Kenntnisnahme - FB 56/0398/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zum weiteren Vorgehen im Rahmen der Erstellung des Demographiekonzeptes zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 18.02.2021 wurde die Verwaltung mit dem Ratsantrag 017/18 der SPD-Fraktion „Dem demografischen Wandel begegnen - Erstellung eines ressortübergreifenden, strategischen Demografiekonzepts“ beauftragt, ein Demographiekonzept zu erstellen. Unter besonderer Berücksichtigung der älter werdenden Bevölkerung soll durch die Sozialplanung der Stadt Aachen ein konzeptionelles strategisches Planwerk entstehen, in welchem die spezifischen Anforderungen und verschiedenen Bedarfslagen deutlich werden sowie Zielsetzungen und Handlungsempfehlungen formuliert werden. Die Betrachtung soll sowohl auf gesamtstädtischer als auch auf quartiersbezogener Ebene erfolgen.

 

Um hierbei den unterschiedlichen Perspektiven und Handlungsfeldern entsprechen zu können, wird die Erstellung dieses Konzeptes im Sinne eines integrierten Vorgehens unter der Einbeziehung verschiedener verwaltungsinterner Fachbereiche, sowie externer Akteur*innen, die inhaltliche Berührungspunkte mit dem demographischen Alterungsprozess aufweisen, vorgenommen. Als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Bevölkerung in Aachen dient die aktuelle und erstmalig erstellte Bevölkerungsprognose der Stadt Aachen (FB 02/200 Statistikstelle) für die Jahre 2022 bis 2039, welche am 30.11.2022 im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung vorgestellt worden ist (FB 02/0193/WP18).

 

Nachfolgend werden, nach einer kurzen Darstellung der demographischen Ausgangslage Aachens, das weitere Vorgehen und der aktuelle Sachstand zur Entwicklung des Demographiekonzeptes beschrieben.

 

 

  1. Ausgangslage - Bevölkerungsstruktur

 

Wie bereits in vergangenen Planwerken beschrieben, unterliegt die Bevölkerungsstruktur der Stadt Aachen fortwährend demographischen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Diese wurden zuletzt vonseiten der Sozialplanung gesamtstädtisch sowie in kleinräumiger Betrachtungsebene im Update zum Dritten Sozialentwicklungsplan (2022) beleuchtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bevölkerungspyramide und Prognoselinie r das Jahr 2039:

 

 

Quelle:

Bevölkerungsvorausberechnung FB 02,

weitere Erläuterungen s. www.aachen.de/statistik.

 

 

Anhand der oben dargestellten Bevölkerungspyramide und der Prognoselinie, die sich auf die Bevölkerungszahlen aus dem Jahr 2021 bezieht, ist die bevorstehende Veränderung in der Bevölkerungsstruktur der Stadt Aachen innerhalb der Jahre 2021 bis 2039 gut zu erkennen:

 

Deutlich sichtbar ist die stabile große Anzahl junger Menschen im Alter von 18 Jahren bis 29 Jahren. Diese stellen aufgrund regelmäßig nachrückender neuer Studierender eine konstante Größe in der Aachener Bevölkerungsstruktur dar.

 

Hinsichtlich der Alterungsprozesse innerhalb der Aachener Bevölkerungsstruktur lassen sich dagegen folgende Entwicklungen gut erkennen:

In den nächsten Jahren werden verstärkt die geburtenstarken Jahrgänge (Geburtenjahrgänge: Mitte der 1950er bis Ende der 1960er Jahre), die sogenannten „Babyboomer“, das Rentenalter erreichen. Bedingt durch die allgemein höhere Lebenserwartung trifft diese hohe Anzahl alternder Bevölkerung dann zugleich auf einen großen Anteil älterer, hochbetagter Menschen (Anteil an der Altersgruppe Ü80 an der Gesamtbevölkerung aktuell: 6,1 % (31.12.2023)).

Im Jahr 2039 werden dann gemäß der Bevölkerungsprognose rund 20 %[1] der Aachener*innen über 65 Jahre alt sein. Im Zuge dieser Entwicklung wird dies in einer bisher nicht dagewesenen Verhältnismäßigkeit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung neue Anforderungen und Bedarfe an Wohnraum, Mobilität, Pflege etc. erzeugen. Dabei muss zugleich die Heterogenität innerhalb der Zielgruppe „alternder Menschen“ berücksichtigt werden, welche beispielsweise aus einer großen Spannweite hinsichtlich ihrer Altersstrukturen, sozioökonomischer Situationen, gesundheitlicher Voraussetzungen, individueller Lebensstile und potentieller Zuwanderungsgeschichten resultieren kann. Folglich muss dies differenziert im Hinblick auf Anforderungen, Bedürfnisse, Interessens- und Nachfragelagen betrachtet werden.

 

Der demographische Alterungsprozesses stellt sich zudem räumlich in sehr unterschiedlicher Weise dar, wie folgende Karte aus dem Update zum Dritten Sozialentwicklungsplan (2022) auf der Lebensraumebene verdeutlicht.

 

Dargestellt wird hier der Altersmedian. Im Sozialentwicklungsplan wurde hierzu bereits zusammenfassend festgehalten: „Orsbach hat mit 54 das höchste Medianalter. Hier sind 50 % der Bevölkerung älter als 54 Jahre. Der Bereich Roermonder Str. weist einen Wert von 26 auf. Hier ist die Hälfte der Bevölkerung, die immerhin bei über 8.700 liegt, jünger als 26 Jahre. Allein diese Gegenüberstellung verdeutlicht die große Heterogenität der Stadt Aachen hinsichtlich der Altersstrukturen vor Ort, die […] stetig größer wird“ (Update zum Dritten Sozialentwicklungsplan, S. 34).

Während also anhand der Datenlage in den Außenbezirken der Stadt ein deutlicher Alterungsprozess zu beobachten und eine weitere Verstärkung dieser Entwicklung zu erwarten ist, sind die Räume in der Innenstadt bzw. in unmittelbarer Innenstadtnähe hiervon zwar keineswegs ausgenommen, jedoch nur in geringeren Anteilen von Alterungsprozessen betroffen. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die „junge Bevölkerung […] ganz deutlich die Innenstadt Aachens, sowohl im Bereich Campus-Mitte als auch im Bereich Markt und Theaterplatz sowie in der östlichen Innenstadt“ und weiteren Teilbereichen dominiert und sie „stark studentifiziert“ (ebd., S. 35). „Die demographisch-räumliche Polarisierung zwischen den jungen innenstadtnahen und innerstädtischen Lebensräumen sowie den alternden Lebensräumen in den Außenbezirken hat mit Blick auf die Altersmedianwerte sogar weiter zugenommen“ (ebd., S. 57).

 

Zusammenfassend lassen sich aus den hier nur kurz skizzierten Entwicklungen folgende Aspekte ableiten:

- Stärker als zuvor wird die Bevölkerungszusammensetzung Aachens künftig einen sehr hohen Anteil von älteren Menschen und hochbetagten Menschen aufweisen; Aachen braucht daher künftig eine entsprechend ausgebaute Infrastruktur (z. B. der Versorgung/Pflege).

- Der Umgang mit den Bedarfslagen setzt eine differenzierte und interdisziplinäre Betrachtung voraus, da die Gruppe von älteren Menschen insgesamt sehr heterogen ist (z. B. im Hinblick auf soziökonomische, kulturelle Hintergründe).

- Die Unterschiedlichkeit in der räumlichen Ausprägung/Verteilung älterer Bevölkerung im Stadtgebiet wird auch räumlich verschiedene Bedarfsschwerpunkte herausbilden (z. B. an sozialen Infrastrukturen für Ältere).

 

Das Demographiekonzept wird hierauf entsprechend eingehen.

 

 

  1. Konzepterstellung – Vorgehensweise

 

Gemäß dem Ratsantrag soll das Demographiekonzept auf das bestehende Monitoring und die Datenlage aus dem Dritten Sozialentwicklungsplan, der im Jahr 2020 erschienen ist, zurückgreifen.

 

Zeitlich folgende externe Krisen (Corona-Krise, Ukrainekrieg), deren Effekte einen großen Einfluss auf die Stadtgesellschaft nahmen, erforderten daraufhin jedoch eine Aktualisierung dieses Planwerkes, welche im Jahr 2022 in Form eines Updates zum Dritten Sozialentwicklungsplan erschienen ist und das bisherige Werk um entsprechende Inhalte und Schwerpunkte ergänzt.

 

Eine wesentliche Planungsgrundlage stellt die Bevölkerungsprognose dar, die erstmalig die voraussichtliche Entwicklung der Altersstrukturen für die Stadt Aachen bis ins Jahr 2039 beschreibt. Diese wurde erstmals von der Statistikstelle der Stadt Aachen (FB 02/200) im Jahr 2022 erstellt und Ende 2022 der Politik vorgestellt.

 

Unter Rückgriff auf die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und die aktuelle Datenlage aus dem Update zum Dritten Sozialentwicklungsplan konnte daraufhin die konkretere Planung des Demographiekonzeptes erfolgen, dessen Struktur und inhaltliche Erarbeitung im Folgenden beschrieben wird.

 

Das Planwerk wird aufgebaut als integriertes, ganzheitliches Konzept, um den zahlreichen Perspektiven und Anforderungen an die Thematik gerecht zu werden. Es wird dabei gegliedert in verschiedene Handlungsfelder, deren Aufteilung sich u.a. an andere Planwerke anlehnt (z. B. Inklusionsplan) und es damit erleichtert, auf vertiefende Informationen in diesen Fachplanwerken zurückzugreifen.  

 

 

Handlungsfelder (nach derzeitigem Planungsstand):

 

 

 

 

Der Ausdruck „integriertes Demographiekonzept“ beinhaltet u.a. auch den Einbezug von vielfältigen Akteur*innen, Expert*innen, Institutionen, Gremien und auch der Zielgruppe selbst in den Prozess der Konzepterstellung.

 

Folgende Beteiligungsformate wurden hierzu bereits durchgeführt oder befinden sich derzeit in Planung:

- Oktober 2023: Workshop mit den Leitungen der zehn Begegnungszentren der Stadt Aachen

- Dezember 2023: Verwaltungsinterner Kick-Off-Workshop mit den verschiedenen Fachbereichen

- Februar 2024: Information und Austausch im Senior*innenrat

- April 2024: Information der Politik im AfSID

- Mai 2024: Besuch von Begegnungszentren für einen Dialog mit Seniorinnen und Senioren

- Herbst 2024: Größere Beteiligungsrunde mit Vorstellung von Zwischenergebnissen unter Einbezug von Politik und Träger*innen

 

Neben diesen feststehenden Meilensteinen findet auf verschiedenen Ebenen der Einbezug relevanter Akteur*innen, teils auch in Form regelmäßiger Austausche, statt. Zu diesen zählen z. B. die Leitstelle Älter werden in Aachen, die Integrationsbeauftragte und das Kommunale Integrationszentrum sowie die StädteRegion Aachen, u.a. für den Bereich Pflege und Gesundheit.

 

Die Fertigstellung des Demographiekonzeptes ist für Frühjahr 2025 geplant.

 

Die Sozialplanerin der Stadt Aachen, Frau Blumberg, wird in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie den aktuellen Sachstand zum Demographiekonzept sowie die Planungen zum weiteren Vorgehen bei dessen Erstellung anhand einer Präsentation mündlich vorstellen.
 


[1] Hierbei handelt es sich um den Wert der Medium-Prognosevariante der Bevölkerungsvorausberechnung, die von der städtischen Statistikstelle ermittelt wurde;

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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