Kenntnisnahme - E 18/0178/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

Erläuterungen

 

Die Verwendung von heimischen Strauch- und Baumarten ist gem. Bundesnaturschutzgesetz seit dem 01.03.2020 nur für Flächen in der freien Natur vorgesehen, also für die freie Landschaft, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird. Der urbane Siedlungsbereich hingegen ist kein Bestandteil der freien Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Anforderungen an die Bepflanzungen im urbanen Siedlungsbereich weichen hinsichtlich Zielsetzung und Funktionserfordernis mitunter von denen in der freien Landschaft ab. Im städtischen Gestaltungsgrün werden Begrünungsziele definiert, die neben der ökologischen Funktion auch noch gestalterische und klimatische Funktionen an aus baumökologischer Sicht eigentlich völlig ungeeigneten Standorten erfüllen sollen.

 

Die Pflanzenauswahl des Aachener Stadtbetriebes und der Grünplanung des Fachbereiches Klima und Umwelt ist daran ausgerichtet, welche Baumarten überhaupt für innerstädtische Standorte geeignet sind. Eine Vielzahl dieser "Klimabäume" sind hier nicht heimisch und sind somit "Neophyten", allerdings macht sie das nicht zwangsläufig zur invasiven Art wie z.B. den Götterbaum.

Resilienz, Resistenz, Trockenheits- oder Hitzetoleranz, Frosthärte, Schnittverträglichkeit, Bodenverhältnisse und Nutzungsdruck sind bei der Pflanzenauswahl im innerstädtischen Bereich zu berücksichtigen.

 

Die auf wissenschaftlichen Grundlagen basierenden Ergebnisse des Forschungsprojektes „Stadtgrün 2021+“, „Zukunftsbäume für die Stadt“ der Gartenamtsleiterkonferenz oder der „Citree Datenbank- für eine standortgerechte Gehölzartenauswahl für Städte“ helfen bei der Auswahl der Baumarten für die besonderen Herausforderungen außerhalb der freien Landschaft.

 

Begriffsbestimmung

 

Heimische Baumarten

Die heimischen Strauch- und Baumarten sind für den Erhalt der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung. An ihren ursprünglichen Standorten gewachsene Vorkommen sind optimal auf die regionalen Bedingungen des Klimas und der Umwelt eingestellt und können sich besser an wandelnde Umweltbedingungen anpassen als Pflanzen derselben Art in anderen Gebieten.

 

Die Stadt Aachen befindet sich auf zwei vom Bundesamt für Naturschutz definierten Vorkommensgebieten.

Der Aachener Norden liegt im Herkunftsgebiet 1. Norddeutsches Tiefland und der Aachener Süden liegt im 4. Westdeutschen Bergland und Oberrheingraben, wie links die Karte des Bundesamtes für Natur-schutz zeigt.

 

Der Feldahorn ist z.B. in allen Vorkommensgebieten heimisch. Gebietseigen wäre z.B. einer aus zertifiziertem Saatgut stammender Feldahorn aus Rostock in Richterich und einer aus Saarbrücken in Brand. Die als Stadtbaum hervorragend geeignete Sorte des Feldahorns `Elsrijk´ würde aufgrund ihrer Zucht aus diesem Raster fallen.

 

 

 

 

 

Neophyten

Unter Neophyten werden Pflanzen verstanden, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst vom Menschen, in Gebiete eingeführt wurden und werden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen.

 

Invasive Arten

Zu den invasiven Arten werden nur solche gezählt, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Lebewesen haben oder sich unkontrolliert ausbreiten.

 

 

Pflanzenauswahl Marienplatz

 

Der Baumartenwechsel für diesen Bereich wurde bereits mit früheren Ersatzbaumpflanzungen in Einvernehmen zwischen dem Aachener Stadtbetrieb und dem Fachbereich Klima und Umwelt vollzogen. 

Die damals vorherrschende Baumart Robinia pseudoacacia 'Monophylla' gilt mittlerweile hinsichtlich der Eignung als Straßenbaum als schwierig, insbesondere hinsichtlich der Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit aufgrund der kluftigen Borke und Hebung des Wurzelstocks.

Die Gleditschie, Lederhülsenbaum oder Gleditsia triacanthos, insbesondere mit den dornenlosen Sorten 'Skyline' und 'Sunburst' ist ausgesprochen anspruchslos. Sie wird in den oben aufgeführten Entscheidungshilfen als geeigneter Klimabaum aufgeführt. Durch ihre lichte Krone ist sie sehr gut für Unterpflanzungen geeignet. Sie fruchtet erst im Alter. Durch die breite Kronenform (ohne Leittrieb) eignet sie sich vor allem für breite Straßen und Grünstreifen.

Sie ähnelt in der Erscheinung und Habitus des Weiteren der Robinia pseudoacacia, was hinsichtlich der Harmonie des gestalterischen Gesamtbildes der Begrünung bei dem Baumartenwechsel zuträglich war.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

-          Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und SPD vom 28.02.2024 für die Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb am 23.04.2024 – Vorstellung und Begründung der Auswahl der Baumarten, die vom Aachener Stadtbetrieb gepflanzt werden

-          Antrag zur Tagesordnung der Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und SPD vom 04.03.2024 für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 16.04.2024 – Vorstellung und Begründung der Auswahl der Baumarten, die vom Aachener Stadtbetrieb gepflanzt werden

-          Flyer Forschungsprojekt Stadtgrün 2021+.

 

 

 


 

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