Entscheidungsvorlage - FB 52/0140/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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14.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:
TSV Hertha Walheim 1920 e.V. | Laufband | 2.500,00 € |
Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. | zwei Windmesser | 240,00 € |
Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V. | Boxring | 2.500,00 € |
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.
Der Verein Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von zwei vereinseigenen Windmessern gestellt. Diese Geräte sind bei leichtathletischen Wettkämpfen in den Disziplinen Weitsprung, Dreisprung und Sprint verpflichtend. Die im Waldstadion vorhandenen und vom ehemaligen Leichtathletikkreis Aachen angeschafften drei Windmesser reichen bei Wettkämpfen häufig in der Anzahl nicht aus und sind zudem auch schon ziemlich in die Jahre gekommen. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der beiden Windmesser 960,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Verein Aachener Turn-Gemeinde 1862 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 240,00 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 10.04.2024 erhalten.
Der Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Boxrings gestellt. Der Boxring wird benötigt, um der nachhaltig steigenden Anzahl an Sportler*innen einen angemessenen und wettkampfnahen Trainingsbetrieb bieten zu können und dadurch auch weiterhin die Nachwuchsarbeit und Integration zu fördern. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Boxrings 12.875,80 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bzw. unter Berücksichtigung des Höchstbetrags gemäß Abschnitt III, 3.3 der Sportförderrichtlinien würde sich für den Verein für Kampf- und Kraftsport Sparta Aachen e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € ergeben.
Der Haushaltsansatz 2024 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten voraussichtlich 10.000,00 €. Bisher wurde für einen Antrag ein Betrag in Höhe von 1.247,00 € bewilligt. Für die drei neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 5.240,00 € erforderlich, sodass nach Bewilligung des Antrags noch 3.513,00 € zur Verfügung stehen würden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
4-080202-803-2 / 53180000, 48130000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 10.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |