Entscheidungsvorlage - FB 45/0508/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung eines Zusatzangebots für die Beschulung von Seiteneinsteiger*innen; Einrichtung zusätzlicher Klassen an einem Teilstandort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Entscheidung
|
|
|
14.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Verwaltung damit zu beauftragen, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen (organisatorisch, rechtlich) vorzunehmen, um die zusätzlichen Klassen für Seiteneinsteiger*innen an einem Teilstandort möglichst zum Schuljahresbeginn 2024/2025 einzurichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Zuletzt wurde seitens der Verwaltung in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 15.08.2023 sowie im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 17.08.2023 über den aktuellen Sachstand zur Gründung einer „Ankommensschule“ berichtet (vgl. Vorlage FB 45/0400/WP18).
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat die Verwaltung mit der rechtlichen, organisatorischen Prüfung sowie inhaltlichen Ausgestaltung des Projekts beauftragt. Daran anschließend soll die Verwaltung ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vorlegen.
Gleichzeitig wurden von der Schulpolitik Fragen zur Ausgestaltung des Projekts formuliert (Anlage 3), die in der weiteren Bearbeitung mit aufgenommen und geklärt wurden.
- Erfolgte Schritte und aktueller Sachstand
Abstimmung Bezirksregierung:
Ende letzten Jahres hat ein weiterer Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung stattgefunden, an dem die Verwaltung die aktuellen Planungen und den Projektentwurf vorgestellt haben. Die untere Schulaufsicht hat ebenfalls an diesem Termin teilgenommen.
Von Seiten der Bezirksregierung wurden die Überlegungen begrüßt, da man auch dort von einer anhaltenden Zuwanderungsbewegung ausgeht. Die in diesem Termin aufgeworfenen Fragen und Anregungen der Bezirksregierung hat die Verwaltung zur weiteren Klärung mitgenommen.
Arbeitsgruppe „Beschulung Seiteneinsteiger*innen“:
Im Januar 2024 fand das nächste Treffen der Arbeitsgruppe statt. Neben einem kurzen Sachstandsbericht war Hauptthema dieses Treffens, sich zu verständigen, wie in Bezug auf die gesammelten offenen Fragen aus der Schulpolitik, von der Bezirksvertretung, sowie aus der Arbeitsgruppe selbst weiter vorgegangen werden kann, um diese möglichst zeitnah zu klären, damit das Projekt weiter vorangetrieben werden kann.
Die Verwaltung hatte die Fragen im Vorfeld des Treffens nach Oberthemen geclustert und in drei Fragenkataloge geteilt.
In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe erfolgte die Bildung von drei Unterarbeitsgruppen, die personell passend zu den Themen des jeweiligen Fragenkatalogs besetzt wurden (Schulaufsicht, KI; Schule; Jugendhilfe; Schulträger), um eine zielführende Diskussion und effektive Klärung zu erzielen.
Dank des hohen Engagements bei allen Beteiligten, konnten sich alle drei Unterarbeitsgruppen kurzfristig treffen und die zu klärenden Fragen diskutieren, beantworten und dokumentieren, so dass bereits Mitte März das nächste Treffen der Arbeitsgruppe stattfinden konnte.
Dort wurden die Ergebnisse aus den Unterarbeitsgruppen vorgestellt und es erfolgte eine Abstimmung zu offenen Punkten und bestehenden Klärungsbedarfen.
Die Ergebnisse aus den Unterarbeitsgruppen sowie aus dem AG-Treffen im März sind in die Aktualisierung des Konzepts der GHS Drimborn eingeflossen.
s. Anlage 1
Geplanter Beginn zum Schuljahr 2024/2025:
Die GHS Drimborn beabsichtigt zum Schuljahr 2024/2025 am Teilstandort zunächst mit zwei Klassen zu starten.
Die Einrichtung einer dritten Klasse könnte im darauf folgenden Schuljahr 2025/2026, abhängig vom bestehenden Bedarf, geprüft werden.
Hierbei sind zum Sommer folgende Zielgruppen vorgesehen:
Eine Klasse für Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf (primärer und sekundärer Alphabetismus) sowie Schüler*innen mit geringer / ohne Bildungsbiografie.
In die zweite Klasse sollen Schüler*inne mit geringer Abschlussperspektive im Übergang Schule/Beruf (vorrangig 8. – 10. Jahrgang, die noch nicht für ein Berufskolleg geeignet sind) aufgenommen werden.
Bei Einrichtung einer dritten Klasse würde nach aktuellem Stand die Zielgruppe der Schüler*innen berücksichtigen, die aus der Primarstufe in die Sek I wechseln, sich noch in der Erstförderung befinden und darüber hinaus noch einen hohen Sprachförderbedarf – bzw. Unterstützungsbedarf aufweisen.
Räumlichkeiten Teilstandort:
Bezüglich der räumlichen Anforderungen sowie der Ausstattungsbedarfe für die zusätzlichen Klassen befindet sich die Verwaltung aktuell in Abstimmung mit der GHS Drimborn.
Es haben bereits Ortstermine an potentiellen Standorten stattgefunden, um sich ein Bild von dem Zustand der Räume sowie dem vorhandenen Raumangebot im Bestand zu machen.
Personelle Ressourcen des Schulträgers/Jugendhilfeträgers:
In Abhängigkeit
der Schüler*innen-Zahlen und in Abstimmung mit dem Schulträger sollen am Teilstandort eine Hausmeisterstelle sowie eine Sekretariatsstelle für die geplanten Klassen der GHS Drimborn besetzt werden.
Der Jugendhilfeträger wird im Rahmen seiner Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Bedarfes eine Fachkraft der Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen. Dabei arbeitet die Fachkraft nach den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit und überträgt diese auf das System Schule.
Die Angebote sind sowohl präventiv als auch intervenierend bei konkreten Problemstellungen. Ziel ist die Optimierung der schulischen und sozialen Integration der jungen Menschen.
Flankierende Angebote der Jugendhilfe:
Im April 2024 hat ein Abstimmungstermin zwischen der GHS Drimborn und der Verwaltung zu den Möglichkeiten für bedarfsgerechte, zielführende und ergänzende Unterstützungsangeboten aus dem Bereich der Jugendhilfe stattgefunden.
Neben dem Einsatz von einer zusätzlichen Schulsozialarbeiter*innen Stelle vor Ort, können weitere Unterstützungsmaßnahmen aus den Bereichen Schulpsychologie, Jugendberufshilfe und/oder Jugendpflege, abhängig von den zeitlichen und personellen Kapazitäten, mit ihren vorhandenen personellen Ressourcen unterstützen, um die schulischen Maßnahmen mit außerschulischen Angeboten zu ergänzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese keine Betreuungsangebote vergleichbar zu einer OGS-Betreuung darstellen.
Im beigefügten Kurzkonzept der Jugendhilfe (s. Anlage 2) findet sich eine Übersicht zu den möglichen Unterstützungsangeboten aus den einzelnen Bereichen der Jugendhilfe. Ziel ist es, über die Schulsozialarbeit vor Ort und in enger Abstimmung zwischen der Schule sowie der Verwaltung, an den konkreten Bedarfen der Schüler*innen vor Ort ausgerichtete Maßnahmen anzubieten. Die in der Übersicht enthaltenen Angebote bieten damit die Grundlage, situativ auf individuelle Bedarfslagen reagieren zu können. Neben Unterstützungsangeboten bei den schulischen Anforderungen, werden auch die schulische und soziale Integration der Schüler*innen (Persönlichkeitsentwicklung, Sozial-/Konfliktkompetenz, kulturelle Angebote, Freizeitaktivitäten etc.) in den Blick genommen. Darüber hinaus wird der Elternarbeit ein großer Stellenwert beigemessen.
- Weiteres Vorgehen
Bei positiver Beschlussfassung werden in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung, der Schulaufsicht und der GHS Drimborn die noch erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Klärungen vorgenommen. Anschließend wird das Konzept der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Zielsetzung ist hierbei, die zusätzlichen Klassen möglichst zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 einzurichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
5-030302-900-02100-900-1; 78350000
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 10.000 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -10.000 | -10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
1-030302-900-4; 5260000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -10.000 | -10.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
334,8 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
72,7 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
169,8 kB
|