Entscheidungsvorlage - FB 56/0405/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft Forst-hier: Verfügungsfonds Forst - Verfahren und Richtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 56/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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22.05.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach umfangreichen Beteiligungsprozessen im Zuge des ISEK-Prozesses Zukunft Forst im vergangenen Jahr, wird derzeit die Grundlage für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. In der sogenannten „Zwischenzeit“ bis zur Bewilligung der Städtebaufördermittel für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (voraussichtlich 2026) soll für die Bürger*innen und Institutionen im Raum Forst/Driescher Hof die Quartiersentwicklung vor Ort bereits spürbar und erlebbar sein. Die Eingaben aus den Beteiligungsformaten haben aufgezeigt, dass das Quartier in vielfältigen Themenfeldern Entwicklungsbedarf hat - z.B. im Hinblick auf soziale Verbindungen, Nachbarschaften und Treffpunkte, interkulturelles Zusammenleben sowie Freizeit-, Betreuungs- und Versorgungsangebote für verschiedene Zielgruppen. Gleichzeitig wurde durch den breiten Beteiligungsprozess mit Anwohner*innen und Akteur*innen im Quartier ein kontinuierlicher Dialog angestoßen und soziale Träger*innen, Institutionen, Nachbarschaften und Anwohner*innen mobilisiert. Es gibt eine hohe Bereitschaft und Motivation von Bürger*innen und sozialen Trägereinrichtungen sich zu engagieren und entsprechende Projekte und Vorhaben, auch gemeinsam mit dem Quartiermanagement, schon jetzt auf den Weg zu bringen.
Um dieses Engagement zu unterstützen und die Umsetzung von Projekten in der „Zwischenzeit“ zu ermöglichen sind entsprechende Finanzmittel in den städtischen Haushalt vorgesehen.
Diese Vorlage dient zur Erläuterung des Verfahrens, der Bewirtschaftung und der Förderrichtlinien zum Verfügungsfonds Forst und stellt die Zusammenhänge zu anderen Förderungen dar.
- Förderungen in der „Zwischenzeit“
Die vorhandenen Fördermöglichkeiten für die Zwischenzeit setzen sich aus drei Elementen zusammen.
a) Stadtteilfonds
Fortlaufend im Quartier und deckungsgleich mit dem Procedere zu allen Quartieren mit einer Stadtteilkonferenz, verfügt das Quartier Forst/Driescher Hof über Mittel aus dem Stadtteilfonds in Höhe von 10.973€ Euro. Der Stadtteilfonds bildet die Basismittel für die Quartiersarbeit sozialer Trägereinrichtungen vor Ort. Privatpersonen können hier keine Projektanträge stellen;
b) Zwischenzeit-Mittel Quartiersmanagement
Mit Beschluss des AfSID in der Sitzung vom 01.02.2024 wurde die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration in Höhe von 30.000€ für das Jahr 2024 beschlossen. Mit diesen Mitteln soll die soziale Arbeit des Quartiersmanagements im Quartier Forst gestärkt werden. Das Quartiersmanagement erhält damit eigene Mittel zur Initiierung und Durchführung von sozialen Projekten mit Trägereinrichtungen und Bürger*innen vor Ort. Hierzu wurde ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet (siehe Anlage 2) und bereits der Lenkungsgruppe Forst (Gremium bestehend aus Vertreter*innen der Fraktionen sowie aus Vertreter*innen von unterschiedlichen Institutionen, Themen und Zielgruppen aus dem Betrachtungsraum) vorgestellt. Das Konzept erhielt dabei ein positives Votum und soll zeitnah umgesetzt werden.
c) Verfügungsfonds
Ziel des Verfügungsfonds ist es, wie auch in der Stadtteilentwicklung Haaren, vorlaufend zu einem angestrebten, später im Projektverlauf mit Städtebauförderung finanziell unterstützten Verfügungsfonds, bereits ab 2024 städtische Mittel für Engagement und Aktivitäten aus dem Stadtteilleben zur Verfügung zu stellen. Die genauen Inhalte und Zielsetzungen des Fonds werden nachfolgend sowie in der beigefügten Richtlinie ausführlich beschrieben.
Genau wie in Haaren hat man bewusst darauf verzichtet den schon bestehenden Stadtteilfonds zu erhöhen, sondern einen eigenen Verfügungsfonds für Forst einzurichten. Ziel ist es, im Vorlauf zu einer angestrebten Städtebauförderung, welche immer einen Verfügungsfonds im Rahmen der Fördermittel impliziert, die Akteur*innen, Institutionen und Anwohner*innen bereits mit den Strukturen und Abläufen vertraut zu machen, um eine spätere bedarfsorientierte Verwendung von Fördergeldern sicherzustellen. Zudem erlauben die Förderrichtlinien des Verfügungsfonds die Mittelvergabe auch an Privatpersonen. Der Stadtteilfonds wiederum basiert auf einer Richtlinie, welche die Mittel für alle Quartiere mit Stadtteilkonferenz auf der gleichen einheitlichen und damit vergleichbaren Rechenbasis ermittelt. Eine Aufstockung der Mittel wäre nicht kompatibel mit der bestehenden Richtlinie gewesen. Eine dann notwendige Anpassung hätte erheblichen Zeitverzug bei der Bewilligung von Projektmitteln für die anderen Stadtteilkonferenzen zur Folge gehabt und eine Uneinheitlichkeit im Verfahren produziert.
Für den Verfügungsfonds hat der Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung (FB 61) 30.000 € für die Jahre Haushalt 2024, 2025 eingebracht, die mit Haushaltsfreigabe nun für 2024 zur Verfügung stehen. Die Mittel liegen beim Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, da hier auch später die Gelder des aus der Städtebauförderung mit dem entsprechenden Verfügungsfonds verortet sein warden. Das Verfahren der inhaltlichen Projektberatung und -begutachtung liegt beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, um Synergien in Projektstrukturen aufzuzeigen, aber auch die Abgrenzung zu den anderen Fördermitteln
- Der Verfügungsfonds – Inhalte und Verfahren
a) Zielsetzung
Um bürgerschaftliche Projekte mit Impulskraft für den Stadtteil zu unterstützen, wird für Forst - mit den sechs Teilräume Unterforst, Altforst, Forster Linde, Schönforst, Obere Trierer Straße und Driescher Hof - ein Verfügungsfonds eingerichtet. Neben städtebaulichen und sozialen Projekten der Stadtteilperspektive Zukunft Forst wird so für die Forster*innen eine zusätzliche Möglichkeit entstehen, sich mit eigenen Ideen in die Gestaltung und für die Lebendigkeit ihres Quartiers einzubringen. Mithilfe des Verfügungsfonds können (Klein-)Projekte initiiert und finanziert werden, die aus der Bewohner*innenschaft und Akteur*innenlandschaft selbst kommen und für das Quartier als Lebensumfeld eine positive Wirkung entfalten. Der selbstformulierte Anspruch an das Förderinstrument lautet dabei: Eine schnelle, einfache und möglichst unbürokratische Bewilligung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen. Das Angebot spricht vor allem private Personen, Vereine, Institutionen und bürgerschaftliche Netzwerke an.
Es wurde bewusst darauf verzichtet den schon bestehenden Stadtteilfonds zu erhöhen, sondern einen eigenen Verfügungsfonds für Forst einzurichten. Ziel ist es, im Vorlauf zu einer angestrebten Städtebauförderung, welche immer einen Verfügungsfonds im Rahmen der Fördermittel impliziert, die Akteur*innen, Institutionen und Anwohner*innen bereits mit den Strukturen und Abläufen vertraut zu machen, um eine spätere bedarfsorientierte Verwendung von Fördergeldern sicherzustellen.
b) Aktions- und Themenfelder
Das Spektrum für Projektthemen ist in Forst breit gefächert. Eine bedarfsorientierte Projektinitiierung,
-entwicklung und -umsetzung definiert den hohen Partizipationsgrad des Verfügungsfonds. Alle Projektvorhaben müssen darüber hinaus einen gemeinnützigen Charakter haben, der einen Mehrwert für das Quartier bzw. den jeweiligen Teilraum darstellt. Die Projekte sollen insbesondere
- zur Stärkung der Potenziale und zur Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner beitragen,
- einen eindeutigen Bezug zum Stadtteil Forst herstellen und möglichst kooperative Perspektiven berücksichtigen,
- sich an konkreten Bedarfen für den Stadtteil orientieren und eine nachhaltige Ausrichtung verfolgen,
- einen Beitrag zur Chancengleichheit leisten bzw. diese befördern,
- die Vernetzung und Kooperation sowohl der Akteur*innen eines Handlungsfeldes wie auch zwischen verschiedenen Handlungsfeldern anregen bzw. befördern. Dabei sollen Projekte, die der Stärkung der Akteur*innen dienen, den Nutzen für die Bürger*innen bzw. für den Stadtteil belegen/dokumentieren.
Grundsätzlich sind für Forst die Handlungsfelder „Zukunft Wir“, „Zukunft Gesund“, „Zukunft Freiraum“, „Zukunft Wohnen“, „Zukunft Versorgt“ und „Zukunft Mobil“ von besonderem Interesse und Bestandteil der in Arbeit befindlichen Stadtteilperspektive.
c) Strukturen
Damit der Verfügungsfonds seine vollwertige Wirkung entfalten kann, ist er von einer breiten Bekanntmachung und / oder einer gezielten Ansprache potenzieller Antragssteller*innen abhängig. Für beides ist eine „Vor-Ort-Kenntnis“ entscheidend. Bereits seit 2015 gibt es ein Stadtteilbüro und Quartiersmanagement im Betrachtungsraum. Aus diesem Grund wird der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration gemeinsam mit dem Quartiersmanagement die operative Steuerung und Abwicklung des Verfügungsfonds übernehmen. So wird auch eine enge Verzahnung und Abstimmung zwischen dem bestehenden Stadtteilfonds und dem Verfügungsfonds garantiert.
Die Richtlinie sowie Anlagen und Antragsunterlagen orientieren sich dabei am bestehenden Verfügungsfonds Haaren, bei welchem deren Anwendung bereits ein erprobtes und bewährtes Prozedere darstellen.
Um für alle Antragssteller*innen einen eindeutigen Rahmen zu definieren, innerhalb dessen eine Förderung beantragt werden kann, wurde eine entsprechende Förderrichtlinie, basierend auf dem Beispiel Haaren und Aachen Nord, ausgearbeitet (s. Anlage 1). Diese definiert beispielsweise, nach welchen Kriterien eine Projektbewilligung erfolgt oder nicht erfolgt, bis wann Anträge eingereicht werden müssen, wie diese beraten und beschlossen werden, sowie die Auszahlung der Fördergelder durch die Stadt Aachen erfolgt.
Zur Abwicklung des Verfügungsfonds gehört neben der Öffentlichkeitsarbeit auch eine beratende und unterstützende Funktion für die Antragsteller*innen. Diese reicht bei Bedarf von einer Schärfung erster Ideen und Grobkonzepte über die Einschätzung hinsichtlich einer Realisierbarkeit bis zur Hilfestellung bei der formellen Projektbeantragung und Abrechnung. Ein Leitfaden bietet Antragsteller*innen eine Orientierung und Hilfestellung bei der konkreten Projektentwicklung und Antragstellung zum Verfügungsfonds Forst (s. Anlage 1 -Anhang 3). Weiterhin arbeitet die Verwaltung für Interessierte und Antragssteller*innen ein zusammenfassendes Informationspapier zum Verfügungsfonds aus, welches auch in leichte Sprache übersetzt wird. Das Quartiersmanagement Forst/Driescher Hof arbeitet eng vernetzt mit den Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort und wird diese bei Antragsstellungen beraten, begleiten und unterstützen.
Neben dieser operativen Funktion bedarf es zudem eines administrativen Entscheidungsgremiums. Über die Anträge entscheidet, wie in Stadterneuerungsgebieten üblich, eine etablierte Lenkungsgruppe im Quartier. Diese Lenkungsgruppe wurde bereits in Forst gegründet und besteht aus Akteur*innen, welche verschiedene Themen und Zielgruppen vertreten, sowie aus politischen Vertreter*innen der Fraktionen.
Das Antrags- und Entscheidungsverfahren sind in der Anlage 1 (Anhang 4) zusammenfassend dargestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für den Verfügungsfonds Forst wurden unter PSP-Element 4-090101-061-1 „Verfügungsfonds ISEK Forst“ Mittel in Höhe von je 30.000 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 eingeplant. Die Mittel für 2024 stehen nach Haushaltsfreigabe nun zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Erläuterungen zur Klimarelevanz
Bei dem Verfügungsfonds handelt es sich um die Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements, dessen Bedeutung für den Klimaschutz / die Klimafolgenanpassung nicht bekannt ist bzw. nicht ermittelt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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431,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
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613,9 kB
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