Kenntnisnahme - FB 68/0013/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird angehalten, die Verkehrsführung im gesamtstädtischen Netz zu betrachten und auf Basis der Ergebnisse des Monitorings weitere Möglichkeiten zur Entlastung aller Verkehrsteilnehmer zu prüfen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, für die notwendige Baumaßnahme "Neubau Trinkwasserreservoir am Lousberg" eine Baustellenzufahrt über die Kupferstraße und nicht, wie beabsichtigt, über den Talbothof zu organisieren. 

 

Begründet wird der Antrag mit der Belastung der Anwohner im Talbothof sowie der hohen Kosten für die Einrichtung der geplanten Baustraße.

 

Bewertung zum Verkehrslenkungskonzept in Bezug auf den "Neubau Trinkwasserreservoir am Lousberg"

Die Notwendigkeit der Sanierung/Erneuerung des Trinkwasserreservoirs am Lousberg steht außer Frage.

Zur historischen Einordnung muss vorweg aufgezeigt werden, dass die Planungen zur Baumaßnahme bereits im Jahr 2020 begonnen hatten. Vielfältige Faktoren waren von der Fachverwaltung in der Vorplanung und sind auch während der Durchführungsphase zu beachten. Die zu sanierenden Trinkwasserbehälter befinden sich am Nordosthang zwischen Buchenallee und Champierweg unterhalb des Baumsaums. Der Zugang zu der Versorgungsanlage erfolgt heute über die Buchenallee

Baumaßnahme:

r die umfangreichen Baumaßnahmen muss wegen des Bodenaushubs mit Anfahrten von Sattelschleppern gerechnet werden. r die Bewirtschaftung der Baustelle (Erdbewegung/Lieferverkehr) kommen LKW mit den folgenden maximalen Maßen/Gewichten zum Einsatz:

1. Sattelschlepper: Länge= 16 m, Breite= 2,50 m, Höhe= 4 m / Gewicht ca. 40 t

2. Mobilkran: Länge= 16 m, Breite= 2,50 m, Höhe= 4 m / Gewicht ca. 60 t

An den Spitzentagen (Betonanlieferung für die Bodenplatte und Behälterdecken) werden etwa 30 LKW/Tag erwartet.

 

Baustellenzufahrten:

Es wurden unterschiedliche Zufahrten untersucht.

A)     Zufahrt über Kupferstraße/Buchenallee

B)     Zufahrt über Champierweg

C)     Zufahrt über Purweider Weg

D)     Zufahrt über Talbothof

A) Zufahrt über Kupferstraße/Buchenallee

Erste Überlegungen aus 2020 zum Verkehrskonzept der Baustellenverkehre zum Trinkwasserreservoir zielten darauf ab, die Verkehre über die Krefelder Straße zur Bastei, in die Ludwigsallee zur Kupferstraße und dann zum Trinkwasserbehälter zu führen. Diese Zufahrt wäre grundsätzlich ein naheliegender Ansatz.

Aktuell besteht allerdings eine Hochbaumaßnahme an der Bastei mit Auswirkung auf den Straßenraum auf der Krefelder Straße sowie der Ludwigsallee im Teilstück zwischen der Kreuzung Bastei und Kupferstraße.

Diese Strecke ist gleichzeitig Bestandteil des Umleitungsverkehrskonzeptesr die seit dem 15.01.2024 erfolgte Vollsperrung der A 544, die so störungsfrei wie möglich zur Verfügung stehen soll.

Als weiterer Faktor muss zudem der Zustand der Wasserhaupttransportleitung über die Krefelder Straße bzw. Rolandstraße an der Kreuzung Bastei angeführt werden. Sollte es zu notwendigen kurzfristigen Instandhaltungsmaßnahmen an dieser Stelle kommen, hat eine Verkehrsabsicherung schwerwiegende Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Bastei aus allen Richtungen. Um hier schon eine mittel- sowie langfristige Planung in der Koordination möglich zu machen, wird versucht diesen Straßenraum frei von Baustellen zu halten um ein schnelles Handeln bei Bedarf zu ermöglichen.

In der Kupferstraße selber ist der Zustand der Straße, insbesondere aber der Versorgungsleitungen als sanierungsbedürftig einzustufen. Bei einer Führung baustellenbedingter Schwerlastverkehre wären Maßnahmen im Untergrund notwendig, welche ebenso auch auf den Straßenraum Auswirkungen hätten. Dies beinhaltet die Umsetzung von Maßnahmen an den dort vorhandenen Baumbeständen.

Schließlich ist die Situation in der Buchenallee potentiell nicht geeignet für die Führung der Baustellenverkehre: entgegen. Die dort befindlichen ume sind stark beschädigungsgefährdet, dies betrifft insbesondere das Naturdenkmal 668, eine alte schützenswerte Platane.

 

B) Zufahrt über Champierweg

Eine Zufahrt über den Champierweg ist ebenfalls nicht möglich. Eine Erschließung über die Achse Kupferstraße / Champierweg ist wie unter A) aufgezeigt nicht möglich. Ebenso ist der Champierweg in seinem Ausbauzustand nicht für die Aufnahme von Schwerlastverkehren ausgelegt. Eine Nutzung über die Achse Purweider Weg / Champierweg ist mangels des Ausbaus nicht möglich. An diesem Teilstück ist der Champierweg lediglich für Fußnger freigegeben.  

 

C) Zufahrt über Strüver Weg

Ursprünglich war geplant, dass die Baustellenfahrzeuge den nordwestlichen Weg über den Strüverweg/Purweider Weg zur Zufahrt oder Abfahrt von der Baustelle nutzen würden. Jedoch hat die Autobahn GmbH mitgeteilt, dass die Brücke Ferberberg über die BAB 4 aufgrund ihres schlechten Zustandes auf 16 Tonnen beschränkt ist. Dies bedeutet, dass die Baustellenfahrzeuge entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr über den Purweider Weg, Strüver Weg, Ferberberg, Berensberger Straße, Soerser Weg und Eulersweg zur B 57 Krefelder Straße geleitet werden können.

 

D) Zufahrt über den Talbothof

Die einzig verbleibende Möglichkeit ist daher die Führung des Baustellenverkehrs von Osten kommend über den Purweider Weg und dann Talbothof (nördlich der Baustelle) und ein Anschluss an das Baufeld über eine Baustraße.

Vom Purweider Weg ist die Führung über den Soerser Weg, Eulersweg, Krefelder Straße bis zur BAB 4 vorgesehen. Die Einbindung der Merowingerstraße wird nur als Ausweichoption zum Veranstaltungszeitraum des CHIO genutzt. Aufgrund der erst kürzlich neu aufgebrachten Deckschicht, die nicht durch die zusätzliche Belastung des Baustellenverkehrs beschädigt werden soll, soll dies keine dauerhafte Führung sein.

Die Schleppkurven am Knotenpunkt Purweider Weg/Talbothof wurden geprüft und die Schleppkurven-Analyse zeigt, dass die Lkw sowohl in den Talbothof ein- als auch ausfahren können. Geplant wurden für die Baustellenphase zwei Lichtsignalanlage-Standorte (LAS) mit verkehrsabhängiger Steuerung am Talbothof, damit sich auf dem Talbothof keine zwei Baustellenfahrzeuge begegnen. Ein Standort befindet sich im Norden an der Kreuzung Purweider Weg/Talbothof und ein weiterer im Süden am Übergang der Baustraße zum Talbothof bzw. auf der Baustraße.

 

 

Am Standort im Süden wird eine Warteposition für LKWs eingerichtet, die ausreichend Platz für Begegnungsverkehr bietet. LKWs, die aus dem Norden kommen, müssen sich nicht anmelden, sondern können einfach an der Kreuzung Talbothof nach links abbiegen, ohne dass eine LSA benötigt wird.

Um LKWs das Verlassen der Baustraße zu ermöglichen, werden Schlüssel-/Codekästen und Videodetektion bereitgestellt. Um den Baustellenfahrzeugen eine ungehinderte Durchfahrt auf dem Talbothof zu ermöglichen, soll mit Ausnahme der Einbahnstraße ein Haltverbot auf dem Talbothof eingerichtet werden. Außerdem sollen Hinweisschilder zum Baustellenverkehr an den Seitenarmen des Talbothof aufgestellt werden, um mögliche Begegnungsverkehre zwischen LKWs und Anwohnern zu reduzieren. Des Weiteren ist die Vorfahrtregelung auf dem Talbothof jeweils durch einmalige Vorfahrt (VZ 301) zu regeln, um Haltevorgänge von LKWs auf dem Talbothof zu minimieren.

 

Die Kosten zur Herstellung einer Baustraße sowie die Belastung der Landschaftsschutzgebiete sind durch die Bauherrin (Regionetz) sowie den Naturschutzbehörden geprüft und für möglich erachtet. Auch sind die Folgen dieser Eingriffe als vertretbar eingestuft und für vollständig ckführbar zum Ursprungszustand nach Ende und Rückbau der Baustraße abgenommen wurden. Für die Baukosten muss an die Bauherrin verwiesen werden.

 

 

Fazit:

Es gibt die Möglichkeit die Baustellenlogistik über die Kupferstraße zu führen, jedoch sprechen die v. g. Punkte im Sinne der Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer sowie die Erhaltung von Reaktionsflächen auf bereits vorgemerkte Problemfelder in der Infrastruktur gegen die Verkehrsführung über die Kupferstraße.

Die Belastungen der Anwohnenden wären auf jeder Strecke und über deren gesamten Verlauf (nicht nur in den benannten Straßen Kupferstraße und Talbothof) dieselben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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0

Ergebnis

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0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar.

 

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Anlagen

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