Anhörung - FB 36/0384/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1005.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit den Bebauungsplänen 977 und 1005 soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau und die Nutzung von der Uniklinik RWTH Aachen zugeordneten Wohnungen, klinischen Einrichtungen sowie Büro- und Verwaltungsflächen südlich der Kullenhofstraße gesichert werden.

Der Bebauungsplan 1005 mit einer Größe von 0,55 ha soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, mit dem Ziel, für den Neubau der Psychiatrie der Uniklinik die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Der Neubau der Psychiatrie wird den dringend benötigten Raum für Behandlung und Unterbringung psychisch kranker Menschen bereitstellen, der innerhalb des bestehenden Uniklinik-Gebäudes nicht mehr gegeben ist.

 

Zusammenfassung Umweltbericht Bebauungsplan Nr. 1005:

Für das Schutzgut Mensch ergeben sich bedingt erhebliche Auswirkungen durch Lärmemissionen des Straßenverkehrs. Da keine aktiven Schallschutzmaßnahmen angewendet werden können, werden die maßgeblichen Außenlärmpegel zur Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen festgelegt.

Für das Schutzgut Tiere ergeben sich keine relevanten Auswirkungen, wenn bei der Baufeldfreimachung die Brutzeiten des Stars als nachgewiesene planungsrelevante Vogelart berücksichtigt werden.

Mit der Planung wird in die bestehenden Grünstrukturen eingegriffen. Im Plangebiet müssen bei Umsetzung der Planung 14 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden, für die ein Ausgleich von 36 Bäumen erforderlich wird. Mit der Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden im Plangebiet 12 Bäume neu gepflanzt. Die restlichen 24 Neupflanzungen sind auf Flächen am Steinbergweg und Schneebergweg geplant, hierzu gibt es eine 2020 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Stadt und der Universitätsklinik Aachen AöR. Diese zusätzlich erforderlichen Neupflanzungen werden im Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan geregelt. Der Ausgleich der entfallenden Bäume durch Ersatzpflanzungen ist damit im Plangebiet bzw. in der näheren Umgebung sichergestellt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen werden damit auf Ebene des Bebauungsplans als vertretbar angesehen.

Das Ergebnis der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass die Planung einen Flächenwert von 546 Biotoppunkten aufweist. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 592 weist einen Flächenwert von 531 Biotoppunkten auf. Durch die Planung wird insgesamt ein Biotoppunkteüberschuss von 15 Wertpunkten ausgelöst. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche ergeben sich damit nicht. Der planungsrechtlich zulässige Gesamtversiegelungsgrad erhöht sich im Plangebiet von ca. 59% auf ca. 71%, was im Sinne der Nachverdichtung des Innenbereiches zur Vermeidung von Flächenbeanspruchungen im Außenbereich (bspw. Flächen westlich des Steinbergweges) vertretbar ist.

Im Plangebiet besteht ein Verdacht auf Bodendenkmäler. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind daher nicht auszuschließen. Im Zuge der Realisierung ist eine archäologische Prospektion durchzuführen.

Im Hinblick auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Energie sowie Landschaft und Ortsbild sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

Es ergeben sich durch die Planung insgesamt keine erheblichen negativen Auswirkungen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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