Kenntnisnahme - FB 02/0317/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Digitalisierung von Kommunen ist nach wie vor eine vielfältige Aufgabe und eine der zentralen Herausforderungen ist die Schaffung einer soliden digitalen Infrastruktur als Grundlage für weitere Digitalisierungsschritte. Gemeinsam mit Telekommunikationsanbietern koordiniert der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa den Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Stadt Aachen. Ziel ist unter anderem die weitestgehende Flächenversorgung der LTE Mobilfunkabdeckung und der stetige Ausbau einer 5G Infrastruktur. Über alle Netzanbieter hinweg liegt die Stadt Aachen derzeit bei einer LTE-Flächenversorgung von 96,2% und somit leicht unter dem Schnitt von gesamt NRW mit 98,2%. Insbesondere durch die direkte Lage im Dreiländereck lässt sich an den Ländergrenzen oftmals nicht ausreichender deutscher Mobilfunkempfang feststellen. Um eine unabhängige Datenlage über den für Bürger*innen wahrnehmbaren Mobilfunkempfang zu erheben, hat die Stadt Aachen im letzten Jahr eine Mobilfunkmessbefahrung beauftragt.

Die durch den TÜV Rheinland Consulting GmbH durchgeführte Mobilfunkmessung im Aachener Stadtgebiet wurde Ende September 2023 abgeschlossen und der Bericht über die Ergebnisse als Bericht Ende des Jahres zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden daraufhin anbieterspezifisch aufbereitet und mit den offiziellen Versorgungsdaten der Bundesnetzagentur verglichen. Da die Vergleiche der Daten teilweise Abweichungen in der Abdeckung und in der Qualität der Versorgung aufwiesen, wurden je Netzbetreiber Potenzialgebiete identifiziert und genauer betrachtet. Die Unterlagen wurden den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt und teilweise konnte bereits ein konstruktiver Austausch zum weiteren Ausbau dieser Gebiete stattfinden.

Die Auswertungen und ersten Ergebnisse aus den Gesprächen der Netzbetreiber werden in der Ausschusssitzung mündlich berichtet und in einer Präsentation vorgestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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