Empfehlungsvorlage (inaktiv) - 0002/ A 20/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2004-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bei Hst. 9.06000.94290.0 Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Scheidt sowie den Ratsherren Einmahl und Höfken getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 117.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94290.0 "Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau".
Aachen, den 29.09.2004
gez. Dr. Linden gez. Einmahl gez. Höfken gez. Scheidt
Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr Ratsfrau“
Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Scheidt sowie den Ratsherren Einmahl und Höfken getroffene Dringlichkeitsentscheidung :
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 117.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94290.0 "Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau".
Aachen, den 29.09.2004
gez. Dr. Linden gez. Einmahl gez. Höfken gez. Scheidt
Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr Ratsfrau“
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die zum 1. 9. 2004 erfolgte Bildung des neuen Fachbereiches Verbraucherschutz setzt sich aus dem Lebensmitteluntersuchungsamt, dem Veterinäramt sowie dem Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes zusammen.
Die organisatorische Zusammenführung der v.g. Bereiche ist in dem Verwaltungsgebäude am Blücherplatz vorgesehen. Inzwischen erfolgte eine Veräußerung des Veterinäramtsgebäudes, das im März 2005 an einen Investor übergeben werden muss.
Im Vorfeld der v.g. räumlichen Zusammenführung ist das Gebäude am Blücherplatz entsprechend herzurichten. Die Umbauarbeiten beziehen sich u.a. auf nicht mehr benutzte Laborräume, die in Büroräume umgewandelt werden. Vorgesehen sind Gewerke wie Demontagen, Entsorgung, Wände/Decken einziehen, Innentüren, Bodenbeläge, Elektro- und Sanitärinstallation. Erforderlich ist auch die Beachtung brandschutzrechtlicher Auflagen z.B. Flurabtrennungen. Die Kosten betragen gemäß Angaben des E 26 117.000,00 €. Die Deckung kann aus der Haushaltsstelle 9.06000.94270.6 "Verw.Geb. Katschhof, Wärmedämmverbundsystem" erfolgen, da zunächst eine Entscheidung "Bauhaus Europa" abzuwarten ist.
Vor Genehmigung des erheblichen Mehrbedarfs ist jedoch gemäß § 82 (1) GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen, dessen nächste Sitzung, bei der dies entschieden werden könnte, jedoch erst am 17. 11. 2004 stattfindet.
Aufgrund der Fristen (Ausschreibungen/Vergaben etc.) sowie der vertraglich fixierten Übergabe des Veterinäramtsgebäudes (Schlachthofgelände) war ein umgehender Maßnahmebeginn erforderlich. Deshalb war die vorherige Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, die nunmehr gem. § 60 GO NRW zu genehmigen ist.