Entscheidungsvorlage - FB 01/0471/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen schlägt der ordentlichen Mitgliederversammlung des aachen tourist service e.v. (ats)

 

________________________________________

 

________________________________________

 

________________________________________

 

als Mitglieder für den Aufsichtsrat vor.

 

Ferner wird als Vertreter der Verwaltung

Frau Dr. Jutta Bacher

und

Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen

zur Wahl vorgeschlagen.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 27.06.2024 wird die ordentliche Mitgliederversammlung des aachen tourist service e.v. (ats) stattfinden. Nach § 11 der Vereinssatzung ist in diesem Jahr turnusmäßig der Aufsichtsrat neu zu wählen.

 

Der ats wurde 1949 als Verkehrsverein Bad Aachen e.V. gegründet und ist seitdem erster Ansprechpartner für Gäste und Besucher der Stadt Aachen. Seit 2007 trägt der Verein den international verständlicheren Namen aachen tourist service e.v. Bereits seit 1991 ist er offiziell für das touristische Marketing der Stadt Aachen verantwortlich. Diese und weitere Aufgaben erfüllt ein rund 24-köpfiges Team unter der Leitung des Vereinsvorstands, der aus zwei Personen besteht. Der Verein hat aktuell etwa 230 Mitglieder.

 

Zudem gibt es einen Aufsichtsrat, der aus neun Mitgliedern besteht. Diese werden für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in.

 

Die Vereinssatzung legt fest, dass dem Aufsichtsrat folgende Personen angehören sollten:

a) drei vom Rat der Stadt Aachen vorgeschlagene Personen,

b) zwei Vertreter des Beherbergungsgewerbes der Stadt,

c) ein Vertreter des Gaststättengewerbes der Stadt,

d) ein Vertreter des Einzelhandels der Stadt,

e) zwei Vertreter der Stadtverwaltung.

 

Die unter Punkt a) und e) aufgeführten Personen werden (a) vom Rat der Stadt Aachen aus den politischen Reihen benannt bzw. (e) von der Oberbürgermeisterin für die Verwaltung festgelegt. Die Vertreter aus den Punkten b) -d) werden von den jeweiligen Vereinigungen (DEHOGA und MAC) vorgeschlagen.

 

Aktuell sind für den Rat der Stadt Aachen und die Stadtverwaltung folgende Personen im Aufsichtsrat tätig:

 

Harald Baal (CDU)

Boris Linden (SPD)

Tobias Danke (GRÜNE)

Prof. Dr. Manfred Sicking (Dezernat VI - Wohnen, Soziales und Wirtschaftsförderung)

Jutta Bacher (Fachbereich 13 Kommunikation und Stadtmarketing)


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

         X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...