Kenntnisnahme - FB 45/0506/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetz hat sich die Situation in Kindertagesstätten hinsichtlich der gemeinsamen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ohne und mit (drohender) Behinderung stark verändert.

 

2. Aktuelle Situation

Der Inklusionsbegriff beschreibt ein Gesellschaftskonzept, in dem sich jeder Mensch - unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion, Nationalität, Bildung und einer eventuellen Behinderung - zugehörig fühlen soll. Der grundsätzliche Umgang mit Diversität beschäftigt die Aachener Kindertagesstätten bereits seit vielen Jahren. Eine besondere Herausforderung stellt die Professionalisierung der pädagogischen Arbeit mit Kindern mit besonderen Förder – und Teilhabebedarfen dar.

 

Mit Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Januar 2020 ist die gesteuerte und gebündelte Betreuung der Kinder mit drohender oder bestätigter Behinderung in vormals integrativen Kindertagesstätten nicht mehr vorgesehen. Vielmehr soll dem Wunsch- und Wahlrecht der Familien entsprochen werden, und die Betreuungsbedingungen für das jeweilige Kind in jeder der gewählten (Regel-)Kindertagesstätte angepasst werden. Dies hatte zur Folge, dass sich die Kinder mit besonderen Bedarfen - schneller als erwartet - in der Kita-Landschaft in Aachen ver-teilen. Die Einrichtungen sind aufgefordert, sich entsprechend weiterzuentwickeln, um alle Kinder in jeder Kindertagesstätte bestmöglich am Bildungsangebot teilhaben zu lassen. Immer mehr Einrich-tungen (und auch Tagespflegepersonen) sind in den Regularien des BTHG geübt und öffnen sich für Kinder mit (drohender) Behinderung; mittlerweile betreuen die meisten Einrichtungen mindestens ein Kind mit diagnostiziertem Förderbedarf.

 

Kinder mit besonderen Förder- und Teilhabebedarfen sind zur rderung der sozialen Teilhabe leistungsberechtigt. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist Leistungsträger; er übernimmt auf Grundlage eines standardisierten Bedarfsermittlungsinstruments die Einschätzung der Bedarfe des Kindes und bewilligt unterstützende Leistungen zur sozialen Teilhabe in Gemeinschaftseinrichtungen, meist in Form von zusätzlichen personellen Ressourcen.

Die Träger von Kindertagesstätten gelten als Leistungserbringer. Sie schließen mit dem LVR als Leistungsträger eine Leistungsvereinbarung ab. Die Stadt Aachen handelte zum 01.08.2023 eine eigene Leistungsvereinbarung mit dem Leistungsträger aus.

 

Seit Anfang 2024 werden in den Kindertagestätten in Aachen ca. 8150 Kinder betreut, davon zum Stand 01.03.2024 473 Kinder mit (drohender) Behinderung bzw. mit besonderen Förder- und Teilhabebedarfen. Ein unterjähriger Zuwachs ist zudem zu erwarten, da häufig erst nach Aufnahme in die institutionelle Betreuung besondere Bedarfe festgestellt werden. Es folgen Beratungen der Erziehungsberechtigten mit dem Ziel eine externe medizinische Diagnostik zu erwirken, was die Bereitschaft sowie die Akzeptanz der Erziehungsberechtigten voraussetzt.

 

 

2.1 Sozialräumliche Entwicklung

r den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist die sozialräumliche Betrachtung von besonderem Interesse, da sich dadurch ggfs.ngerfristig unterstützende Maßnahmen für Familien in den jewei-ligen Sozialräume ableiten lassen. Bei der hier aufgeführten Auswertung zum 01.03.2024 wurden alle Kinder mit bestätigter (drohender) Behinderung sowie die belegten Heilpädagogischen Plätze in den Kindertagesstätten erfasst.  

Bei der Betrachtung der Angaben ist die Dichte von Kindertagesstten bzw. die Gesamtzahl an Betreuungsplätzen in den einzelnen Stadtbereichen zu berücksichtigen.

 

Kinder mit besonderen Bedarfen in Aachen in Kindertagesstätten zum 01.03.2024

Sozialraum

städtisch

nichtstädtisch

gesamt

1

43

49

92

2

6

8

14

3

36

46

82

4

4

4

8

5

9

28

37

6

54

41

95

7

22

1

23

8

11

26

37

9

2

6

8

10

7

1

8

11

15

7

22

12

21

1

22

13

3

18

21

14

4

0

4

 

237

236

473

 

2.2 Maßnahmen zur Unterstützung der inklusiven Weiterentwicklung

Um die Kindertagesstätten in ihrer inklusiven Weiterentwicklung zu unterstützen liegt es in der Verantwortung jedes Trägers verschiedene Maßnahmen einzuleiten und fortzuführen.

Im Folgenden werden mögliche Maßnahmen aufgeführt, die durch die Träger unterschiedlich je nach Bedarf genutzt und veranlasst werden.

 

2.2.1 Kooperation mit Frühförderung

In Einrichtungen, die mehrere Förderkinder begleiten, wird zunehmend die Frühförderung der Lebens-hilfe auch in dieser direkten Lebenswelt der Kinder aktiv. Die Komplexleistungen im therapeutischen Kontext gem. SGB IX können dadurch in den Alltag der Kinder integriert werden. Dies stellt für die Eltern und Kinder eine erhebliche Erleichterung dar, da Maßnahmen wie Logopädie oder Physio- und Ergotherapie nicht noch nach der Zeit in der Kindertagesstätte durchgeführt werden müssen.

Zusätzlich unterstützt dieser Einsatz vor Ort auch das Kita-Personal, da sie im direkten Austausch mit den Therapeut*innen und anderen Fachkräften der Lebenshilfe sind. Die Vernetzung der Akteure rund um das Kind ist als besonders wertvoll anzusehen, da so ein gesamtheitliches Bild um die Bedarfe des jeweiligen Kindes entstehen kann.

Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Träger und Frühförderung bietet die Orientierung für Zuständigkeiten sowie der Gestaltung des alltagintegrierten Ablaufs innerhalb der Rahmenbedingungen. Herausfordernd ist in diesem Zusammenhang oftmals die sächliche und räumliche Ausstattung, aber auch die personellen Ressourcen insgesamt.

Aktuell werden Therapeuten der Frühförderung in 23 Kindertagesstätten in der Stadt Aachen eingesetzt. Hier erhalten jeweils 4 -12 Kinder heilpädagogische Angebote, bzw. Therapien.

 

Träger

Anzahl Kitas

AWO

3

Caritas Lebenswelten

1

Lebenshilfe Aachen e.V.

4

Pro Futura

6

SKF

1

Stadt Aachen

7 (und 1 Kita in Planung)

 

2.2.2 Kooperationen

Alle Kindertagesstätten in Aachen können das breitgefächerte vorhandene Netzwerkangebot nutzen. Hervorzuheben ist hierbei die Zunahme der hohen Bereitschaft aller Akteure zur Zusammenarbeit auf Anfrage.

Kooperationen Bspw.:

  • ATZ (Autismus Therapie Zentrum Aachen): Beratung und Coaching auf Anfrage
  • SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) Uniklinikum Aachen Fallbesprechungen
  • rderverein des SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum Aachen): zielgerichtete, mehrmonatige Unterstützung von Fachkraft-Kind-Interaktionen im Kita-Alltag
  • Frühförderung der Lebenshilfe
  • Frühförderung der Förderschule r Sehen (durch Sonderschulpädagog*innen)
  • Fhförderung der Förderschule für Hören (durch Sonderschulpädagog*innen)
  • Ausbau der Kooperationen betreffend Fortbildungen z.B. mit SPZ oder Gesundheitsamt
  • Gesundheitsamt und Kinderärzte
  • Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes Aachen

 

Die Zugänge zu den Fachstellen durch Kindertagesstätten lassen sich in der Stadt Aachen niedrigschwellig gestalten, solange sich die Erziehungsberechtigten mit dem Austausch zum jeweiligen Kind sowie des Angebots in der Kita einverstanden erklären.

 

2.2.3 Netzwerktreffen trägerübergreifend

Aus der AG nach §78 SGB VIII heraus entwickelte sich eine UAG, die 2023 mit sozialräumlichen trägerübergreifenden inklusiven Netzwerktreffen starteten (siehe auch Vorlage XY FB 45/0368/WP18).

In den sdtischen Familienzentren Am Pappelweiher (SR 6) und Kirchberg (SR 14) wurde zum Austausch zu inklusiven Fragestellungen eingeladen mit dem Ziel, Unterstützung durch Vernetzung sowie Wissen und Anregungen zu erlangen. Eine weiteres Sozialraumnetzwerk ist aktuell im Städtischen Familienzentrum Weißwasserstraße (SR 3) in Planung. Zielgerichtet können Fallbespre-chungen durchgeführt sowie kollegiale Beratung in Anspruch genommen werden.

Bei Bedarf werden Fachstellen dazu eingeladen, um zielgerichtete Fragestellungen beantworten zu können. Die Koordination der sozialräumlichen Fachtreffen übernimmt die Abteilung Kindertages-stätten und Kindertagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Die Rückmeldungen der bisherigen Teilnehmenden hierzu sind positiv, ein Ausbau dieses Angebots auf alle Sozialräume ist gewünscht und vorgesehen.

 

2.2.4 Digitaler Fachtag Inklusion in Kindertagesstätten

Ebenfalls aus der AG nach §78 SGB VIII heraus entwickelte sich das Vorhaben eines gemeinsamen Fachtages. Dieser wird in 2024 und in digitaler Form geplant. Eine Hauptrednerin ist angefragt; das Thema lautet: "Inklusive Pädagogik - Anstöße und Zumutungen". Über den Fachtag wird im Anschluss im Ausschuss berichtet werden.

Die Mittel hierfür sollen – da weiterhin wenig konkrete Anträge von freien Trägern eingehen - aus dem Inklusionsfonds zur Verfügung gestellt werden.

 

2.2.5 Fachberatung

Alle Träger von Kindertagesstätten haben die Zusammenarbeit mit dem LVR intensiviert und unter-stützen Familien bei der Antragsstellung; die pädagogischen Fachkräfte bei der Entwicklung der sogenannterrder- und Teilhabepläne, die bestenfalls ICF-orientiert verfasst sein sollten (Interna-tionale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).

Festzustellen sind der allgemein hohe Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten sowie die Weiter-entwicklung der notwendigen Beratungskompetenz und Ressourcen in den Kindertagesstätten. Da der LVR als Leistungsträger die Wege der Beantragung den Trägern vorgibt, wird keine Möglichkeit der Verschlankung gesehen.

hrend der Zugang zum LVR für die Familien tatsächlich besonders niedrigschwellig ist, so sind die Feststellungs- und Bewilligungswege sowie Abrechnungsmodalitäten langwierig und komplex. Auch hier ist die fachliche Beratung zur Qualitätsverbesserung derzeit ausschlaggebend, die nicht durch den LVR in ausreichendem Maße geleistet wird.

 

Aufsuchende Fachberatung auch durch die in 2.2.2 benannten Fachstellen scheint derzeit ein maßgeblicher Schlüssel in der Weiterentwicklung der Prozessqualität zu sein, um Inklusion r alle zu betreuenden Kinder weiter zu entfalten und Hürden abzubauen. Neben der pädagogischen Fachbe-ratung der Träger ist die Beratung durch medizinisch therapeutische Fachkräfte ein Kompetenz-gewinn im Rahmen der Multiprofessionalität rund um die Betreuung der Kinder in Aachener Kinder-tagesstätten.

Bspw. werden etwa zehn Kinder aus der Stadt Aachen durch die Frühförderung bzw. der Förder-schule für Hören in einer Kita begleitet oder werden auf dem Weg zum Kita-Einstieg zum Sommer vorbereitet. Etwa 2/3 dieser Kinder haben komplexe Beeinträchtigungen. Alle Beschäftigten dieser Frühförderung sind Sonderschulpädagog*innen - also Lehrer*innen. Konkret wird mit diesen Kindern auch in den Kitas gearbeitet. Dazu kommen die Sonderschulpädagog*innen in der Regel alle zwei Wochen in die Kita und unterstützen das Personal oder auch die Kinder. Es werden Tast- und Hörschulungen mit den Kindern durchgeführt, das visuelle Interesse verstärkt oder es findet eine Beratung des pädagogischen Personals statt, was sie zur Teilhabe dieser Kinder selbst tun können.

ufig fehlen hierfür jedoch die unterstützenden personellen Rahmenbedingungen.

 

2.2.6 Fortbildungen

Fortbildungen sind grundsätzlich und besonders auf die Gesetzesänderung erforderlich. Einerseits weil sie für die fachliche Weiterentwicklung der Kita-Beschäftigten wichtig sind, andererseits weil die Leistungsvereinbarung zwischen den Tgern und dem LVR die Weiterbildung vorgibt. Das Fortbil-dungsangebot wird nach den individuellen Bedarfen der Kitas gestaltet. Hierr sehen sich die jeweiligen Träger der Kindertagesstätten verantwortlich und sorgen für entsprechende Angebote und Maßnahmen, die bei allen deutlich zugenommen haben.

Die Anzahl der Fortbildner ist parallel gewachsen, die Fortbildungen zur Förderung der Inklusion in Kindertagesstätten anbieten, z.B. LVR, Bildungswerk, SPZ, ProDeMa usw.

Onlinefortbildungen sind gerade unter den Bedingungen des Fachkraftmangels hilfreich, da keine Reisezeiten anfallen. Diese Möglichkeit wird vermehrt genutzt.

Besonders relevante Themen sind derzeit bspw. Fortbildung zum Umgang mit Herausforderndem Verhalten, zur ICF-CY, gebärdenunterstützender Kommunikation und die Entwicklung eines erweiterten Verständnisses im Umgang mit Autismus Spektrums Störungen.

Im Bedarfsfall bieten alle Träger den Beschäftigten Supervision an.

 

2.3 Aktuelle Herausforderungen

Inklusion in allen Kindertagesstätten zu fördern bleibt weiterhin herausfordernd. Die Gründe hierfür sind vielfältig, die die Notwendigkeit einer aufsuchenden Fachberatung bestätigen:

 

  • Unter den aktuellen Rahmenbedingungen des allgemeinen Fachkraftmangels und den oftmals notwendigen Anpassungen bei der Betreuungszeit stellt die frühkindliche Bildung von Kindern mit besonderen Teilhabebedarfen eine zusätzliche große Herausforderung dar. Viele dieser Kinder benötigen Kontinuität in Bezug auf das eingesetzte Personal und die Rahmenbe-dingungen vor Ort.
  1. Genereller Fachkräftemangel bei der Betreuung von Kita-Kindern.
  2. Spezifischer Fachkräftemangel: Professionen mit (Zusatz-)Ausbildungen im Bereich Behinderung und Inklusion, z.B. Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Erzieher*innen mit Zusatzausbildungen.
  3. Einige der Kinder mit besonderem Förderbedarf benötigen für ihre Teilhabe in den Kinder-tageseinrichtungen eine Assistenzleistung. Der massive Fachkraftmangel hat auch hier Auswirkungen, da für diese befristete Tätigkeit zunehmend angelernte Kräfte eingesetzt werden, die – ohne Ausbildung oder Vorwissen - wiederum Anleitung für die Betreuung der Kinder mit (drohender) Behinderung benötigen. Zudem werden oftmals weniger Stunden bewilligt als das Kind die Kita besucht; Verlängerungsanträge werden nicht rechtzeitig bearbeitet und es drohen Lücken im Übergang.
  4. Während der jährlichen Schließzeiten ist es kaum möglich, den Kindern mit (drohender) Behinderung einen Betreuungsplatz in einer anderen Einrichtung anzubieten, da dort weder die Rahmenbedingungen noch die personellen Kapazitäten vorgehalten werden können

 

  • Einige Kinder sind von komplexen und vielfältigen Behinderungen betroffen und/ oder zeigen zunehmend ein selbst- und fremdgefährdendes Verhalten; aufgrund der Rahmenbedingungen vor Ort und fehlenden Kapazitäten der Begleitung droht diesen mitunter ein Ausschluss aus der institutionellen Kinderbetreuung, da die Sicherheit weder für das Kind selber noch für die übrigen Kinder gewährleistet werden kann.

Hier wären kleine Gruppensettings, multiprofessionelle Teams und spezialisiertes Personal sicher eine Option, den Kindern den erforderlichen Raum zu bieten.

 

  • Berührungsängste der Beschäftigten, auch Überforderung im Umgang mit Kindern mit Behinderung.

 

  • Erziehungsberechtigte sind Antragsteller für alle heilpädagogischen Leistungen in der Kita.

a. Weg zur Antragstellung ist für alle Beteiligten oft mühsam und langwierig

b. Einige Erziehungsberechtigte stellen trotz unterstützungsbedürftiger Kinder keinen Antrag.

Folgeproblem: Die Kinder sind dennoch in der Kita und diese ist verpflichtet, auch unter bestehenden Rahmenbedingungen ein Kind bestmöglich zu betreuen.

  • Fehlendes Fachwissen in ehemaligen sogenannten Regel-Kitas: Kompetenzaufbau findet statt, hat aber in den meisten Regel-Kitas noch nicht das professionelle Niveau der ehema-ligen integrativen Kitas erreicht.

 

  • Inklusion bedarf einer grundsätzlichen inklusiven Haltung, die jedoch noch nicht in jedem Kita-Team mit seinen bis zu ca. 35 Mitarbeitenden verankert ist. Je größer das Kita-Team ist, desto größer ist die Bandbreite von Haltungen zur Inklusion. ufig rückt der Blickwinkel in medizinisch-therapeutische Richtungen, wobei der pädagogische Ansatz zur Diversität in den Hintergrund gerät.

 

  • Kontinuierliche Anpassung der Kita-Bedingungen an Kinder, deren Teilhabe aufgrund von (drohender) Behinderung im vorhandenen Kita-Setting nicht (gut) möglich ist. Das heißt: Teilhabe-Barrieren kindsspezifisch in der Kita ermitteln und Veränderungen vornehmen, z.B. durch Änderung von Abläufen, Regeln, Raumnutzung.

 

  • Veränderungen von Verwaltungsabläufen und/ oder Zuständigkeiten z.B. bei LVR bremsen gewachsene Abläufe und Kommunikationen aus.

 

  • Kinderärzt*innen des Gesundheitsamtes sind am Prozess nicht mehr beteiligt und nehmen die besonderen Bedarfe von Kindern somit oftmals erst mit der Einschulungsuntersuchung war.

 

  1. Ausblick

Gerade die frühkindliche Bildung für Kinder mit besonderem Förderbedarf ist eine wichtige Aufgabe von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Aufgrund der aktuellen Situation von Personalmangel in den Einrichtungen werden diese Kinder zunehmend als Belastung wahrgenommen, weil oftmals und ansteigend die Ressourcen fehlen.

Es bedarf dringend weiterer übergeordneter Anstrengungen, damit langfristig die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags sichergestellt werden kann. Die freien Träger und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sind entschlossen, nach weiteren Lösungen zu suchen und die bereits installierten Maßnahmen zu erweitern.

Ungewiss ist derzeit die Entwicklung der noch installierten Heilpädagogischen Plätze in Aachen sowie die künftigen Planungen im Umgang mit besonders hilfsbedürftigen Kindern in Regelkindertagesstätten (Basisleistung II und individuelle heilpädagogische Leistungen).
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Es handelt sich um eine Berichtsvorlage

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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