Entscheidungsvorlage - E 49.5/0118/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die in der Anlage vorgeschlagenen Zuschüsse für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Institutionen und Einrichtungen gemäß der Vorlage der Verwaltung.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Als Ergebnis der in der Sitzung des Betriebsausschusses für Kultur und Theater am 27.02.2024 beschlossenen KAStE-Förderung (1.078.000,00 €) und dem anschließenden Umlaufverfahren für das Theater Rosenfisch (10.000,00 €) standen noch 112.000,00 € zur Verfügung.

 

Nach der Sitzung am 27.02.2024 sind weitere Anträge auf eine KAStE-Förderung beim Kulturbetrieb der Stadt Aachen eingegangen.

Über diese Anträge hat die KAStE-Jury in ihrer Sitzung am 19.04.2024 beraten und ihrerseits Vorschläge formuliert.

Insgesamt beläuft sich die Summe der budgetrelevanten Fördervorschläge der Jury für die große KAStE auf 74.400,00 €.

 

Im Folgenden sind die mehrheitlich gefassten Beschlussvorschläge der Jury aufgeführt:

 

Gesellschaft für zeitgenössische Musik, mehrjährig 2023 – 2025, ab 2024 pro Jahr  36.000,00 €

KingzCorner Jugendzentrum, mehrjährig 2024 – 2026, ab 2024 pro Jahr       4.000,00 €

Aachen Bigband 2024             7.000,00 €

Das „Franz“ 2024              27.500,00 €

Soundschwestern               6.000,00 €

Florian Koltun „Salvatorklänge“ 2024                   2.500,00 €

Südstadtkultur e.V. „Jakobshof“, KIMIKO Festival 2024        15.000,00 €

 

Bei nachfolgenden Anträgen hat die Jury mehrheitlich die Ablehnung vorgeschlagen:

Die kleine Theaterfabrik „Häuptling Abendwind“

Wellenbad GbR

 

Noch zu bescheidende Anträge, da es Rückfragen der Jury an die jeweiligen Veranstalter gab:

George Helmes / Meffis

Hinsichtlich des Antrages von Herrn Georg Helmes in Zusammenarbeit mit dem Verein „Hallo wir sind die meffis“ für ein kulturelles Programm zur zwischenzeitlichen Bespielung des „Lust auf Life“ durch verschiedene Kulturschaffende hat die Jury sich nach ausführlicher Diskussion gegen eine direkte Förderung an den Antragsteller ausgesprochen.

Es bestanden Bedenken, dass somit die Verwaltung und Verteilung öffentlicher Mittel an diverse Kulturschaffende in das Ermessen einer Privatperson gelegt würde. Die Jury hat sich vielmehr dafür ausgesprochen, dass die einzelnen Akteure unmittelbar Förderanträge für ihre im „Lust auf Life“ geplanten Projekte einreichen.

 

Bakhauv Brew GbR

Der Antrag der Bakhauv Brew GbR ist aus Sicht der Jury nicht entscheidungsreif. Die Verwaltung wird daher den Veranstalter um ergänzende Informationen über die geplanten kulturellen Aktivitäten auf dem Weihnachtsdorf am Büchel bitten. Der Antrag wird nach Eingang der Informationen erneut in der Jury-Sitzung oder mittels eines Umlaufverfahrens beraten und dem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Ein dem Vorschlag der Verwaltung und der Jury entsprechender Förderbetrag in Höhe von 5.000,00 € wird vorsorglich reserviert.

 

Udo Mays / Kulturveranstaltungen im Hotel Europa und Südstraßenfestival

Hinsichtlich des Förderantrags von Herrn Udo Mays zu Kulturveranstaltungen im Hotel Europa und beim Südstraßenfestival findet derzeit ein Umlaufverfahren bei der Jury statt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Betriebsausschusses für Kultur und Theater am 07.05.2024 mündlich berichtet.

 

 

 

 

Erläuterungen zu weiteren Anträgen:

Not Human

Die sechs Anträge von Not Human wurden zunächst als nicht förderwürdig beurteilt, da hier vorrangig eine Zuständigkeit der Wirtschaftsförderung gesehen worden war.

Am 24.04.2024 hat ein Gespräch zwischen dem Vertreter von Not Human und dem Kulturbetrieb der Stadt Aachen stattgefunden, in dem die Angelegenheit erneut erörtert worden ist. Der Vertreter von Not Human hat die Anträge zu den Projekten „Light Ray´s Serenity“ (kleine KAStE) und „OCCASION“ (große KAStE) zurückgezogen; aufrecht erhalten hat er die Anträge zu den Projekten „Dark Ray´s Vision“, „Ausstellung Deceptions“, „RRADE´s EP Release“ und „Wie macht man ein Musikvideo“ (alle kleine KAStE).

Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die o.a. vier Anträge seitens des Kulturbetriebs der Stadt Aachen mit je 1.250,00 € beschieden werden.

 

Nachrichtlich zum Madrigal Chor Aachen e.V.

Der fristgerecht eingegangene aber bedauerlicherweise verspätet bearbeitete Antrag des Madrigal Chors Aachen e.V. wurde zwischenzeitlich mit 1.500,00 € aus Mitteln der kleinen KAStE beschieden.

 

Wie der beigefügten Zusammenfassung zu entnehmen ist, ergeben sich nach der Jurysitzung Restmittel in Höhe von 26.100,00 €.  € (der für die Bakhauv Brew GbR reservierte Betrag ist hierbei schon berücksichtigt).

 

Abzuziehen sind hiervon die sich im Umlaufverfahren noch in Klärung befindenden Anträge der großen KAStE von Udo Mays für das Hotel Europa/Südstraßenfestival (4.600,00 €), Georg Helmes/“Wir sind die meffis e. V.“ (1.000,00 €), weitere Projekte der kleinen KAStE (9.500,00 €) sowie die Aufwandsentschädigungen für die Jurymitglieder (1.500,00 €).

 

Es ergibt sich somit ein Restbudget in Höhe von 9.500,00 €.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.190,500,00

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

1.190,500,00

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

keine

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

gering

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

keine

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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