Entscheidungsvorlage - Fb 68/0004/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der Beschilderung von alternierenden Parkflächen und dem Aufbringen von Bodenpiktogrammen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In einem Bürgerantrag hatten Antragsteller*innen im Oktober 2021 die Prüfung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Oberforstbacher Straße zwischen Aachener Straße und Ortsausgang gefordert. Dazu hatte das Bürgerforum am 17.10.2023 eine Verwaltungsvorlage beraten und die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zu planen (https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=121397). Diese sollten in der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim vorgestellt werden. Außerdem sollten weitere Optionen zum alternierenden Parken geprüft werden.

 

  1. Heutige Situation

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Oberforstbacher Straße zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215 (Ortsausgang).

Die Oberforstbacher Straße verbindet Kornelimünster und Oberforstbach. Sie ist weder eine klassifizierte Straße noch ist sie Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen. Der Abschnitt zwischen Aachener Straße und Hausnummer 220 liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Oberforstbach und ist beidseitig mit Wohnhäusern angebaut. Der genannte Abschnitt liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.

Der Gehweg ist auf der nördlichen Straßenseite ca. 1,50 m breit. Auf der südlichen Seite misst er überwiegend ca. 2,00 m. Entlang der 5,50-6,00 m breiten Fahrbahn ist Fahrbahnrandparken möglich.

Der betrachtete Bereich der Oberforstbacher Straße ist nicht durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen.

Die Unfalllage ist laut Polizei unauffällig.

 

  1. Geschwindigkeitsmessungen

Seitens der Stadt Aachen wurden in 2018 und 2023 Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)

Datum

Straße

Hausnr.

Anzahl Fahrzeuge

Vzul.

Vd.

V85.

Vzul.+10

gesamt

durchschn./Tag

02.-06.03.2018

Oberforstbacher Str.

235

5.849

1.464

30 km/h

34 km/h

42 km/h

20,4%

05.-12.09.2023

Oberforstbacher Str.

209

8.713

1.260

30 km/h

32 km/h

37 km/h

6,9 %

 

Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit

Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten

V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird

Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit

In 2018 wurden ca. 1.500 Fahrzeuge/Tag erfasst. 20,5 % der ermittelten Fahrzeuge fuhren schneller als 40 km/h. 2023 fuhren rund 7 % der 1.260 Fahrzeuge/Tag schneller als 40 km/h. Hier sei darauf hingewiesen, dass die Messungen nicht genau an der gleichen Stelle vorgenommen wurden.

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen mit Ahndung durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Aufgrund der ermittelten Überschreitungen von ca. 20 % im Jahre 2018, wurde an der Oberforstbacher Straße eine Messstelle eingerichtet. Dort werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Verwendet wird hierzu entweder ein semistationärer Anhänger, der über einen längeren Zeitraum vor Ort steht, oder die Messung wird aus einem Pkw heraus vorgenommen.

Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.

 

Messung mit semistationärem Anhänger

Datum

Anfang

Uhrzeit
Anfang

Datum Ende

Uhrzeit Ende

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Verstöße

Anteil

 Überschreitungen

Straße

Nr.

07.09.2022

7:26

13.09.2022

6:32

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

4904

56

1,1 %

07.09.2022

7:50

13.09.2022

6:40

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

4852

378

7,8 %

23.11.2022

9:10

29.11.2022

6:37

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

4828

32

0,7 %

23.11.2022

9:27

29.11.2022

6:39

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

5054

293

5,8 %

12.04.2023

8:46

18.04.2023

7:07

Oberforstbacher Str.

252

Aachener Str.

5440

24

0,5 %

12.04.2023

8:57

18.04.2023

7:10

Oberforstbacher Str.

252

Kornelimünster

6045

520

8,6 %

 

 

 

 

Messung mit Pkw

Datum

Uhrzeit

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Verstöße

Anteil

Überschreitungen

Straße

Nr.

24.01.2023

19:17-21:00

Oberforstbacher Straße

235

Kornelimünster

48

1

2,1 %

08.02.2023

11:25-13:05

Oberforstbacher Straße

221

Kornelimünster

103

7

6,8 %

02.03.2023

06:49-09:30

Oberforstbacher Straße

231

Aachener Straße

237

21

8,9 %

02.03.2023

06:57-09:25

Oberforstbacher Straße

231

Kornelimünster

79

6

7,6 %

10.05.2023

11:03-13:25

Oberforstbacher Straße

231

Kornelimünster

150

14

9,3 %

14.08.2023

07:09-09:30

Oberforstbacher Straße

229

Aachener Straße

234

11

4,7 %

 

 

Nach der Frist zur Abgabe der Vorlage vom Bürgerforum im Oktober 2023 wurden weitere Messungen durch das Ordnungsamt vorgenommen.

 

Messung mit semistationärem Anhänger

Datum

Anfang

Datum Ende

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Verstöße

Anteil

 Überschreitungen

Straße

Nr.

04.04.2024

09.04.2024

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

3606

211

5,8 %

04.04.2022

09.04.2022

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

3240

52

1,6 %

 

Messung mit Pkw

Datum

Uhrzeit

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Verstöße

Anteil

Überschreitungen

Straße

Nr.

26.09.2023

06:46-09:30

Oberforstbacher Straße

229

Aachener Straße

252

13

5,2 %

06.11.2023

07:09-09:30

Oberforstbacher Straße

231

Aachener Straße

355

29

8,2 %

14.11.2023

07:05-10:00

Oberforstbacher Straße

258

Aachener Straße

460

13

2,8 %

29.11.2023

15:02-17:32

Oberforstbacher Straße

195

Aachener Straße

140

46

32,9 %

29.11.2023

15:09-17:30

Oberforstbacher Straße

195

Kornelimünster

304

28

9,2 %

02.01.2024

11:49-13:30

Oberforstbacher Straße

195

Aachener Straße

83

29

34,9 %

11.01.2024

14:52-17:30

Oberforstbacher Straße

195

Kornelimünster

315

10

3,2 %

11.01.2024

14:58-17:35

Oberforstbacher Straße

195

Aachener Straße

145

60

41,4 %

24.01.2024

15:01-17:50

Oberforstbacher Straße

195

Aachener Straße

158

57

36,1 %

 

Auffällig hoch sind die Messungen, die an Haus 195, kurz hinter dem Ortseingang in Fahrtrichtung Aachener Straße vorgenommen wurden. Hier wurden bis zu 41,4 % der Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Viele Fahrzeuge fahren demnach von Kornelimünster kommend zu schnell in den bebauten Abschnitt ein. Eine Veränderung der Eingangssituation scheint daher sinnvoll.

 

  1. Bewertung

Der Vergleich der städtischen Geschwindigkeitsmessung vor und nach dem Einrichten der Messstelle zeigt, dass sich die ermittelten Geschwindigkeiten zwar verändert haben (V85 von 42 auf ca. 37 km/h), jedoch werden auch weiterhin regelmäßig Verstöße durch das Ordnungsamt festgestellt.

Der betrachtete Abschnitt der Oberforstbacher Straße liegt innerhalb geschlossener Bebauung und stellt für Schul- und Kindergartenkinder aus dem angrenzenden Wohngebiet (Im Steinfeld und Nievelshecker Straße) eine wichtige Verbindung zur Lichtsignalanlage am Knoten Aachener Straße/Oberforstbacher Straße dar. Aufgrund des vergleichbar schmalen Gehwegs auf der Nordseite (ca. 1,50 m breit) können wegen der teilweise erhöhten Geschwindigkeiten planerische Maßnahmen zur Fußgängersicherung in Erwägung gezogen werden.

 

In der Vorlage vom 17.10.2023 wurden folgende Maßnahmen genannt, die von der Verwaltung geprüft werden sollen:

-                 Kennzeichnen von alternierenden Parkflächen

-                 Anpassung der Beschilderung

 

Größere bauliche Veränderungen wurden von der Verwaltung nicht empfohlen. Diese sind planungs- und kostenintensiv und teils in der Unterhaltung aufwändig.

 

  1. Planung

 

Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der

Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den

Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung,

Abschnitt A, zu § 39-43).

 

Die Planung sieht die Kennzeichnung von alternierenden Parkflächen vor. Diese dienen der Verkehrsberuhigung zwischen Aachener Straße und Ortsausgang.

Bei der Planung werden die bestehenden Zufahrten berücksichtigt. Um die rettungstechnische Erschließung für alle Anwohner*innen gewährleisten zu können, müssen ausreichend große Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Diese dienen gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr.

In dem genannten Straßenabschnitt können ca. 23 Parkplätze gekennzeichnet werden.

 

Zusätzlich soll die Beschilderung angepasst werden. Das Verkehrszeichen 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“ soll an der Eimündung der Aachener Straße zwecks Torwirkung auch auf der gegenüberliegende Straßenseite aufgestellt werden.

Außerdem wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit „30“ als Piktogramm auf die Fahrbahn aufgebracht. Diese Markierung selber stellt keine gesetzliche Regelung dar, sondern wiederholt diese nur. Da zusätzliche Markierungen nicht nur einmalig aufgebracht, sondern auch unterhalten bzw. erneuert werden müssen, sollten Aufwand und Nutzen immer abgewogen werden. Zudem ist der Verkehrsraum in Gänze so übersichtlich wie möglich zu gestalten. Die Informationsaufnahme soll durch erprobte und geübte Praxis (hier die Verkehrsschilder) für den Verkehrsteilnehmer schnell erkenntlich sein. An der Oberforstbacher Straße werden daher die Markierungen aufgebracht, um für spätere mögliche Einsatzfälle Erkenntnisse über die Wirkung der Maßnahme zu erlangen.

Die Mittellinie in den Bereichen Aachener Straße und Ortsausgang wird zur Verdeutlichung des Charakters einer Tempo-30-Zone stellenweise demarkiert. In der Einmündung Nievelshecker Str. wird das Verkehrszeichen 342 „Haifischzähne“ zur Hervorheben der Recht-vor-Links-Situation ergänzt.

 

Die Kosten belaufen sich inkl. Beschilderung und De-/Markierungsarbeiten für die Umsetzung gemäß Anlage 2 und 3 insgesamt auf ca. 20.000 €.

Bei Beschlussfassung wird die Maßnahme in die Kleinmaßnahmenliste aufgenommen und entsprechen bewertet und priorisiert. Die Maßnahmen auf der Kleinmaßnahmenliste werden in Abhängigkeit ihrer Prioritäten sukzessive abgearbeitet. Die Liste mit allen Maßnahmen wird in Kürze in der Politik vorgestellt.

 

Bauliche Maßnahmen werden von der Verwaltung derzeit nicht empfohlen. Sie wären zum einen kosten- und planungsintensiv und zum anderen auch aufwendig in der Unterhaltung. Zudem wäre die Umsetzung nicht kurzfristig möglich. Es könnten keine Mittel aus dem PSP-Element der Kleinmaßnahmen bereitgestellt werden. Die Finanzierung müsste über ein anderen PSP-Element erfolgen.

Wie gewünscht sei eine Maßnahmenliste hier trotzdem mit Kosten genannt:

-                 aufgepflasterte Bodenschwellen: je ca. 15.000 € (zzgl. Planungsaufwand, Kosten für Baustelleneinrichtung/-absicherung etc.)

Um eine Verkehrsberuhigung auf der gesamten Strecke zu erwirken, wären mind. vier Bodenschwellen und damit mind. 60.000 € zzgl. Kosten für Baustelleneinrichtung etc. notwendig.

-                 Baumfelder: je nach Größe ab ca. 10.000 € (je mind. 2,00 m*3,50 m) (zzgl. Planungs- und Pflegeaufwand sowie Kosten für Baustelleneinrichtung/-absicherung etc.). Die Planung der Bäume ist abhängig von der Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen.

Um eine Verkehrsberuhigung auf der gesamten Strecke durch alternierende Baumfelder zu erwirken, wären neun Baumfelder und damit mind. 90.000 € zzgl. Kosten für Baustelleneinrichtung etc. notwendig.

 

  1. Finanzierung

 

Die Kosten belaufen sich inkl. Baustelleneinrichtung für die Umsetzung gemäß Anlage 2 und 3 insgesamt auf ca. 20.000 €.

Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/ 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.

 

 

  1. Fazit und Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Kennzeichnung von alternierenden Parkflächen sowie die Anpassung der Beschilderung gemäß Anlage 2 und 3.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

318.953,94*

318.953,94*

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

318.953,94

318.953,94

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

119.424,62**

119.424,62

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

79.776,28***

79.776,28

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

199.200,90    

199.200,90

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 * inkl. Ermächtigungsübertragungen aus 2023 in Höhe von 108.953,94€

** inkl. Ermächtigungsübertragungen aus 2023 in Höhe von 49.424, 62€

*** inkl. Ermächtigungsübertragungen aus 2023 in Höhe von 19.776, 28€


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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