Entscheidungsvorlage - FB 36/0377/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Andrea Milobara
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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04.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Herrn Helge Heers für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) als Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt Herrn Helge Heers für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) als Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 70 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) werden bei den unteren Naturschutzbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Beiräte gebildet.
Die Naturschutzbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
- den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und
- bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Nach § 70 Abs. 4 LNatSchG NRW besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus:
- drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU),
- je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
- einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e.V. (SDW),
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e.V.,
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V.,
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e.V. und
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern*innen des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte.
Das bisherige Mitglied für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU), Herr Joachim Dautzenberg, ist verstorben, so dass ein(e) Nachfolger*in zu wählen ist.
Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG NRW sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nicht angehören.
Für die notwendig gewordene Neuwahl wurden seitens der LNU folgender(r) Kandidat*in vorgeschlagen:
- Helge Heers Robensstraße 52, 52070 Aachen
Tel. 0172/7733237
- Susanne Kruchen Muffeter Weg 21, 52074 Aachen
Tel. 0241/875807
Die Reihenfolge des/der genannten Kandidaten*in stellt sogleich die Rangfolge dar; die LNU bittet darum, Herrn Heers primär bei der Wahl zu berücksichtigen. Herr Heers zeigt insbesondere durch außerberufliche Aktivitäten wie beispielsweise die Mitarbeit im Ökologie-Zentrum Aachen, der Teilnahme am Kurs „Aachener Bachführer“ sowie der Absolvierung des „Diplom-Naturführerkurs“ am Haus Ternell – Zentrum für Umweltbildung und Nachhaltigkeit sein großes Interesse am Naturschutz und möchte sich gerne darüber hinaus durch eine Mitarbeit im Naturschutzbeirat der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen für den Naturschutz engagieren. Bedienstete der Stadt Aachen sind sowohl Herr Heers als auch Frau Kruchen nicht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |