Kenntnisnahme - E 18/0176/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag der Fraktionen Die GRÜNEN und SPD vom 16.01.2024 - Evaluation und Prüfauftrag zur Anpassung der Modalitäten der Sperrmüllgebühr
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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23.04.2024
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Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterungen:
Im Rahmen der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft wurde im Jahr 2017 eine Verwaltungsgebühr für die Sperrmüllabfuhr in Höhe von 15 € eingeführt. Ziel dieser Lenkungsgebühr war eine Reduzierung der Sperrguttermine unter gleichzeitiger Zunahme der Sperrgutmenge je Anfallstelle.
Diese Ziele sind entsprechend eingetreten, sodass die Anzahl von gebuchten Sperrgutterminen von durchschnittlich ca. 46.900 Terminen pro Jahr vor 2017 auf ca. 17.000 Terminen pro Jahr nach 2017 reduziert werden konnten. Gleichzeitig ist die Menge an angemeldetem Sperrgut je Termin gestiegen. Dies hatte zur Folge, dass deutlich kompaktere Touren, bei gleichzeitig überwiegend besserer Ausnutzung der Fahrzeugzuladung geplant werden konnten.
Neben den Auswirkungen auf die Tourenplanung spielt in diesem Themenkomplex aber auch die Entwicklung der Anzahl der wilden Sperrmüllstellen eine Rolle. Wilder Sperrmüll ist ein Ärgernis für die Bürger*innen und den Stadtbetrieb, da das Stadtbild negativ beeinflusst wird und sich teilweise zusätzliche Fahrten ergeben, um den illegal abgelagerten Sperrmüll möglichst schnell einzusammeln.
Vor Einführung der Sperrmüllgebühr wurden ca. 1.100 wilde Sperrmüllstellen pro Jahr aufgenommen. Nach dem Jahr 2017 erfolgte ein Anstieg der wilden Sperrmüllstellen, der sich bis ins Jahr 2022 wieder in einen abfallenden Trend entwickelt hat.
Bei der Bearbeitung und Aufnahme der wilden Sperrmüllstellen ist auch der Meldeweg, also wie erlangt der Stadtbetrieb Kenntnis über eine wilde Müllstelle, von Bedeutung. Hier spielt die Einführung des Mängelmelders (ab dem 3. Quartal 2022) sowie die Arbeit der Waste Watcher (ab Ende 2023) eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt durch diese beiden neuen Meldewege konnten im Jahr 2023 deutlich mehr wilde Müllstellen festgestellt, gemeldet und zeitnah aus dem Stadtbild entfernt werden.
Trotz des zu verzeichnenden Anstieges der wilden Sperrmüllstellen seit Einführung der Sperrgutgebühr muss hier allerdings nicht zwingend ein kausaler Zusammenhang gesehen werden, da in den vergangenen Jahren deutschlandweit ein abnehmendes Umweltbewusstsein in Teilen der Bevölkerung und damit einhergehend eine Zunahme von wilden Müll-/Sperrgutstellen festzustellen ist.
Im Ergebnis bleibt zunächst festzustellen, dass durch die Einführung der Verwaltungsgebühr eine Reduzierung der Sperrmülltermine sowie eine gleichzeitige Erhöhung der Menge je Anfallstelle erreicht werden konnte. Die Verwaltung sieht damit die insbesondere lenkende Wirkung der Verwaltungsgebühr als erreicht an.
Gleichwohl ist das Zusammenspiel all dieser oben genannten Faktoren und die Einführung der Verwaltungsgebühr sehr komplex und in dieser Vorlage nur schwer in seiner Ganzheitlichkeit darstellbar.
Der Aachener Stadtbetrieb hält es für zielführender und schlägt daher vor, die gesamte Thematik in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zu diskutieren, um die aktuelle und zukünftige Ausrichtung der Sperrmüllabfuhr in der Stadt Aachen gemeinsam zu betrachten und einer konsensualen Lösung zuzuführen. Diese Arbeitsgruppe könnte ggfs. inhaltlich um weitere Abfallthemen erweitert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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853,8 kB
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