Kenntnisnahme - FB 02/0308/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht über die aktuellen Tätigkeiten der IHK Aachen und der HWK Aachen im Themenfeld Unternehmensnachfolge zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Unternehmensnachfolge (Ratsantrag 336/18  - SPD AT 164/23; Grüne AT 17/2023)

Mit dem Ratsantrag AT 336/18 der Fraktionen SPD und GRÜNEN vom 08.02.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, über die derzeitigen Aktivitäten im Bereich Unternehmensnachfolge zu informieren und in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer Aachen (HWK) sowie den Aachener Hochschulen, sowohl die Inhaber*innen von Unternehmen aus der Region als auch die Aachener Studierenden in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen für eine mögliche Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren und zu vernetzen. Die Verwaltung hat hierzu entsprechend in der AAWR-Sitzung vom 20. September 2023 berichtet.

 

Aufbauend auf diesen Kenntnisstand wurde die Verwaltung beauftragt über die Tätigkeiten der Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) und der Handwerkskammer Aachen (HWK) detaillierter zu berichten und die Situation in der Stadt Aachen transparenter zu veranschaulichen.

 

Die IHK Aachen bietet neben der klassischen Gründungsberatung auch eine Nachfolgeberatung an. Hier werden die kammerzugehörigen Unternehmer*innen von Beginn an unterstützt und bestmöglich zu einer erfolgreichen Nachfolge gebracht. Auch die HWK Aachen bietet für interessierte Handwerksbetriebe frühzeitig Veranstaltungen und Informationen zum Thema ‘Übergabe des Betriebs frühzeitig angehen‘[1] an. Neben den Veranstaltungsformaten bietet die HWK auch das ‘Übergabecenter‘[2] an, welches eine zentral Informations- und Beratungsstelle rund um das Thema Nachfolge für Inhaber*innen von Handwerksbetrieben bietet.

 

In der Sitzung werden Herr René Oebel, Gruppenleiter Gründung und Unternehmensförderung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, und Herr Kurt Krüger, stv. Geschäftsbereichsleiter

und Leiter Unternehmensberatung, über die Aktivitäten der Kammern berichten.


 


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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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