Entscheidungsvorlage - E 26/0153/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Bundesverband GebäudeGrün e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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|
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09.04.2024
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
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|
|
24.04.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschläge:
1) Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.
2.) Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zuge der Bestrebungen der Stadt Aachen Klimaneutralität zu erreichen und Klimaanpassungen vorzunehmen, rückt die Begrünung von kommunalen Gebäuden an Dach und Fassade in den Fokus des Gebäudemanagements.
Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (kurz: BuGG) bietet eine deutschlandweite sowie internationale Plattform zum fachlichen Austausch über den neusten Stand der Technik sowie Wissenschaft zum Thema „Gebäudegrün“.
Neben der Vermittlung/Vernetzung bietet die Vereinigung eine wichtige Informations-, Fortbildungs- und Qualifizierungsquelle und ist daher ein strategisch wichtiger Partner zur Etablierung von Fassadenbegrünungen an kommunalen Gebäuden.
Die ersten Qualifizierungen zur Fachberaterin / zum Fachberater Dach + Fassadenbegrünung werden bereits aufgenommen.
Als Anlage beigefügt ist eine Imagebroschüre des BuGG sowie ein Formular eines Aufnahmeantrages einschließlich der aktuellen Beitragsordnung.
Der Jahresmitgliedsbeitrag für Städte/Gemeinden/Kommunen beträgt 200 € netto/Jahr (davon 80% MwSt-frei), vgl. beiliegende Aufnahmeantrag inkl. Beitragsordnung zum Stand vom 15.05.2022.
Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Verein Bundesverband GebäudeGrün e.V. bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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115,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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173,8 kB
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