Kenntnisnahme - FB 68/0014/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird angehalten, die Verkehrsführung im gesamtstädtischen Netz zu betrachten und auf Basis der Ergebnisse des Monitorings weitere Möglichkeiten zur Entlastung aller Verkehrsteilnehmer zu prüfen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Fraktionen Grüne und SPD im Rat der Stadt Aachen beantragen, einen aktuellen Sachstandsbericht zu den Radumleitungsrouten zwischen Haaren und Eilendorf im Zuge der Brückenarbeiten der A544 zu geben.

 

Aktuelle Radumleitung

Die derzeitigen Radumleitungen, welche aufgrund der Abrissarbeiten der Haarbachtalbrücke, die Radwegeverbindung zwischen Eilendorf und Haaren aufrechterhalten sollen, sind über die nachfolgenden Wegeverbindungen (vgl. Anlage 1) in beide Richtungen eingerichtet:

A)     Haarbachtalstraße / Reuterweg / Gärtnerstraße / Haarener Gracht / Kahlgrachtstraße bzw. Landwirtschaftsweg parallel zur A544 zum Nirmer Weg / Schönebergstraße

 

B)     Haarbachtalstraße / Am Mühlenteich / Auf der Hüls / „Alte Bahntrasse“ / Charlottenburger Allee

Die Beschilderung sieht, wie es bei Umleitungen üblich ist, nur eine Ausweisung der Strecke um den gesperrten Bereich (hier direktes Umfeld der ehemaligen Haarbachtalbrücke im Haarbachtal) vor.

 

Neue Einflüsse auf die Radumleitung

Zusätzlich zum Neubau der Haarbachtalbrücke wird zwischenzeitlich die Erneuerung des BAB-Brückenbauwerks Auf der Hüls erforderlich, dass im Schatten des Brückenneubaus Haarbachtalbrücke neugebaut wird. Der parallele Bau der Brücken soll eine erneute Sperrung der A544 verhindern. Die Arbeiten sind seitens der Autobahn GmbH und deren Generalunternehmen geplant und sollen mit der Freigabe der einseitigen Verkehrsfreigabe der Haarbachtalbrücke (Oktober 2025) abgeschlossen sein. Daraus ergeben sich nun neue Verkehrsführungen sowie Baustelleneinrichtungen, die Auswirkungen auf die e Radumleitungsstrecken haben.

Start der Abrissarbeiten unter Vollsperrung der Straße Auf der Hüls am Brückenbauwerk (zwischen Hofenbornstraße und Charlottenburger Alle – hinter Firma Kickartz- ist für den 23.05.2024 bis zum 26.05.2024 geplant. Durch den anstehenden Abriss der Brücke Auf der Hüls wird die derzeitige Radumleitungsroute ebenfalls (kurzfristig) unterbrochen. Es steht sodann nur die o. g. Umleitung A zur Verfügung

Nach den Abrissarbeiten wird eine einseitige Verkehrsführung unter Zunahme einer Baustellensignalanlage eingerichtet.

 

Geplante Radumleitung

Die dauerhafte Umleitungsführung wird vor diesem Hintergrund sowie den Erkenntnissen aus bisherigen Rückmeldungen neu bewertet. In die Betrachtung fließt ebenfalls ein, dass der vormals geplante Fußgängertunnel unter der ehemaligen Haarbachtalbrücke eher nicht zur Verfügung stehen wird. Sollte die Freigabe des Fußgängertunnels doch noch erfolgen, kann dieser als weitere Wegeverbindung genutzt und als schnellere Verbindung gewertet werden (vgl. Anlage 2).

Bei der Auswahl neuer Umleitungsvarianten wurde u. a. auch die Wegebeschaffenheit betrachtet und Alternativen für Schlechtwetter- bzw. die Herbst-/Wintersaison bevorzugt, die vorwiegend über befestigte Wege führen. Die Räumungs-, Instandhaltungs- und Winterdienste werden durch den Stadtbetrieb selbstständig durchgeführt und geplant.

 

Umleitung U1

Bei der U1 wird zunächst in Eilendorf auf die Kalkbergstraße hoch in Fahrtrichtung Verlautenheide geleitet. Anschließend wird die Straße Türmchenweg (verkehrsberuhigter Bereich - mit Entnahme eines Pollers) passiert. Es folgt eine Umleitung über die Kahlgrachtstraße zur Haarener Gracht. Von hier geht es über die Gärtnerstraße und den Reuterweg um zur Haarbachtalstraße.

Die gleiche Strecke wird ebenfalls von Haaren nach Eilendorf ausgeschildert.

 

Umleitung U2

Die U2 beginnt am Nirmer Weg Ecke Kalkbergstraße und führt über den Nirmer Weg bis zur Brücke des Hochwasserrückhaltebecken des Wasserverband Eifel-Rur (WVER) bzw. zur Verlängerung der Schönebergstraße bis an das derzeitige Baufeld zum Neubau der Haarbachtalbrücke. Weitergeleitet wird nun über die Schönebergstraße zur Charlottenburger Allee bis zum Kreisverkehr und in die Straße Auf die Hüls. Weiter wird dann die Route über die Straße Am Mühlenteich über das Parkgelände (Haarbachtalhalle /An der Welsche Mühle) zur Haarbachtalstraße geführt.

Alternativ kann an der Charlottenburger Allee die provisorisch ertüchtige Wegeverbindung an der „Alten Bahntrasse“ bis zur Straße Auf der Hüls genutzt werden (Vgl. hierzu Anlage 2 rote Verbindung auf Umleitung U2).

Die U2 wird für die Zeit des Brückenabriss Auf der Hüls (23.05 bis 26.05.2024) aufgrund der Vollsperrung deaktiviert.

 

Umleitung U3

In enger Abstimmung mit dem WVER wurde die Möglichkeit geprüft, die Brücke des Hochwasserrückhaltebecken zur Umleitung der Radfahrer und Fußgänger zu nutzen. Dazu sind Vorarbeiten besprochen, die Ende Mai anlaufen. Aufgrund notwendiger Schieberaustauscharbeiten des WVER besteht dann ab ca. der 26. KW die Möglichkeit die Brücke zu nutzen.

Die Radverkehrsführung startet wie bei der U2 an der Ecke Nirmer Weg / Kalkbergstraße bis zur Brücke des WVER und sodann über die Kahlgrachtstraße bis zur U2 und integriert sich dort in die weitere Führung über die Haarener Gracht / Gärtnerstraße / Reuterweg.

Die gleiche Umleitungsstrecke wird von Haaren aus in Richtung Eilendorf ausgeschildert.

Während der Abrissarbeiten am Brückenbauwerk Auf der Hüls und den Arbeiten auf der WVER Brücke wird das Baufeld an der Haarbachtalbrücke so eingerückt, dass Fußgänger und Radfahrende in der Spitzkehre (vgl. Anlage 2 rote Verbindung zwischen U3 lila und U2 blau) an der ehemaligen Haarbachtalbrücke ausreichende Platzverhältnisse zu schaffen.

Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse sowie der Beschaffenheit der Wegeverbindung über die Gringelstraße (Charlottenburger Allee über die Gringelstraße zur Wolfsbendenstraße) ist eine offizielle Ausschilderung der Radroute hier nicht wie bisher vorgesehen. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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