Kenntnisnahme - Fb 68/0005/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Anlass

Es sind zwei politische Anträge zur Prüfung der Beleuchtung des Vennbahnweges zwischen Aachen Brand und Aachen Walheim eingegangen. Im März 2020 durch die Fraktion der Grünen in der BV Brand und im November 2020 durch die Fraktion der Grünen in der BV Kornelimünster/ Walheim. Die Verwaltung wird darin aufgefordert einen Vorschlag für die zeitweise Beleuchtung des Vennbahnweges zwischen Brand und Kornelimünster zu erstellen. In den Anträgen wird beschrieben, dass eine Beleuchtung den Vennbahnweg, insbesondere als Schulweg in der dunklen Jahreszeit, zusätzlich fördern würde.

Erläuterung

Der Vennbahnweg als Premium-Radweg und als Teil der Rad-Vorrang-Route Eilendorf wird von Pendler*innen stark genutzt und bietet eine Radverkehrsverbindung von hoher Qualität. Zwischen den Ortslagen Brand und Kornelimünster sowie zwischen Kornelimünster und Walheim verläuft die Vennbahn im Außenbereich und somit im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Von den sieben Kilometern zwischen der Münsterstraße in Brand und dem Bahnhof in Walheim liegen lediglich 500 m des Vennbahnweges im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsgebietes des Landschaftsplanes.

Zunächst wurde gemeinsam mit der Regionetz ein möglichst umweltschonendes Beleuchtungskonzept für den Vennbahnweg entwickelt. Das Konzept sah untereinander vernetzte Leuchten (Farbtemperatur 3.000 K, Lichtpunkthöhe 4,50 m) mit Bewegungssensoren zur bedarfsgerechten Steuerung der Beleuchtung vor.

Anschließend wurde die untere Naturschutzbehörde (uNB) bezüglich des Artenschutzes und der möglichen Verletzung des gültigen Landschaftsplanes beteiligt. Der gültige Landschaftsplan sieht die Beleuchtung des Vennbahnweges als Verbotstatbestand für den eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans notwendig ist. Diese Befreiung ist durch die uNB zu genehmigen und im Naturschutzbeirat zustimmungspflichtig.

Die uNB steht dem Projekt nach ausführlicher Prüfung des Artenschutzes, im Speziellen durch den Schutz der dort nachgewiesenen, besonders lichtscheuer Fledermausarten (Mausohr, Langohr), äußerst kritisch gegenüber. Die bestehende Gehölzstruktur entlang des Vennbahnweges stellt essentielle Jagdgebiete dieser Fledermausarten dar. Es gibt große Abschnitte entlang der Strecke, die bislang weitestgehend frei von direkten Lichtemissionen sind. Ebenfalls steht der Naturschutzbeirat dem Projekt sehr kritisch gegenüber. Zum Schutz von Insekten würde der Beirat eine Beleuchtungsfarbe von 1800 K fordern. Diese entspricht jedoch nicht den Anforderungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und ist zudem deutlich energieintensiver als eine Beleuchtung mit 3000 K.

Empfehlung

Daher empfiehlt die Verwaltung, eine Beleuchtung des Vennbahnweges im Außenbereich nicht weiter zu verfolgen. Die Beleuchtung des Vennbahnweges im Innenbereich wird abschnittsweise bei der Verbreiterung der jeweiligen Abschnitte geprüft bzw. eingeplant. Dabei ist es wichtig, sinnvolle, länger zusammenhängende Abschnitte für die Beleuchtung zu finden. Beispielsweise die Ortslagen in Brand/ Kornelimünster.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Erläuterung:

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und keine Baumaßnahme folgt, werden keine CO-2- Emissionen verursacht.

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Anlagen

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