Kenntnisnahme - FB 56/0402/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Tagesordnungsantrag der Fraktionen Grüne und SPD „Berichterstattung zur aktuellen Situation wohnungsloser und/oder suchtkranker Menschen in der Stadt Aachen“ vom 20.03.2024 wird die Verwaltung gebeten, die aktuelle Situation differenziert nach Klienten, Aufenthaltsorten und konkreten Maßnahmen zur Schaffung von Hilfsangeboten und zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Anwohnenden darzustellen. Der nachstehende Bericht erfolgte in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung sowie dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen.

 

Zum Stand 31.03.2024 sind in Aachen insgesamt 429 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Hierbei handelt es sich um 230 alleinstehende Männer und 67 alleinstehende Frauen sowie 132 Menschen, die als Paar oder im Familienverband leben. Die Fallzahlen sind seit dem Frühjahr 2023 auf einem anhaltend hohen Niveau. Die Steigerung von rund 10% in den ersten Monaten des Jahres ist insbesondere in der Personengruppe der Menschen, die als Paar oder im Familienverband leben, erfolgt. Nach wie vor ist der Wohnungsmarkt in Aachen enorm angespannt. Die Vermittlung von ordnungsbehördlich untergebrachten Menschen auf dem freien Wohnungsmarkt wird immer schwieriger und gelingt nur mit hohem personellem Aufwand. 

 

Die Stadt Aachen unterhält insgesamt 9 Übergangsheime und zahlreiche Einzelwohnungen für wohnungslose Menschen. Eines dieser Objekte (Leydelstr.) mit insgesamt 15 Plätzen für psychisch kranke Wohnungslose wird im Wege einer Kooperation mit den Alexianern betreut (Wohnhotel). Durch engmaschige soziale Betreuung werden die Menschen intensiv dabei unterstützt, unter  Berücksichtigung ihres Krankheitsbildes die Wohnungslosigkeit zu überwinden. Zusätzlich wird das Haus Lintertstr. 29 in Kooperation mit verschiedenen Trägern ebenfalls zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen, z. T. mit eigenen Mietverträgen, genutzt (Clearingstelle der WABe, ambulant betreutes Wohnen Caritas und Träger der BeWo-Anbieterkonferenz). 

 

In der überwiegenden Anzahl handelt es sich bei den städtischen Unterkünften um klassische Mehrfamilienhäuser, in denen Familien in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht werden.  Einzelpersonen werden in Einzel- oder Mehrbettzimmern untergebracht und nutzen gemeinsam die  che und das Bad der jeweiligen Wohnungen. Darüber hinaus gibt es auch Übergangsheime mit  Apartments sowie Kleinwohnungen, in denen Einzelpersonen und Paare untergebracht werden. Einzelpersonen oder Familien, bei denen der Unterstützungsbedarf gering eingeschätzt wird, werden vermehrt in städtischen oder angemieteten Einzelwohnungen untergebracht.

Die Bewohner*innen der Übergangsheime und der zur Verfügung gestellten Einzelwohnungen werden durch den städtischen Sozialdienst betreut. Ein/e Sozialarbeiter/in ist zuständig für 50 Alleinstehende oder 75 Personen, die im Familienverband leben. Ziel ist es, die Bewohner*innen bei der Bewältigung der bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, um zukünftig wieder eine reguläre Wohnung beziehen zu können. Der städtische Sozialdienst berät die Klient*innen allgemein und vermittelt im Bedarfsfall an weitergehende Hilfsangebote verschiedener Träger. Falls nötig, werden die betroffenen Personen bei der Inanspruchnahme der Hilfen auch persönlich begleitet. 

In allen Übergangsheimen sind zudem städtische Hausmeister*innen im Einsatz, die insbesondere für die Ausstattung der Wohnungen, die Einhaltung der Hausordnung sowie die Sauberkeit und  Sicherheit der Einrichtung zuständig sind. Die häufig sucht- und/oder psychisch kranken Nutzer*innen verursachen regelmäßig erhebliche Schäden am Mobiliar, an den sanitären Einrichtungen, an Fenstern und Türen. Die Kolleg*innen vor Ort sorgen zeitnah für die erforderlichen Reparaturen. Insbesondere durch fehlendes Hygieneverhalten bis hin zu sogenannten Messie-Tendenzen sind Zimmer häufig stark verschmutzt bzw. zugestellt. Entrümpelungen auch gegen den Willen der Bewohner*innen werden regelmäßig durchgeführt. Hierzu bedarf es jedoch entweder einer Gefahr aus Sicht des Brandschutzes (Rettungswege zugestellt) oder für die Bewohner*innen selbst (z. B. Schädlingsbefall). Insbesondere in denllen, in denen eine (Krankheits-) Einsicht bei den betroffenen Bewohner*innen nicht vorhanden ist, wird eng mit dem sozialpsychiatrischen Dienst zusammengearbeitet. 

 

Neben dem Angebot, in einem städtischen Übergangsheim untergebracht zu werden, gibt es für Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine Vielzahl weiterer Hilfen. Die Angebote reichen von sozialer Beratung und der Vermittlung weitergehender Hilfen über die Einrichtung einer Postadresse, Tagestreffs mit Getränken und dem Angebot von Mahlzeiten, Duschmöglichkeiten, Nutzung von Waschmaschinen bis zur kostenlosen Nutzung der städtisch finanzierten Notschlafstelle. Damit stehen auch unabhängig von der Unterbringung in städtischen Übergangsheimen nahezu rund um die Uhr Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem erfolgt im Stadtgebiet Aachen aufsuchende soziale Arbeit von Streetworkern der WABe, des Caritasverbands und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule. Eine Vernetzung aller im Bereich der Wohnungslosenhilfen engagierten Träger und Institutionen erfolgt in den monatlichen Treffen des Arbeitskreises niederschwellige Hilfen (Teilnehmer: Caritas mit Café Plattform und Notschlafstelle sowie Streetwork der Suchthilfe, WABe mit Wärmestube und Fachberatungsstelle für Frauen sowie Streetwork, Bahnhofsmission, Bewährungshilfe, Sozialdienst JVA, JobCenter, sozialpsychiatrischer Dienst der StädteRegion, Alexianer Aachen GmbH bzw. Dernbacher Gruppe Katharina Kasper , Schervierstube, Streetwork des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Sozialdienst des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration). Das vorstehende Angebot besteht ganzjährig, so dass niemand draußen schlafen muss- weder bei warmen noch bei kalten Temperaturen. Die Zugänge ins Hilfesystem sind zahlreich, vielfältig und niederschwellig. Es gibt jedoch Menschen, die die bestehenden Angebote nicht annehmen können oder wollen. Auch diese Personen zu erreichen und durch Ansprache und Aufbau einer Bindung in das Hilfesystem zu holen, ist weiterhin Ziel der im Bereich der Wohnungslosenhilfe tätigen Träger und Institutionen. Perspektivisch soll ein Angebot im Rahmen des Housing First Konzeptes die bestehenden Hilfen ergänzen.

 

Hinsichtlich der spezifischen Fragestellung der antragstellenden Fraktionen, welches Klientel sich insbesondere an welchen Orten (insbesondere im Hinblick auf den Bushof und Kaiserplatz sowie Bahnhof) aufhält, nimmt die Verwaltung insbesondere aufgrund der täglichen und mehrfachen Bestreifung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung Stellung.

Eine Auswertung der vergangenen Feststellungen sowie die Erfahrungen des kommunalen Ordnungsdienstes zeigen, dass sowohl am Bushof, als auch am Hauptbahnhof vorwiegend Personen angetroffen werden, die dem Trinkerklientel zuzuordnen sind. Anders stellt sich die Lage am Kaiserplatz dar, wo vorwiegend Klientel der Drogenszene anzutreffen ist. Dies ist vor allem daran festzumachen, dass in diesem Bereich eine Vielzahl von Anzeigen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bezug auf den Konsum von Betäubungsmitteln zu verzeichnen sind. Im vergangenen Jahr wurden etwa 110 entsprechende Verfahren eingeleitet. In diesen und aber auch in vielen weiteren Fällen wurden und werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zugleich temporäre Platzverweise gegen die Betroffenen ausgesprochen, um den Aufenthalt an diesem Ort zumindest zu unterbrechen.

Für den Bereich Bushof kristallisiert sich heraus, dass der Betrieb der gemeinsamen Anlaufstelle von Polizei und Ordnungsamt einen deutlichen Rückgang von Feststellungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten zur Folge hat, was gerade für berufspendelnde Menschen, aber auch für die Anwohnenden zu einer Verbesserung des persönlichen Sicherheitsempfinden beigetragen hat. Im Vergleich der drei Örtlichkeiten bleibt darüber hinaus festzustellen, dass sich am Kaiserplatz eine meist gleichbleibende Gruppe von Menschen häufig, teilweise nahezu dauerhaft, dort aufhält. An Bushof und Bahnhofsplatz haben die bisherigen Maßnahmen gezeigt, dass sich dort seltener wohnungslose Menschen aufhalten, als dies am Kaiserplatz der Fall ist.

 

Im Übrigen wird der Eindruck der antragstellenden Fraktionen, dass insbesondere die Zahl an Menschen zugenommen haben, die neben der Wohnungslosigkeit und/oder Suchterkrankung auch an einer schweren psychischen Erkrankung leiden, seitens der Verwaltung geteilt und auch durch die vom Ordnungsamt begleiteten Unterbringungsmaßnahmen nach dem PsychKG belegt.

 

 

Eine Hochskalierung der bisherigen Unterbringungszahlen des Jahres 2024 lässt erwarten, dass das Ordnungsamt erstmals über 800 Personen nach dem PsychKG im Laufe eines Jahres unterbringen wird. Dies stellt nahezu eine Verdreifachung der Unterbringungszahlen gegenüber der Jahre 2004 bis 2008 dar. Gleichwohl die Personengruppe mit schweren psychischen Erkrankungen von der Gruppe des Wohnungslosen und/oder Suchterkankungen getrennt zu betrachten ist, so gibt es natürlich auch personelle Vermischungen dieser Gruppen.

Das Ordnungsdezernat der Stadt Aachen befindet sich hinsichtlich der landesweiten Entwicklung der PsychKG-Zahlen und etwaiger Handlungsmöglichkeiten derzeit in verschiedensten Gesprächen mit lokalen Akteuren und Institutionen und wird die Politik nach Abschluss dieser gesondert informieren. Zuletzt wandte sich das Ordnungsdezernat am 08.04.2024 an den Arbeitskreis des Berufsbetreuer*innen der StädteRegion Aachen um auch die dortigen Erfahrungen und Anwendungshäufigkeit von freiheitsziehenden Maßnahmen nach dem BGB zu diskutieren.

 

Losgelöst hiervon werden im Rahmen der durch die StädteRegion Aachen abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen (gültig seit dem 01.01.2023) mit dem Caritasverband zur Suchthilfe in der Stadt Aachen die Änderungen im Suchthilfeplan aufgegriffen. Hierbei werden auch die Ergebnisse und Empfehlungen aus der Studie des Herrn Dr. Markus Baum (KatHo NRW) berücksichtigt vgl. Vorlage 2021/0586.

Insbesondere werden die niedrigschwelligen Angebote, welche pandemiebedingt bereits zeitweise enger verzahnt und an einem Ort in St. Peter am Bushof angeboten wurden, in der engeren Verzahnung fortgeführt. So befinden sich seit geraumer Zeit in der Reumontstraße nun das Cafe Plattform, die Notschlafstelle sowie die medizinische Ambulanz als Umsetzung der Neukonzeption der niedrigschwelligen Angebote im Bereich Sucht- und Wohnungslosenhilfe. Dadurch werden mehr Menschen erreicht, die sich aus den Bereichen Wohnungslose, Suchtkranke und auch psychisch Kranke rekrutieren; davon auch einige Menschen, die mehreren der vorgenannten Bereiche zuzuordnen sind. Gleichzeitig finden auch wieder Angebote der Suchthilfe der StädteRegion in den sanierten Räumlichkeiten des Kiosk Troddwar am Kaiserplatz statt. Zusätzlich findet aufsuchende Arbeit der Streetworker statt, die alle in Frage kommenden Aufenthaltsorte der Betroffenen im innerstädtischen Gebiet anlaufen. Die Anzahl der Mitarbeitenden seitens der Suchthilfe im niedrigschwelligen Bereich wurde im Vergleich zur alten Leistungsvereinbarung entsprechend erhöht. So ist nun nahezu eine VZÄ Streetworker/Beratung zusätzlich vor Ort tätig (vgl. auch Vorlage 2022/0253 der StädteRegion Aachen).

Beim Gesundheitsamt selbst ist im Rahmen des Projektes „Stärkung der niedrigschwelligen Suchtberatung für wohnungslose Menschen“ des MAGS NRW seit Februar 2022, zunächst befristet bis 12/2024, eine VZÄ beschäftigt. Dadurch konnten eine weitere Vernetzung der Akteure erzielt und zunehmend mehr Klient_innen erreicht werden, die im Hilfesystem verankert werden konnten.

Dennoch ist unverändert mit einer Anzahl von Personen zu rechnen, die die niedrigschwelligen Hilfsangebote nicht in Anspruch nehmen möchten. Insbesondere bei dieser Gruppe nicht Erreichbarer ist teils inadäquates Verhalten in der Öffentlichkeit zu beobachten. Zudem fehlt es weiterhin an einer dauerhaften Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeit in geschützter Umgebung für chronisch psychisch Erkrankte in Aachen. Hierdurch kommt es zum sog. Drehtüreffekt, bei dem die Betroffenen immer wieder einer psychiatrischen Klinik zugeführt, jedoch oftmals binnen 24 oder 48 Stunden auch wieder entlassen werden. In dieser Konstellation ist eine Begleitung und Hilfestellung mit der Zielsetzung der Wiederherstellung einer Tages- bzw. Alltagsstruktur kaum realisierbar. An diesen Stellen gilt es erneut anzusetzen und die Etablierung neuer Wohnstrukturen für die (besonders stark) Betroffenen beim LVR als zuständiger Stelle anzumahnen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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0

Abschreibungen

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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