Anhörung - FB 36/0383/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 977.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit den Bebauungsplänen Nr. 977 und Nr. 1005 soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau und die Nutzung von der Uniklinik RWTH Aachen zugeordneten Wohnungen, klinischen Einrichtungen sowie Büro- und Verwaltungsflächen südlich der Kullenhofstraße gesichert werden. Der Bebauungsplan Nr. 977 umfasst ein Gebiet von ca. 2,40 ha Größe und soll als Angebotsplan mit dem Ziel entwickelt werden, flexible Entwicklungsmöglichkeiten für die Uniklinik RWTH Aachen zu schaffen, um auf den medizinischen Fortschritt und damit verbunden auf den Erweiterungsbedarf des Uniklinikums der RWTH Aachen mit seinen ergänzenden Einrichtungen zukünftig kurzfristig reagieren zu können. Da die bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 592 sowohl hinsichtlich der Nutzung (WA) als auch hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen und der zulässigen Dichte nicht den Anforderungen an die geplante Bebauung entsprechen, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zusammenfassung Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 977:

Für das Schutzgut Mensch ergeben sich bedingt erhebliche Auswirkungen durch Lärmemissionen des Straßenverkehrs. Da keine aktiven Schallschutzmaßnahmen angewendet werden können, werden die maßgeblichen Außenlärmpegel zur Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen festgelegt. Aufgrund der Bestandsgebäude im Plangebiet können auf Ebene der Bauleitplanung keine abschließenden Aussagen zur ausreichenden Besonnung und Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen gemacht werden. Dies muss auf Ebene der Genehmigungsplanung untersucht werden, wenn die konkreten Nutzungen ausreichend bestimmt sind.

Für das Schutzgut Tiere ergeben sich keine relevanten Auswirkungen, wenn bei der Baufeldfreimachung die Brutzeiten des Stars als nachgewiesene planungsrelevante Vogelart berücksichtigt werden.

Die Bestandsbäume innerhalb der öffentlichen Grünfläche werden durch die Planung nicht berührt. Ein vollständiger Erhalt der heute im Sondergebiet vorhandenen, nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume ist aufgrund der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes ggf. nicht möglich. Derzeit liegen keine konkreten Planungen für Neubauten im Plangebiet vor, so dass konkrete Fällungen nicht bestimmbar sind. Für die Bebauungspläne 977 und 1005 werden als Teil des bereits verbindlich vereinbarten Pflanzkonzeptes der Uniklinik 60 Neupflanzungen im direkten Umfeld des Klinikums als Ausgleich vorgesehen. Zusätzlich wird die Neupflanzung von insgesamt 31 Bäumen über die Verträge zu den BP 977 und 1005 innerhalb der Plangebiete gesichert. Auf Basis einer „worst case“-Betrachtung kann eine Fällung von bis zu 23, nach Baumschutzsatzung geschützten Bäumen angenommen werden, für die bis zu 55 Ersatzpflanzungen erforderlich werden. Der Ausgleich dieser Bäume durch Ersatzpflanzungen ist im Plangebiet bzw. in der näheren Umgebung sichergestellt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen werden damit auf Ebene des Bebauungsplans als vertretbar angesehen.

Die Schutzwürdigkeit des anstehenden Bodens ist aufgrund des bereits bestehenden anthropogenen Eingriffs herabgesetzt. Für das Schutzgut Fläche ergeben sich bedingt erhebliche Auswirkungen, da sich der planungsrechtlich zulässige Gesamtversiegelungsgrad im Plangebiet von ca. 53 % auf bis zu ca. 69% erhöht. Die Planung sieht jedoch eine Verdichtung bereits großflächig versiegelter Flächen vor, der Eingriff wird daher im Sinne der Nachverdichtung des Innenbereichs zur Vermeidung von Flächenbeanspruchungen im Außenbereich als vertretbar angesehen. Gemäß Leitfaden für den Eingriff in Natur und Landschaft wird für den Eingriff ein externer multifunktionaler Ausgleich zur Kompensation eines Defizits von 778 Punkten zu leisten sein.

Im Plangebiet besteht ein Verdacht auf Bodendenkmäler. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind daher nicht auszuschließen. Im Zuge der Realisierung ist eine archäologische Prospektion durchzuführen.

Im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Energie sowie Landschaft und Ortsbild sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

 

Es ergeben sich durch die Planung insgesamt keine erheblichen negativen Auswirkungen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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