Kenntnisnahme - FB 45/0515/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und 01.01.2024 bis zum 31.03.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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14.05.2024
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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14.05.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Sachstandbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) und Eingliederungshilfe (EGH) nach SGB VIII stellt die Entwicklung der Leistungen und Finanzen für das Jahr 2023 und für das erste Quartal 2024 dar.
- Leistungen für das Jahr 2023 - Anlage 1a
Die Anlage 1a beschreibt die Entwicklung der Leistungen für den gesamten Bereich der HzE / EGH für das Jahr 2023.
Die Leistungen für den klassischen und für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) werden differenziert. Ergänzend hierzu werden die Jahre 2021 und 2022 zum direkten Vergleich aufgeführt.
Berichtsjahr | Gesamt | Klassischer Bereich | UMA |
2021 | 3.810 | 3.123 | 687 |
2022 | 4.168 | 3.232 | 936 |
2023 | 4.164 | 3.212 | 952 |
In 2023 wurden insgesamt 4.164 kostenrelevante Leistungen der HzE / EGH durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Leistungszahlen in 2023 stabil.
2.179 Leistungen entfielen auf den ambulanten Bereich und 1.985 Leistungen auf den stationären Bereich der HzE / EGH inklusive der UMA.
Die Gesamtanzahl der ambulanten Leistungen im klassischen HzE-Bereich sind von 1.464 auf 1.514 gestiegen, während die Gesamtzahl der stationären Leistungen von 1.876 auf 1.796 Leistungen gesunken ist.
Im klassischen HzE-Bereich ist eine Steigerung der Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII um 16 % zu verzeichnen. Dieser Aufwuchs an Leistungen steht weiterhin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Aufgrund der aus der Pandemie entstandenen Bedarfe der Hilfeempfangenden, haben die individuelle und intensive Begleitung Jugendlicher und junger Menschen zur Stärkung ihrer Persönlichkeit, weiterhin einen großen Stellenwert in der Jugendhilfe.
Bei den individuellen bedarfsorientierten ambulanten Leistungen (§ 27 SGB VIII und § 35 SGB VIII) liegt ebenfalls eine Steigerung von 16 % vor (siehe Anlage 1a).
Die EGH gemäß § 35a SGB VIII stellt mit 854 Leistungen 20 % der Gesamtleistungen dar. Dieser Bereich erfährt insbesondere im ambulanten Bereich einen Aufwuchs von rund 4 %.
Der Bereich der Teilleistungsstörungen ist von 233 auf 215 Leistungen leicht sinkend (-8 %).
Die Anzahl der Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII hat sich wie folgt entwickelt:
| 2021 | 2022 | 2023 |
Gesamtzahl der Hinweise | 1.056 | 963 |
1.027 |
Die Hinweis- bzw. Meldungseingänge sind in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 7 % gestiegen, wohingegen die tatsächlich durchgeführten Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII um 3% rückläufig sind, so dass im Verhältnis zu den Hinweiseingängen von einer Reduzierung der Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auszugehen ist.
Im Bereich der vorläufigen Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer gem. § 42a SGB VIII ist erneut ein Anstieg von 388 auf 487 Leistungen (25 %) zu verzeichnen.
An dieser Stelle wird deutlich, dass sich der Trend seit 2022 fortsetzt und die Zunahme der Erstaufnahmen von UMA in 2023 anhält.
- Finanzen für das Jahr 2023 - Anlage 1b
- Ausgaben
Die getätigten Ausgaben für das Jahr 2023 wurden am 23.04.2024 aus SAP erhoben.
Der fortgeschriebene Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden beträgt für 2023 insgesamt 68.207.400 Euro.
Entsprechend der Anlage 1b ist im Bereich der klassischen HzE / EGH in 2023 ein Aufwand in Höhe von 54,2 Mio. Euro entstanden. Durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2.157.000 Euro wurde der Ansatz von 51,6 Mio. Euro im Haushaltsansatz auf 53,8 Mio. Euro aufgestockt. Die fehlende Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 (siehe 2.2 Überplanmäßiger Bedarf).
Insbesondere die Ausgaben für Erziehungsbeistandschaften gem. § 30 SGB VIII sind im Jahresvergleich um 37 % gestiegen. Ursächlich hierfür sind die in den vergangenen Berichten erwähnten Steigerung der Leistungen und zum anderen die Steigerung des durchschnittlich bezahlten Stundensatzes von 8 %.
Gleichzeitig sind die Ausgaben für Hilfen gemäß § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) in Verbindung mit § 34 SGB VIII um 33% gestiegen. Dies begründet sich einerseits durch die gestiegene Anzahl der Belegungstage um 20% und der Steigerung des durchschnittlich bezahlten Tagessatzes um 11 %.
Im Bereich der UMA wurden in 2023 rund 8,77 Mio. Euro verausgabt. Durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 566.000 Euro wurde der Ansatz auf 8,9 Mio. Euro aufgestockt (siehe 2.2 Überplanmäßiger Bedarf).
Im Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden wurden in 2023 rund 5,5 Mio. Euro verausgabt. Das ist eine Steigerung von 6 % zum Vorjahr und daher im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerung der Tagessätze. Der Ansatz für den Aufwand der Kostenerstattung an Gemeinden wurde hier durch die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 900.000 Euro auf 5.5 Mio. Euro aufgestockt.
2.2 Überplanmäßiger Bedarf
Im September wurde seitens des FB 45 die Prognose im KJA vorgestellt, welche mit einem absoluten Mehrbedarf für den Bereich der klassischen HZE von rund 1,1 Mio. Euro schloss (siehe FB 45/0415/WP18).
In den Folgemonaten entstand neben dem prognostizierten Mehrbedarf ein überplanmäßiger Bedarf im klassischen HZE von 1.057.000 Euro, im UMA Bereich von 566.000 Euro und im Bereich der Kostenerstattung an Gemeinden von 900.000 Euro.
Bis Ende April 2024 wurde darüber hinaus ein weiterer Mehrbedarf im Rahmen der Wertaufhellung von 268.717 Euro festgestellt (siehe Anlage 1b). Deckung erfolgt aus:
4-030101-916-7, 52910000: 44.500 €
4-030106-902-3, 52910000: 22.500 €
4-030302-910-6, 52790000: 26.317 €
1-060201-000-1, 54220000: 76.200 €
1-060201-900-1, 53390000: 17.000 €
4-060201-914-4, 53180000: 5.300 €
4-060201-915-2, 53180000: 18.700 €
4-060201-918-5, 54220000: 58.000 €
In den vergangenen Jahren konnten Mehrbedarfe im klassischen HzE / EGH-Bereich aus den Produkten UMA gedeckt werden. Erstmals musste jedoch 2023 eine Summe von 250.000 € im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 9 Abs. 2 Haushaltssatzung aus dem HZE-Bereich in den UMA-Bereich verlagert werden.
2.3 Erträge
Für das Jahr 2023 ergibt sich durch die Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ein Ertrag in Höhe von 6,4 Mio. Euro.
4.630.467 Euro | |
| 1.803.528 Euro |
| 1.203.745 Euro |
| 599.783 Euro |
Die für die Vorjahre erbrachten Leistungen wurden in 2023 insgesamt 4,8 Mio. Euro zum Soll gestellt.
Davon konnten zum aktuellen Stand 2,6 Mio. Euro als Einnahme verbucht werden. Weitere 3,3 Mio. Euro sind derzeit zum Soll gestellt.
- Inhaltliche Gesamtentwicklung und erfolgte Maßnahmen
Die entstandenen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen (vermehrte Ängste, Abbruch sozialer Kontakte, Schulabsentismus etc.) aus der Corona-Zeit und die damit verbundenden Herausforderungen sind in der alltäglichen Arbeit präsent.
Auf Grund der weiterhin komplexen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen mit diagnostizierten Störungsbildern, mussten auch im Jahr 2023 kostenintensive Angebote über die Leistungserbringer initiiert und eingerichtet werden, um diesen Bedarfen unmittelbar Rechnung tragen zu können.
Die Arbeit der Sozialraumteams ist immer häufiger durch komplexe Fallkonstellationen und die Einrichtung entsprechender individualisierter Leistungen geprägt. Insbesondere die Entwicklung der Leistungen gem. § 27 SGB VIII geben einen Hinweis darauf, dass individuelle Hilfeformen gefunden werden müssen.
Insgesamt ist es entscheidend, frühzeitig in die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen einzugreifen und präventive Maßnahmen zu nutzen. Durch eine frühzeitige Intervention kann es gelingen, auftretende Probleme im Keim zu ersticken und somit kostenintensive Individualleistungen zu reduzieren.
Die Herausforderungen einen stationären Jugendhilfeplatz zu finden sind weiterhin immens. Hierzu wurde schon am 05.12.2023 im KJA ausführlich berichtet (siehe FB 45/0449/WP18).
Bereits seit 2022 besteht wieder ein hoher Zustrom von UMA in die Stadt Aachen. Die Verteilung der UMA an andere Kommunen war landesweit extrem herausfordernd. Trotz Maßnahmen des Landes NRW gestaltet sich die Verteilung an aufnehmende Kommunen langwierig, so dass der Verbleib in Aachen länger andauert. In der statistischen Landesübersicht der NRW-Kommunen zeigt sich, dass die Stadt Aachen zum Abschluss des Jahres mit 170 % deutlich an der Spitze der Quotenüberschreitung im Vergleich der NRW-Kommunen steht (siehe Anlage 1c). Zeitweise lag diese Quote im Jahr 2023 bei deutlich über 220 %.
Auf Grund dessen erfolgte in 2023 eine Aufstockung der stationären UMA-Plätze in den Jugendhilfeeinrichtungen der Stadt Aachen. Das Zentrum für Soziale Arbeit hält mittlerweile 24 dieser Plätze vor. Hier werden ausschließlich männliche UMA aufgenommen. Die Perspektivklärung für weibliche UMA übernimmt eine Gruppe des Trägers WABe Akazia gGmbH mit neun Plätzen. Zusätzlich gibt es eine koedukative Gruppe mit 10 Plätzen im Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Maria im Tann.
Insbesondere für die weiblichen UMA reichten die vorhandenen Plätze in Aachen kaum aus, so dass sie entgegen der Vorgehensweise der letzten Jahre, auch in die Umverteilung einbezogen wurden.
Auf Grund des teils hohen Zustroms mussten in der Adventszeit zusätzlich prospektiv Hotelplätze gebucht und finanziert werden.
- Erstes Quartal 2024
In Anbetracht der Fallzahlen der ersten drei Monate des Jahres 2024 zeigt sich, dass sich die Leistungszahlen teils unterschiedlich entwickeln.
Entgegen der Erwartungen zeigt sich derzeit kein starker Zustrom von UMA. Im 1. Quartal ist hier eine deutliche Reduzierung der Erstaufnahmen von UMA gem. § 42a SGB VIII im Vergleich zum 1. Quartal des Vorjahres von 113 auf lediglich 70 Leistungen (-38%) zu benennen.
Die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII stellt mit bisher 597 Leistungen 26 % der Gesamtleistungen dar. Dies ist eine Steigerung von 12 % im Vergleich zum 1. Quartal aus 2023. Insbesondere in der teil- und stationären Eingliederungshilfe gibt es einen erheblichen Aufwuchs von rund 17 %. Des Weiteren ist zu benennen, dass mittlerweile jeder dritte Antrag auf EGH ein Antrag auf Schulbegleitung darstellt. Vor allem für den Bereich Jugendhilfe an Schule gilt es bewährte Angebote zu erweitern und neue Konzepte zu implementieren.
Abschließend zeigt sich, dass der Arbeitsbereich der Sozialraumteams hoch dynamisch ist und sich teils heterogen in den Fallzahlen entwickelt. Auch wenn das erste Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 2291 Leistungen ca. 6% weniger Leistungen vorweist, erfolgt hierdurch keine Entlastung. Die tägliche Arbeit ist, wie auch bereits in 2023, von komplexen Fallkonstellationen und der Einrichtung entsprechender, passgenauer und individualisierter Leistungen geprägt.
Der sich im gesamten Jugendhilfebereich manifestierende Fachkräftemangel erschwert diese Aufgabe erheblich.
Sowohl im klassischen HzE-Bereich als auch in der EGH (insbesondere Schulbegleitung) gilt es, Ansätze zu finden, um den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Familien auch in der jetzigen Situation gerecht werden zu können.
- Ausblick
Im Abschlussbericht für das Jahr 2022 (siehe FB 45/0364/WP18) wurden schwerwiegende Aspekte zur weiteren Leistungs- und Kostenentwicklung für das anstehende Jahr 2023 benannt, welche allesamt eingetreten sind. Hierzu gehörten
- die kontinuierlich steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer,
- deutlich individualisierte und kostenintensivere Leistungen durch sich verändernde Leistungserfordernisse,
- und ein erheblicher Mehraufwand der Kosten in Folge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst (TvöD -VKA).
In 2024 kann im 1. Quartal in Bezug auf die Anzahl der ankommenden UMA eine leichte Entspannung mitgeteilt werden. Die Leistungen in diesem Bereich sind derzeit auf einem niedrigen Niveau, können aber keinesfalls als Entwarnung der Gesamtsituation verstanden werden. Aus diesem Grund ist es weiterhin von großer Bedeutung, die spezifischen Angebote und die Anzahl an stationären Plätzen für ankommende UMA vorzuhalten, um die mit großer Sicherheit wieder steigenden Erstaufnahmen von UMA gem. § 42a SGB VIII im Laufe des Jahres gerecht werden zu können.
Es ist festzuhalten, dass der Allgemeine Soziale Dienst auch in 2024 weiterhin auf kostenintensive Individualleistungen zurückgreifen muss. Leistungen, die eine Kombination aus unterschiedlichsten Hilfsangeboten darstellen, um den Anforderungen der Kinder, Jugendlichen und Familien in sämtlichen Bereichen gerecht werden zu können. Hier findet oftmals eine Verzahnung von stationären und ambulanten Hilfsangeboten oder weiteren tagesstrukturierenden Maßnahmen statt, um eine passgenaue Betreuung, Versorgung und Förderung der Kinder, Jugendlichen und Familien gewährleisten zu können.
Neben den benannten fachlichen Herausforderungen, muss der FB 45 sich auch weiterhin den finanziellen Aufgaben stellen. Mit Blick auf das Jahr 2024 beträgt der Haushaltsansatz inklusive der Kostenerstattung an Gemeinden insgesamt 70.009.900 Euro.
Aufgrund der vielen Unwägbarkeiten ist die aktuelle Prognose (s. Anlage_1b_2024-Q1) nur eine Momentaufnahme und daher nicht belastbar. Ein Bericht über die weitere Kostenentwicklung und eine erste bewertbare Prognose der Gesamtkosten für das Jahr 2024 erfolgt daher voraussichtlich im Spätsommer 2024.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||
| |||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |||
Ertrag* | 16.232.731* | 6.433.995 | -47.637.700 | -47.637.700 | 0 | 0 | |||
Personal-/ Sachaufwand* | 68.207.400** | 68.476.117 | 196.872.700 | 196.872.700 | 0 | 0 | |||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | -51.974.669 | -62.042.122 | -149.235.000 | -149.235.000 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -10.067.453 | 0 |
| ||||||
|
|
| |||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Basis: beschlossener Haushaltsplan 2023ff.
* 1-060301-900-6, SK 42130000, 42150000, 42220000,42230000,42290000, 44810000, 44820000 + 4-060301-916-5, SK 44810010, 44820000
Im Bereich der Erträge beträgt die Deckungslücke durch Wenigererträge derzeit 9.798.736 €, hier erfolgen jedoch noch Korrekturbuchungen im Rahmen des Jahresabschlusses.
** 1-060301-900-6, SK 52320000, 53310000, 53320000, 53390000 + 4-060301-916-5, SK 53320010, 53390010
Im Bereich der Aufwendungen beträgt die Deckungslücke durch Mehraufwendungen derzeit 268.717 €. Diese wird durch diverse Einsparungen in anderen Bereichen gedeckt. Es wird auf die Erläuterung unter Punkt 2.2 „Überplanmäßiger Bedarf“ verwiesen.
Siehe auch Anlage 1b 2023 – Finanzzahlen / Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfen und Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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