Entscheidungsvorlage - FB 45/0498/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische katholische Grundschule Luisenstraße: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den Erweiterungsbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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14.05.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.04.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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18.04.2024
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14.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung zu beauftragen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die KGS Luisenstraße ist eine zweizügige Grundschule. In dem denkmalgeschützten Gebäude werden derzeit ca. 170 Schüler*innen beschult.
Die Speiseversorgung erfolgt derzeit in mehreren Schichten in einem Raum im Untergeschoss mit einer Größe von ca. 63 qm. Im Bereich der Verwaltung gibt es ebenfalls Defizite und es gibt derzeit nur einen Differenzierungsraum. Insbesondere im Hinblick auf den zukünftigen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz ist ein Ausbau der Schule dringend erforderlich.
Am 10.06.21 wurde daher die Verwaltung damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für einen Ausbau der Schule in der Leistungsphase 0 durchzuführen.
In Absprache mit Vertreter*innen der Schule, insbesondere der kommissarischen Schulleiterin Frau Flecken, wurde die vorgestellte Variante erarbeitet sowie in mehreren Gesprächen evaluiert und angepasst. Zuletzt geäußerte, kleinere Änderungswünsche (z.B. Tausch des Büros für Schulsozialarbeit mit einem Differenzierungsraum, Versetzen einer Tür) können problemlos noch in den weiteren Leistungsphasen angepasst werden.
2. Beschreibung des Vorhabens
Das dringendste räumliche Defizit der Schule besteht im Bereich der Mittagsverpflegung. Ein Umbau im Bestand scheidet aufgrund des Denkmalschutzes des Gebäudes und der bereits beengten Situation der anderen Raumarten aus. Es wird daher beabsichtigt, auf dem Schulhof einen Erweiterungsbau zur Unterbringung der Mensa mit Küche, Nebenräumen und WCs zu errichten. Aufgrund der Innenstadtlage und des Baumbestandes mit schützenswerten Linden gibt es bei der Wahl des Standortes nicht viele Optionen. Neben der Turnhalle befindet sich eine überdachte Pausenhalle mit Fußballfeld, welche von der Schule sehr geschätzt wird und erhalten werden soll. Aus diesem Grund wurde sich bei der Planung auf den jetzigen Standort fokussiert.
Bei der Ausführung des Erweiterungsbaus wurden zwei unterschiedliche Ausführungsmöglichkeiten mit der Schule besprochen. Zum einen besteht die Möglichkeit den Speisesaal Richtung Süden auszurichten und zum Schulhof hin zu öffnen. So könnte bei gutem Wetter auch draußen gegessen werden. Die Küche befindet sich in der Mitte des Erweiterungsbaus und die Neben- und Lagerräume sind zur Straße hin ausgerichtet.
Alternativ wäre eine gespiegelte Ausrichtung des Speiseraumes zur Straße hin möglich. Küche und Nebenräume wären dann Richtung Schulhof verortet.
Durch den Wunsch der Schule nach einer starken Verknüpfung von Innen- und Außenräumen, soll in den zukünftigen Leistungsphasen der Entwurf mit dem zum Schulhof hin geöffneten Speisesaal weiterverfolgt werden.
In der Kostenaufstellung sind auch finanzielle Mittel für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Erweiterungsbaus berücksichtigt. Es gibt jedoch auch Überlegungen das Dach anderweitig zu nutzen. Die Möglichkeiten sollen in den nächsten Leistungsphasen geprüft werden.
Durch die Auslagerung der Mensa mit Speiseraum können die Räume im Untergeschoss anderweitig genutzt werden. Die bisherige Küche bietet Platz für einen Sanitätsraum und Lagermöglichkeiten. Der bisherige Speiseraum könnte multifunktional, beispielsweise als Bewegungsraum, genutzt werden. Die direkte Verbindung zum Schulhof bietet sich für diese Nutzung an. So könnte eine Spielmöglichkeit für Regentage und im Nachmittagsbereich geschaffen werden.
Im Untergeschoss befindet sich ein Werkraum. Im Erdgeschoss sind vier OGS Gruppenräume, das OGS Koordinationsbüro und ein Teamzimmer verortet. Hier sind keine Anpassungen erforderlich. Die laut der Flächenraumorientierung benötigten OGS- und Mehrzweckräume können durch die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und Untergeschoss bereitgestellt werden. Im Dachgeschoss befinden sich zudem zwei miteinander verbundene Räume, die als Mehrzweckräume und teilweise für schulische Veranstaltungen genutzt werden. Da die Turnhalle als Versammlungsstätte light genehmigt ist, können auch dort Schulveranstaltungen stattfinden.
Im 1. Obergeschoss wird durch das Versetzen einer Wand das Sekretariat auf 38 qm vergrößert. Auf diesem Weg bietet der Raum auch Platz für einen Arbeitsplatz für die stellvertretende Schulleitung. Das bisherige Büro für Schulsozialarbeit wird in einen Besprechungsraum umfunktioniert. Da in diesem Raum auch der Server der Schule untergebracht ist, ist dieser als Büroarbeitsplatz derzeit nicht gut geeignet. Das Büro für Schulsozialarbeit könnte in dem abgeteilten Raum neben dem Sekretariat oder im zweiten Obergeschoss, in dem ebenfalls ein großer Raum geteilt wird, Platz finden.
Durch die angepassten Raumgrößen im 1. und 2. OG können weiterhin zwei Differenzierungsräume geschaffen werden. Im Dachgeschoss befindet sich ein weiterer Raum der derzeit bereits als Medienraum und Differenzierungsraum genutzt wird.
Die Raumbilanz ist insgesamt ausgeglichen.
3. Kostenrahmen
Die Summe der Gesamtprojektkosten inkl. Betriebsausstattung i.H.v. 373.000 Euro und unter Berücksichtigung der Kostenvarianz und Risikokosten beläuft sich auf 5.890.000 Euro.
Die reinen Baukosten (KGr 200-500 = Basiskosten) belaufen sich auf 2.875.165 Euro, sowie Baunebenkosten in Höhe von 640.747 Euro.
Ohne Berücksichtigung der Kostenvarianz, der Risikokosten und der Betriebsausstattung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf rd. 4.367.000 Euro.
Vorab bereitzustellende Planungsmittel (Lp 1-3) i.H.v. 293.000 Euro werden benötigt.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Planung auf Basis der durchgeführten Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung fortzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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5-030101-900-00100-990-7, 78650000
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Investive Auswirkungen | Teilansatz 2024 | Fortg.Teil-ansatz 2024 | Teilansatz 2025 ff. | Fortg. Teilansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 293.000 | 293.000 | 0 | 0 | 0 | 5.890.000* | |
Ergebnis | -293.000 | -293.000 | 0 | 0 | 0 | -5.890.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Die derzeit noch nicht etatisierte Summe von 5.890.000 € wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2025 entsprechend auf der §13er-Liste vermerkt
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |