Entscheidungsvorlage - FB 45/0491/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2024-2025 auszubauen.
  2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2024-2025 auszubauen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2023-2024 insgesamt 6.133 Ganztagsplätze an 35 städtischen Grundschul-Standorten und zwei Förderschulen Primar. Bei einer Schüler*innenzahl von 7.728 entspricht dies einer Versorgungsquote von 79,36 % für den Offenen Ganztag.

 

Betrachtet man die Offenen Ganztagsplätze an Grundschulen und Förderschulen Primar zuzüglich der Ganztagsangebote von Schulen, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und dem Angebot „Schule von acht bis eins“, so ergibt sich folgendes Bild:

Die Domsingschule, die DreiEins-Grundschule und die Vincerola-Montessori-Grundschule bieten weitere 248 Ganztagsplätze. 608 Plätze stehen für Schüler*innen an den städtischen Aachener Grundschulen über das Angebot „Schule von acht bis eins“ bereit.

Somit werden in Aachen im Anschluss an den Vormittag, bei einer Schüler*innenzahl von 7.976 und 6.989 Betreuungsplätzen, 87,63 % der Kinder bis mindestens 13 Uhr betreut und gebildet. Im Vergleich zum Vorjahr (86,49 %) zeigt sich, dass Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen weiterhin den Regelfall darstellen.

 

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, der sukzessive ab 2026 in der ersten und in den folgenden Jahren in allen weiteren Jahrgangsstufen greifen soll, ist die Betreuung der Schüler*innen, im Primarbereich, bereits weitgehend, zukunftsfähig aufgestellt.

Der Expert*innenrat, der seine Arbeit im Jahr 2022 aufgenommen hat, um die Landespolitik bei der Umsetzung des Rechtsanspruches zu beraten, hat im Oktober 2023 seine Empfehlungen vorgelegt, die allerdings keine verbindlichen Antworten auf die zukünftige Struktur des Offenen Ganztags in NRW geben. Mit Stand vom März 2024 bleibt es bei vagen Äußerungen der Landespolitik und keinen verlässlichen Orientierungshilfen für die Kommunen. Diese wären aus Sicht der Verwaltung gerade im Hinblick auf die weitere Finanzierungsgrundlage und die Einführung von personellen Standards und Qualitätsansprüchen, im Offenen Ganztag, maßgeblich erforderlich. Für den Sommer 2024 wurden weitere Informationen, etwa ein mögliches Artikelgesetz zur Durchführung des Rechtsanspruches, in Aussicht gestellt.

 

1.1   OGS Warteliste

Durch den stetigen Ausbau von Ganztagsplätzen gelingt es weitgehend, dem Bedarf an verlässlicher Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Es gibt an drei Grundschulen Wartelisten (> 10 Kinder).

  • An der OGS Düppelstraße stehen aktuell 16 Kinder auf der OGS Warteliste.
  • An der OGS Marktschule Brand stehen aktuell 27 Kinder auf der OGS Warteliste. Die räumlichen Ressourcen lassen aktuell unter Nutzung aller Möglichkeiten keine weiteren OGS-Plätze zu.
  • An der OGS der Montessori-Grundschule Mataréstraße stehen 41 Kinder auf der Warteliste. Im Schuljahr 2023-2024 wurde bereits eine zusätzliche, halbe Gruppe etabliert. Die Schulleitung, der Träger der OGS und die Verwaltung stehen im Austausch, um weitere Betreuungsmöglichkeiten zu prüfen.

 

Sämtliche anderen Grund- und Förderschulen weisen lediglich eine geringfügige bzw. gar keine Warteliste auf.

 

1.2   Angebot der „Schule von acht bis eins“

Folgende Grundschulen unterbreiten im laufenden Schuljahr das Angebot der „Schule von acht bis eins“, ohne dass sie eine Grundschule im Ganztag sind:

Schule

„Schule von acht bis eins“ 2023-2024

 

Schüler*innenzahl

2023-2024

 

Gruppen mit öffentlicher Förderung

Plätze
über öffentliche Förderung hinaus

Gesamtplätze

 

KGS Karl-Kuck-Schule

4

46

146

203

KGS Kornelimünster

5

15

140

175

Summe

9

61

286

378


Diese beiden Grundschulen bieten über das Angebot „Schule von acht bis eins“ teilweise Betreuungszeiträume bis 16.00 Uhr an. Eltern, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, schätzen die angebotene Betreuungsform wegen der Möglichkeit, die Betreuungstage weitgehend flexibel nutzen zu können.

Die beiden Grundschulen bieten über die öffentliche Förderung hinaus, finanziert aus Mitteln über die Elternschaft, weitere 61 Plätze an. So erklärt sich die hohe Gesamtzahl an Plätzen in „Schule von acht bis eins“. Insgesamt besuchen 286 Kinder der beiden Schulen die „Schule von acht bis eins“.
 

 


1.3   Grundschulen mit den Angeboten „Schule von acht bis eins“ und „Grundschule im Ganztag“

An 10 Grundschul-Standorten existiert das Angebot „Schule von acht bis eins“ parallel zur Offenen Ganztagsschule.

Schule

„Schule von acht bis eins“
2023-2024

Ganztagsgruppen/
-plätze

2023-2024

Plätze in „Schule von acht bis eins“ und Ganztagsplätze

2023-2024

Schüler*innen-zahl

2023-2024

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Plätze

GGS Am Haarbach

1

23

10,5

242

265

295

GGS Am Höfling

2

52

7

151

203

290

GGS Brander Feld

1

17

7,5

182

199

227

GGS Laurensberg

2

36

9,5

235

271

289

GGS Oberforstbach

1

23

6

152

175

190

KGS Am Fischmarkt*

0

0**
(7 gemeldet

6

144

144

169

KGS Am Römerhof

2

32

9,5

239

271

281

KGS Höfchensweg

1

15

8

195

210

244

Montessori-Schule

Eilendorf

2

50

6,5

132

182

202

Montessori-Schule Mataréstraße*

1

22

9,0

205

227

314

Montessori-Schule Reumontstraße

3

52

8,5

187

239

253

Summe

16

322

88

2064

2386

2754

*Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

**Ein Bedarf für 7 Kinder wurde gemeldet, die Mindestgröße für eine Gruppe beträgt jedoch 10 Kinder
 


An den Standorten mit „Schule von acht bis eins“, die gleichzeitig Grundschule im Ganztag sind, nehmen die Eltern das Angebot der „Schule von acht bis eins“ gezielt in Anspruch. Die Betreuungszeit endet um spätestens 14.00 Uhr.
Betrachtet man alle städtischen Grundschulen, so werden an insgesamt 12 Schulstandorten 608 Kinder durch das Konzept „Schule von acht bis eins“ im Anschluss an den Vormittagsunterricht betreut. Das sind 55 Kinder weniger als im Vorjahr. Bezieht man zusätzlich die OGS-Plätze ein, werden an diesen 12 Schulen 2.672 Schüler*innen gebildet und betreut, was bei einer Schüler*innenanzahl von 3.132 eine Betreuungsquote von 85,31% ergibt.

Die beiden Standorte Kornelimünster und Karl-Kuck werden ab dem Schuljahr 2024/2025 ausschließlich als Offene Ganztagsschule geführt und bieten keine Übermittagsbetreuung mehr an.

 

  1. Ergebnis der Bedarfsermittlung für Ganztagsplätze in Grundschulen und Förderschulen Primar für das Schuljahr 2024-2025

Die OGS-Bedarfsermittlung für das nächste Schuljahr findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Die Schulleitungen melden auf Basis ihrer Anmeldezahlen, unter Einbezug der räumlichen Gegebenheiten und in Abstimmung mit dem OGS-Träger, wie viele Plätze bzw. Gruppen die OGS für das folgende Schuljahr voraussichtlich benötigt.
Es werden folgende Formen Offener Ganztagsplätze unterschieden:

  • Ganztagsplätze an Förderschulen Primar
  • Ganztagsplätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (spUb)
  • Regelganztagsplätze
  • Brennpunkt-Ganztagsplätze

 

2.1   Förderschulen Primar

Für die Peter-Härtling-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und die Schule am Rödgerbach mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht folgender Bedarf an Ganztagsplätzen im Schuljahr 2024-2025:

 

Förderschule Primar

Ganztagsplätze

Schuljahr 2024-2025

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2024-2025

Schule am Rödgerbach

36

3

Peter- Härtling-Schule

60*

4

Summe

96

7

*davon 15 Plätze im Rahmen einer heilpädagogischen Tagesgruppe

 

Für das Schuljahr 2024-2025 besteht für 96 Kinder an Förderschulen Primar ein Bedarf an Ganztagsplätzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2   Regelgrundschulen

 

2.2.1         Steigender Bedarf

14 Grundschulen haben einen steigenden bzw. erstmaligen Bedarf an Ganztagsplätzen.

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2024-2025

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2024-2025

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2024-2025

auf- oder abgerundet

ohne spUb*       mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2023-2024

Ganztagsgruppen

EGS Annaschule*

154

15

6

1,5

+ 1,0 ohne spUb

GGS Am Haarbach

253

9

10

1

+ 0,5 ohne spUb

GGS Brander Feld

198

0

8

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Gerlachschule

175

0

7

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Laurensberg

244

0

10

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Oberforstbach

164

0

6,5

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Richterich

200

0

8

0

+ 0,5 ohne spUB

GGS Schönforst*

126

21

5

2

+ 0,5 ohne spUb

GGS Walheim

161

0

6,5

0

+ 0,5 ohne spUb

KGS Am Römerhof

252

0

10

0

+ 0,5 ohne spUb

KGS Beeckstraße*

82

15

3,5

1,5

+ 0,5 ohne spUb

KGS Karl-Kuck-Schule (erstmalig OGS)

138

20

5,5

1,5

+ 5,5 ohne spUb

+ 1,5 mit spUb

KGS Kornelimünster (erstmalig OGS)

126

6

5

0,5

+ 5,0 ohne spUb

+ 0,5 mit spUb

MGS Reumontstraße

189

16

7,5

1,5

+ 0,5 ohne spUb

Summe

2462

102

98,5

9,5

+ 17,0 ohne spUb

+ 2,0 mit spUb

 

*Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

  • Die EGS Annaschule richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfen ein.
  • Die GGS Gerlachschule hat sich in Absprache mit dem Schul- und OGS-Träger dazu entschlossen eine halbe zusätzliche Gruppe einzurichten.
  • Die KGS Karl-Kuck-Schule beginnt nach intensiver Vorbereitung und dem Zusammenwirken der Akteure, erstmalig mit der OGS-Betreuung und richtet 5,5 Gruppen ohne spUb und 1,5 Gruppen mit spUb ein. Die bisherige Betreuung in Form von „Schule von acht bis eins“ wird nicht weiter angeboten.
  • Die KGS Kornelimünster beginnt ebenfalls nach intensiver Vorbereitung und dem Zusammenwirken der Akteure, erstmalig mit der OGS-Betreuung und richtet 5 Gruppen ohne spUb und 0,5 Gruppen mit spUb ein. Die bisherige Betreuung in Form von „Schule von acht bis eins“ wird ebenfalls nicht weiter angeboten.

 

 

Die anderen o.g. Grundschulen benötigen jeweils eine halbe zusätzliche OGS Gruppe.

Insgesamt ergibt sich somit ein Bedarf von 17,0 weiteren OGS-Gruppen ohne spUb und 2,0 OGS-Gruppen mit spUb für das kommende Schuljahr 2024/2025.

 

An vielen Ganztagsschulen wird dem steigenden Bedarf durch das Anschaffen von flexiblen

Möbelsystemen zu einer multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten Rechnung getragen. Flankierend sind aktuelle Baumaßnahmen an verschiedenen Schulstandorten, gemäß der Priorisierungsplanung, in Vorbereitung oder bereits in Umsetzung.

 

In nahezu allen Ganztagschulen hat sich die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Teams des Vormittags und denen des Nachmittags so entwickelt, dass die Mehrzweckräume multifunktional genutzt werden, insbesondere in den Lernzeiten.
Ziel der multifunktionalen Nutzung dieser Mehrzweckräume sowie der Räume, die für den Nachmittag geschaffen wurden ist es, sie zu „Räumen der Kinder“ zu entwickeln, in denen sich die Schüler*innen den ganzen Tag im Rahmen der ganzheitlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beheimatet und wohl fühlen.

Grundlegend sind dafür eine gemeinsame pädagogische Konzeption und die Haltung aller beteiligten Akteure, dass der offene Ganztag ein wichtiges Element des Schul- und Freizeiterlebens für die Schüler*innen darstellt.

 

2.2.2         Gleichbleibender Bedarf
An folgenden 20 Grundschulen hat sich der Bedarf nicht oder lediglich geringfügig verändert:

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2024-2025

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2024-2025

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2024-2025

auf- oder abgerundet

ohne spUb*       mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2023-2024

Ganztagsgruppen

GGS Am Höfling

134

16

5,5

1,5

=

GGS Am Lousberg

231

10

9

1

=

GGS Brühlstraße

183

13

7,5

1

=

GGS Driescher Hof*

174

21

7

2

=

GGS Gut Kullen*

178

22

7

2

=

GGS Vaalserquartier

153

15

6

1,5

=

KGS Am Fischmarkt*

150

0

6

0

=

KGS Bildchen*

59

21

2,5

2

=

KGS Birkstraße

211

0

8,5

0

=

KGS Düppelstraße*

203

21

8

2

=

KGS Feldstraße*

79

16

3

1,5

=

KGS Forster Linde*

198

0

8

0

=

KGS Hanbrucher Straße

186

15

7,5

1,5

=

KGS Horbach (TS Richterich)

55

0

2

0

=

KGS Luisenstraße*

152

21

6

2

=

KGS Marktschule Brand

203

9

8

1

=

GGS Malmedyer Straße (ehemals Michaelsbergstraße)

179

21

7

2

=

KGS Passstraße*

181

15

7

1,5

=

KGS Verlautenheide

155

0

6

0

=

Montessori-Schule Eilendorf

107

21

4,5

2

=

Montessori-Schule Mataréstraße*

190

15

7,5

1,5

=

Summe

3361

272

133,5

26

=

*Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

2.2.3         Sinkender Bedarf

An zwei Schulstandorten ist der OGS Bedarf für das kommende Schuljahr rückläufig.

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2024-2025

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2024-2025

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2024-2025

auf- oder abgerundet

ohne spUb*       mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2023-2024

Ganztagsgruppen

KGS Auf der Hörn

168

0

6,5

0

- 0,5 ohne spUb

KGS Höfchensweg

191

0

7,5

0

- 0,5 ohne spUb

Summe

359

0

14

0

- 1,0 ohne spUb

 

 

2.2.4         Gesamtbedarf an Ganztagsplätzen in den Regelgrundschulen
 

Gesamtbedarf

 

Ganztagsplätze

Schuljahr 2024-2025

ohne spUb*

 

Ganztagsplätze Schuljahr 2024-2025

 mit spUb*

 

 

Ganztagsgruppen-Schuljahr

2024-2025

 

ohne

spUb*

mit

spUb*

Summe steigender Bedarf

2462

102

98,5

9,5

Summe gleichbleibender Bedarf

3361

272

133,5

26

Summe sinkender Bedarf

359

0

14

0

 Summe

6182

374

246

35,5

*„Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

 

 

Für das Schuljahr 2024/2025 sind in Summe 6.556 Ganztagsplätze an Regelgrundschulen erforderlich.

Bezugnehmend auf die 6.060 Kinder, die im laufenden Schuljahr (Stichtag 15.10.2023) die OGS an einer Regelgrundschule besuchen, handelt es sich um einen Zuwachs von 496 Ganztagsplätzen.

 

2.2.5         Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen
 

Bereits seit dem OGS-Stichtag vor fünf Jahren (15.10.2018), existieren an den Aachener Regelgrundschulen 348 Plätze für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Im Schuljahr 2024/2025 wird diese Zahl steigen. Das liegt zum einen darin begründet, dass für die beiden neuen OGS-Standorte Kornelimünster und Karl-Kuck Aussagen zu Gl-Kinder getroffen werden mussten, was in direkter Rücksprache mit der Schulaufsicht erfolgte und zum anderen an wachsenden Bedarfen im Kontext der Förderschule Peter-Härtling. So wird ab dem 01.08.2024 von 374 Plätzen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ausgegangen, was einen Aufwuchs um 26 Plätze bedeutet.

 

  1. Resümee

Verbunden mit dem kontinuierlich wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen, ist auch für das Schuljahr 2024-2025 ein Ausbau an OGS-Plätzen erforderlich.

 

Vorschlag der Verwaltung

FB 45 schlägt vor, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf für das Schuljahr 2024/2025 auszubauen. Im Haushaltplan 2024 ff sind hierfür bei folgenden Positionen ausreichende Mittel nachfolgend dargestellt:

 

PSP-Element

Sachkonto

2024

2025

2026

2027

4-030101-807-8 - OGS

53180000

14.970.100

15.876.700

16.269.000

16.670.900

4-030106-907-2 - OGS

53180000

411.400

421.600

432.200

443.000

Summe

15.381.500

16.298.300

16.701.200

17.113.900

 

Dem gegenüber stehen folgende Zuweisungen vom Land:

 

PSP-Element

Sachkonto

2024

2025

2026

2027

4-030101-807-8 - OGS

41410000

-7.648.900

-8.103.400

-8.339.600

-8.582.900

4-030106-907-2 - OGS

41410000

-225.100

-231.300

-237.800

-244.400

Summe

-7.874.000

-8.334.700

-8.577.400

-8.827.300

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-030101-807-8, SK 53180000

2) 4-030106-907-2, SK 53180000

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortg. Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortg. Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 14.970.100

2) 411.400

14.970.100

411.400

48.816.600

1.296.800

48.816.600

1.296.800

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-15.381.500

-15.381.500

-50.113.400

-50.113.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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