Alleenring über den bekannten Grenzverlauf vorbei am Willy-Brandt-Platz bis zum Friedrich-Wilhelm-Platz und dann weiter südlich der Ursulinerstraße. Die neue Zone grenzt an dennsterplatz, Katschhof und Marktplatz und verläuft dann dlich der Großlnstraße bis zur bestehenden Grenzführung der heutigen Zone „H“.

Alle öffentlichen Parkstände in der neuen Zonenabgrenzung „H“, die bereits dem Bewohnerparken zugewiesen sind sowie Behindertenparkplätze, Parkstände zum Liefern und Laden sowie Cambio-Standorte bleiben erhalten. Insgesamt werden r die Zonenanpassung der neuen Zone „H“ rund 28 Schilderstandorte überplant. Dazu werden die Verkehrszeichen (VZ) 290.1 StVO mit einem Zusatzzeichen „Zone H mit Parkschein frei“ sowie die Zusatzzeichen zum VZ 314 StVO „Zone H mit Parkschein“ ausgetauscht. Vereinzelt sind neue Schilderstandortplanungen im Bereich der Sandkaulstraße notwendig.

 

Zone „P“ (Pontstraße)

Die neue Zone „P“ (Anlage 3) wird in ihren Abmessungen deutlich vergrößert. Sie umfasst die alte Zone „P“, den westlichen Teil der Zone „B“ bis zur Sandkaustraße und den nördlichen Bereich der heutigen Zone „G+L“ bis zum Markt, so dass der Bereich Großlnstraße, dliche Pontstraße, Augustinerbach und Eilfschornsteinstraße innerhalb der neuen Zone liegen.

Auch der kleine Bereich außerhalb des Alleenrings, Salvatorstraße gerade Hausnummern 2 bis 38 und Ludwigsallee, ungerade Haunummern 127 bis 139, wird der neuen Zone „P“ zugewiesen. Bei der Zonenzuordnung wurde die Entfernung zu den öffentlichen Parkständen der Zone „P“ höher gewertet als der räumliche Bezug zur angrenzenden Zone „E“. Eine Zuordnung zur neuen Zone „H“, in dem der Bereich früher verankert war, ist hinsichtlich der maximalen, rechtlichen Ausdehnung einer Zone von 1.000 m gemäß StVO nicht möglich.

Alle öffentlichen Parkstände im gesamten Betrachtungsraum „P“, die bereits dem Bewohnerparken zugewiesen sind werden analog der bestehenden Beschilderung gekennzeichnet und der neuen Zone „P“ zugewiesen. Dazu werden die Verkehrszeichen (VZ) 290.1 StVO um ein Zusatzzeichen „Zone P mit Parkschein frei“ ergänzt sowie die Zusatzzeichen zum VZ 314 StVO „Zone P mit Parkschein“ angepasst. Behindertenparkplätze, Parkstände zum Liefern- und Laden und Cambio-Parkstände bleiben erhalten. r die Anpassung der neuen Zone „P“ werden rund 52 Schilderstandorte überplant. Vereinzelt sind neue Schilderstandortplanungen notwendig.

 

 

 

Zone „R“ (Rosstraße)

In der neuen Zone „R“ werden die alten Zonen „R“ und „F“ zusammengefasst und zusätzlich um den südlichen Teil der heutigen Zone „G+L“ ergänzt. Darüber hinaus erfolgen im südlichen und östlichen Bereich der neuen Zone „R“ geringfügige Grenzverschiebungen um die Bewohnerparkzonengrenze an die zukünftige Erschließungszone der Innenstadt anzugleichen und die geplanten verkehrslenkenden Maßnahmen zu unterstützen (vgl. Erläuterungen zu Zone „A“ und „D“). Im Detail bedeutet dies, dass die Zonengrenze mittig auf die Vaalser Straße verschoben wird, so dass die ungeraden Hausnummer 1 bis 17a (zwischen Junkerstraße und Jakobstraße) der Zone „R“ zugewiesen werden. Im Osten wird der Abschnitt Franzstraße, ungerade Hausnummer 1 bis 53, der neuen Zone „R“ zugewiesen.

Die neue Zone „R“ (Anlage 3) umfasst dann den Bereich ausgehend vom Alleenring über die Vaalser Straße, Jakobstraße, Annastraße, Fischmarkt, Domhof, nsterplatz, Hartmannstraße, Kapuzinergraben, Franzstraße und Karmeliterstraße bis zum Alleenring im Bereich Boxgraben.

Alle öffentlichen Parkstände in der neuen Zone „R“, die bereits dem Bewohnerparken zugewiesen sind, werden wie auch in den anderen Zonen, gemäß der bestehenden Beschilderung gekennzeichnet und der neuen Zone „R“ zugewiesen. Parkstände, die ausschließlich mit Parkschein bewirtschaftet werden, Behindertenparkplätze, Liefer- und Ladebereiche sowie Cambio-Parkstände bleiben erhalten. Insgesamt werden für die Zonenanpassung „R“ 59 Schilderstandorte überarbeitet.

 

 

Zone „S“ (Suermondtviertel)

Die Zone „S“ wird in ihrer Ausdehnung und Grenzführung soweit beibehalten, da sie schon heute den geplanten Erschließungszonen der Aachener Innenstadt entspricht. Lediglich im Westen wird die Zone um den Elisengarten mit dem Elisenbrunnen erweitert, damit die maximal rechtliche Ausdehnung von 1.000 m der Zonen „H“ und „R“ eingehalten werden kann (Anlage 3).

 

Anpassung der Beschilderung

Die Ausweisung der Bewohnerparkzonen erfolgt wie bisher über eine einheitliche StVO-Beschilderung. Dabei wird der Zonenbuchstaben zur eindeutigen Kennzeichnung der Bewohnerparkzone zukünftig nicht mehr auf dem Verkehrszeichen 290.1 StVO sondern in einem neuen Zusatzzeichen „Zone xy mit Parkschein frei“ (wie bereits in der Zone „Ost 2“ schon vorhanden) und auf dem Zusatzzeichen „Zone xy mit Parkschein“, welches unter der Positivbeschilderung VZ 314 StVO angebracht ist, ergänzt (Anlage 4). Diese geänderte Beschilderungsdarstellung erfolgt jedoch nur im Rahmen der Neuaufstellung oder im Rahmen der Unterhaltung.

Für die Anpassung der Zonengrenze vor Ort muss demnach lediglich die Beschilderung der Teilbereiche überplant werden, die neuen Zonen zugeordnet wurden. Insgesamt betrifft dies rund 155 Schilderstandorte an denen größtenteils ein Schilderaustausch stattfinden wird. Nur vereinzelt sind neue Schilderstandorte zu planen oder bestehende Standorte zu entfernen.

Es sind rund 142 neue Schilder, 153 Schilderdemontagen und 15 neue Pfosten geplant.

 

 

Information der Bürger*innen

Alle Bürger*innen innerhalb des Alleenrings werden frühzeitig mittels eines Informationsschreibens über die Änderung der Zonengrenzen informiert. Die Bürger*innen, die die aufgrund der Zonenanpassung einen neuen Bewohnerparkausweis benötigen und über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen erhalten kostenfrei einen Bewohnerparkausweis mit gleicher Gültigkeitsdauer für ihre neue Zone per Post zugesandt.

 

Kosten

Für die Anpassung der Beschilderung der neuen Bewohnerparkzonen innerhalb des Alleenrings wurden anhand aktueller Ausschreibungsergebnisse überschlägige Kosten in Höhe von rund 25.000 € kalkuliert. Unter dem PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1/4-120202-921-9 "Einrichtung Bewohnerparken" stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der neuen Bewohnerparkzonengrenzen innerhalb des Alleenrings gemäß den Straßenverzeichnissen Anlage 3.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

548.141,18

548.141,18

1.200.000

1.200.000

0

0

Ergebnis

548.141,18

548.141,18

1.200.000

1.200.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

PSP-Element 4-120202-921-9 Einrichtung Bewohnerparken

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

212.783,54**

212.783,54

300.000

300.000

0

0

Ergebnis

212.783,54

212.783,54

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz (VN) 2024 i.H.v. 400.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 148.141,18 €

**Haushaltsansatz (VN) 2024 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 112.783,54 €

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Mit der Anpassung der Bewohnerparkzonengrenzen werden die öffentlichen Parkplätze hinsichtlich der Erreichbarkeit sowie der Zonenzuordnung neu festgelegt. Den Bewohner*innen wird dadurch eine größere Flexibilität bei der Parkplatzsuche eingeräumt und es entsteht ein angeglichenes Verhältnis von Fläche zu Parkplätzen. Dies kann dazu beitragen, dass Park-Such-Verkehre reduziert und kürzere Anfahrtswege entstehen.

 

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Anlagen

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