Entscheidungsvorlage - FB 36/0392/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausweisung der in der Vorlage tabellarisch aufgelisteten und näher beschriebenen Naturwaldentwicklungsflächen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Naturwaldentwicklungsflächen im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplans zu integrieren und entsprechend zu sichern.

 

Der Ratsantrag Nr. 208/18 der Fraktionen Die Grünen, CDU, SPD, Zukunft, FDP und Linke gilt hiermit als behandelt.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Einordnung der Naturwaldentwicklungsflächen in die Nachhaltigkeitsstrategie für den Kommunalwald

Durch den gemeinsamen Ratsantrag Nr. 208/18 der Fraktionen von Grüne, CDU, SPD, Zukunft, Linke und FDP vom 20.12.2021 wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie für den Aachener Wald beauftragt.

 

Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist unter anderem die Stärkung der Klimaresilienz der Aachener Wälder. Neben der Ausweisung zahlreicher Naturschutzgebiete (NSG Anteil am Gesamtwald in Aachen gemäß Entwurf Landschaftsplan etwa 28%) wurde im Rahmen eines Dialogprozesses unter Mitwirkung von Politik, Experten und den Naturschutzverbänden in 2022/ 2023 ein Eckpunktepapier zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes erstellt. Es beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität (u.a. Erhöhung des Biotop- und Totholzvorrates, des Laubwaldanteils, des Laubholzvorrates) als auch Aspekte der Eingriffsminimierung, insbesondere bei Buchenwäldern (Lübecker Modell). Das Eckpunktepapier wurde am 20.06.2023 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschlossen.

 

Eine weitere wichtige Komponente der Nachhaltigkeitsstrategie für den Wald ist die Ausweisung von unbewirtschafteten Wäldern. Diese sollen über die bestehenden fünf Prozent hinaus (FSC Naturwaldentwicklungsflächen) auf mindestens zehn Prozent erhöht werden.

 

 

  1. Ausweisung von städtischen Naturwaldentwicklungsflächen (NWE)

Im Rahmen der FSC-Zertifizierung wurden bisher fünf Prozent (ca. 119 ha) des Aachener Waldes als Referenzflächen von der forstlichen Bewirtschaftung ausgenommen; sie werden seit über 20 Jahren ihrer natürlichen Dynamik überlassen.

Die unbewirtschafteten Flächen tragen den Namen „Naturwaldentwicklungsflächen“. Naturwaldentwicklungsflächen sind nach Definition des FSC® (Forest Stewardship Council):


„Von direkten menschlichen Eingriffen ungestörte Flächen, die unter besonderer Berücksichtigung der Biotopwertigkeit und des Entwicklungspotenzials der Flächen für den Natur- und Artenschutz ausgewählt werden. In den Flächen unterbleiben Nutzungseingriffe außer den erforderlichen jagdlichen Maßnahmen sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen und die Ernte von Saatgut, sofern vergleichbare lokale Herkünfte anderweitig nicht verfügbar sind. Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind möglich, wenn der Arten- und Biotopschutz dies erforderlich macht. Die Naturwaldentwicklungsflächen bilden ein Netz aus Quell- und Trittsteinbiotopen, insbesondere für Arten, die auf die Alters- und Zerfallsphasen des Waldes angewiesen sind: Größere Flächen minimieren Randeffekte und sichern das konstante Vorkommen bedeutsamer Waldstrukturen. Sie dienen als Rückzugs- und Spenderflächen. Kleinere Flächen erfüllen dabei eher Trittsteinfunktionen. Je nach örtlicher Gegebenheit kann auch die Auswahl von Kleinstflächen (> 0,3 ha) zur Sicherung der Habitatkontinuität und zur Vernetzung größerer Flächen sinnvoll sein (z.B. kleinflächige Sonderbiotope).“

 

Folgende Kriterien wurden seitens des Fachbereichs Umwelt für die Flächenauswahl zugrunde gelegt:

 

  • Standortheimische Laubwaldbestände der potentiellen Alters- und Zerfallsphase (nachfolgend „Laubaltholz“)
    Baummikrohabitate stellen wichtige Substrate und Strukturen für die biologische Artenvielfalt bereit. Anders als in wissenschaftlich begleiteten Schutzwäldern (z. B. Naturwaldzellen) sind diese im Aachener Wald nicht flächendeckend kartiert. Sie korrelieren jedoch stark mit dem Alter der Wälder. Ausgewählt wurden
    • Eichen- und Buchenwälder ab ca. 120 Jahren
    • Birken-, Erlen- und Pappelwälder ab ca. 70 Jahren (aufgrund des geringeren, biologisch erreichbaren Alters)

 

  • Schutzgebiete und Biotopverbundflächen
    (Naturschutzgebiete/NSG, geschützte Landschaftsbestandteile/gLB, Bereiche für den Schutz der Natur/BSN[1])
    Gebiete mit hohem Schutzstatus dienen grundsätzlich dem Erhalt gefährdeter Arten, der Steigerung der Biodiversität, der Bewahrung des Ökosystems und der Biotopvernetzung. Zudem ist das Betreten von Naturschutzgebieten verboten. Somit stellen Gebiete mit einem hohen Schutzstatus ideale Suchräume für Naturwaldentwicklungsflächen dar.

 

  • Sonderstandorte
    Sonderstandorte gelten als Schatztruhe der Biodiversität. In diesen Zentren der Artenvielfalt lebt eine überproportional hohe Zahl seltener heimischer Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Diese Standorte sind selten geworden und beschränken sich im Aachener Wald in erster Linie auf Moore oder deren Vorstadien.

 

 

 

 

 

 

  • Wuchsgebiete/Wuchsbezirke[2] als Kriterium für die Verteilung
    Nach der naturräumlichen Gliederung liegen die Wälder der Stadt Aachen in den beiden Wuchsgebieten „Eifel“ und „Niederrheinische Bucht“, untergliedert in die Wuchsbezirke

a) Hohes Venn (nachfolgend HV): Münsterwald

b) Vennvorland:(nachfolgend VV) z. B. Stadtwald, Brander Wald, Reichswald

c) Jülich-Zülpicher-Börden (nachfolgend JZB): städtischer Wald im Wurmtal

 

  • Lückenschluss in bestehenden FSC® Referenzflächen

 

  • Sonstige (örtliche Erfahrung, Vorschläge des NABU)

 

Ausschlusskriterien:

 

  • Buchen-Eichen-Mischwälder
    Wie die Naturwaldzellenforschung in NRW zeigt, entmischen sich Buchen-Eichen-Mischwälder über Jahrzehnte hinweg. Der Buchenanteil steigt, der Anteil an Eiche nimmt dagegen ab.
    Zugleich ist die Zukunft der Baumart Buche in Zeiten des Klimawandels ungewiss. Zahlreiche Buchenwälder in NRW zeigen bereits heute Trockenstresssymptome, verlieren deutlich an Vitalität und sterben teilweise ab. Dieses Phänomen ist auch in unbewirtschafteten, naturnahen, alten Buchenwälder zu beobachten, bspw. im Nationalpark Hainich (UNESCO Weltnaturerbe).

Daher spricht sich der FB36 - Gemeindeforstamt in Laubmischwäldern für den Erhalt der als klimaresilient(er) eingestuften Eichen inklusive der begleitenden klimaresilienten Baumarten aus. Dies ist durch regulierende Maßnahmen möglich; der Prozessschutz liefe diesen Bestrebungen entgegen.

Zudem haben Eichen-Lebensraumtypen eine besonders herausragende Bedeutung für die Biodiversität, insbesondere im Hinblick auf die mit Tot- und Altholz assoziierte Fauna (Xylobionte) und sind auch vor diesem Hintergrund erhaltenswert.
 

  • Waldflächen mit langen Grenzen zu Straßen, Gebäuden usw. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht.

 

An den im Jahr 2003 nach den Kriterien des FSC® ausgewiesenen Naturwaldentwicklungsflächen (5 % der städtischen Gesamtwaldfläche) möchte der FB36 – Gemeindeforstamt festhalten. Zum einen erfüllten sie überwiegend die oben genannten Auswahlkriterien. Zum anderen dienen sie dem Forstbetrieb im Hinblick auf eine naturnähere Nutzung der Wirtschaftswälder als Lern- und Vergleichsflächen. Diese Wälder werden nunmehr seit 20 Jahren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindeforstamtes jährlich begangen; Veränderungen werden dokumentiert. Darüber hinaus wurde ein Großteil der Referenzflächen von wissenschaftlichen Sachverständigen untersucht (Prof. Dr. Schlechte, Keitel: „Holzzerstörende Pilze: Braun- und Weißfäulerreger / RWTH: Vegetationskundlichen Untersuchungen / Köhler: Totholzkäfer (Coleoptera)). Diese „Erstinventur“ zur Dokumentation des Ist-Zustandes wird in regelmäßigen Abständen wiederholt (Wiederholungsinventur), um zu einem späteren Zeitpunkt in eine Zeitreihenanalyse einzusteigen. Bei einem Flächentausch ginge der Erfahrungsschatz aus zwei Jahrzehnten verloren.

 

 

 

Ergebnis der Flächenauswahl

Die vorliegende Flächenauswahl fand unter Beteiligung bzw. Mitwirkung der Naturschutzstation Aachen, der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde statt. Letztere empfiehlt die Berücksichtigung der o.g. Sonderstandorte (Moore und deren Vorstadien), insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Befahrungssensibilität.

 

Insgesamt wurden 136,73 Hektar Wald zusätzlich ausgewählt. Das entspricht 5,8 Prozent der städtischen Gesamtwaldfläche. In Verbindung mit den 2003 festgelegten FSC Stilllegungsflächen summiert sich die Gesamtfläche auf ca. 255 Hektar, entsprechend 10,8 %. Die ausgewählten Waldflächen verteilen sich auf elf Bereiche, wobei zwei Gebiete lediglich Lücken innerhalb der bereits bestehenden Naturwaldentwicklungsflächen schließen. Eines davon liegt im Freizeitgelände Walheim (1,03 Hektar) und ein weiteres im Bereich des Friedrichwaldes (2,82 Hektar).
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgewählten Flächen und deren Merkmale:

 

 

Nr

Bezeichnung

Wuchs-bezirk

 

Schutz-

status

(nach neuem Landschaftsplan)

Größe

(ha)

Baumarten und Alter (Jahre)

Bemerkung

1

Erweiterung NWE Friedrichwald

VV

ca. 1/3 NSG

ca. 2/3 LSG

18,92

 

2,88

2,82

RBu (meist 80-140 J.)

SEi, TEi, (90-190 J.)

Naturnaher Waldrand

Lückenschluss Referenzfläche

Laubaltholz

2

Stadtwald Düsbergkopf/

Steineknipp

VV

ca. 1/3 NSG

ca. 2/3 LSG

30,79

SEi (162-196 J.),

RBu (152-176 J.)

RBu (81-121 J.)

BAh, Es REi (100-122 J.)

Fi, Lä (71-97 J.)

Laubaltholz

 

mittelaltes Laubholz (Empfehlung NABU)

3

Beverbach

VV

ca. 2/3 NSG

ca. 1/3 LSG

7,15

 

SEi (116 - 225 J.)

RBu (112 J.- 186 J.)

Es (68 J.)

Laubaltholz

4

Vetschauer Berg

VV

gLB

5,73

BAh, FAh, RBu, REr, Rob (ca. 60-70 J.)

(wenig Fi, Lä)

Trittsteinbiotop

(seit langer Zeit unbewirtschaftet)

5

Reichswald (AC)

 

VV

NSG

 

15,69

SEi (165 J.)

RBu (ca. 40-70 J, tw. 165 J.)

Pappelhybride (ca. 50-70 J.)

Fi, Lä (ca. 70 J.)

BAh (ca. 50-75 J.)

REr (ca. 60-75 J)

tw. grundwasserbeein-flusste Sonderstandorte (Niedermoor-, Anmoorgley)

tw. Laubaltholz

Fichten (abgängig)

6

Indebogen Nordteil

HV

ca. 2/3 NSG

ca. 1/3 LSG

BSN

13,78

 

Bi (75 J.)

Bi, SEi, REr (91 J.)

Fi (ca. 70-90 J.), ca. 5,5 ha

tw. Sonderstandorte
(Niedermoor-, Anmoorgley) (Empfehlung Boden-schutzbehörde)

7

Prälat und Indebogen Südteil

HV

NSG

BSN

10,75

Freifläche (intaktes Niedermoor), tw. Bi und REr

Sonderstandorte (u.a. Niedermoor)

(Empfehlung NABU)

8

Eichenwälder Münsterwald

HV

LSG

13,59

SEi (91 -158)

RBu (158 J)

Laubaltholz

9

Buchenwald nördlich Sinziger Schneise

HV

ca. 5/6 LSG

ca. 1/6 NSG

(geschätzt)

BSN

3,08

RBu 185 J.

(SEi 235 J.)

Laubaltholz

10

Fobisbach

HV

ca. 1/2 NSG

ca. 1/2 gLB

BSN (tw.)

10,52

 

REr (15-96 J.)

Bi (15-96 J.)

SEi (101 J.)

Fi (94 J.)

Sonderstandorte (Niedermoor und Vorstadien)

11

FZG Walheim

HV

NSG

1,03

BAh, WEi, Es, Bi (ca. 25 J.)

Lückenschluss

 

Abkürzungsverzeichnis

NSG

Naturschutzgebiet

RBu

Rotbuche

Es

Esche

LSG

Landschaftsschutzgebiet

TEi, SEi, REi

Traubeneiche, Stieleiche, Roteiche

Bi

Birken (Moor- und Sandbirke)

gLB

Geschützter Landschaftsbestandteil

WEi

Weidenarten

REr

Roterle

BSN

Bereiche für den Schutz der Natur

BAh, FAh

Bergahorn, Feldahorn

Fi

Fichte

VV

Vennvorland

HBu

Hainbuche

Lärche

HV

Hohes Venn

 

 

 

 

 


Die ergänzend ausgewählten Wälder repräsentieren ein breites Spektrum an heimischen Laubbaumarten und bieten gute Voraussetzungen für den Prozessschutz. Der Nadelholzanteil in den ausgewählten Flächen ist gering. Aufgrund von Trockenheit und Käferbefall befindet sich die Fichte vielerorts in Auflösung. Vitale Fichten existieren noch in Teilen des Reichswaldes, im Kerngebiet des Stadtwaldes sowie am Indebogen/Fobisbach. Sie sollen in einem Zeitraum von rund zehn Jahren entnommen werden. Nach dieser ökologischen Aufwertung bleiben die Flächen sich selbst überlassen.

 

 

52 Prozent der Naturwaldentwicklungsflächen weisen heute oder zukünftig (lt. Entwurf des neuen Landschaftsplans) einen hohen Schutzstatus auf (NSG oder gLB). Die verbleibenden 65 Hektar (48 %) tragen den Schutzstatus LSG. Trampelpfade, die durch umgestürzte Bäume versperrt werden, werden grundsätzlich nicht freigeräumt. Ungeachtet der Schutzkategorie verbleibt alles Holz im Wald.

 

 

 

Die Gesamtwaldfläche der Stadt Aachen verteilt sich auf die Wuchsgebiete wie folgt:

Vennvorland: 67 %
Hohes Venn: 32 %
Jülich-Zülpicher Börde: 1 %

Die Auswahl der Naturwaldentwicklungsflächen entspricht in etwa dieser Verteilung. Da im Wuchsgebiet Hohes Venn kaum alte Laubwälder vorkommen, wurde dort ein hoher Anteil an Sonderstandorten ausgewiesen, die wiederum im Stadtwald fehlen.

 

 

Des Weiteren wurde versucht, die Naturwaldentwicklungsflächen nach Laubaltholz, Sonderstandorte und Trittsteinbiotope zu kategorisieren. Dies gestaltete sich schwierig, da die Übergänge fließend sind. Beispielsweise wachsen auf den Sonderstandorten auch Laubalthölzer. Diese wurden in der Auswertung den Sonderbiotopen zugeordnet.

60 Prozent der ausgewählten Naturwaldentwicklungsflächen sind alten Laubwäldern zuzuordnen, die durch die Nutzungsaufgabe auf lange Sicht in die Alters- und Zerfallsphase eintreten. Gut ein Viertel der Fläche entfällt auf nasse Sonderstandorte im Münsterwald, teilweise mit Torfauflagen bis zu 30 Zentimetern und hoch anstehendem Grundwasser. Auf diesen Standorten können nur spezialisierte Arten existieren, die an permanente Feuchtigkeit angepasst sind. Langfristig sind dort Bruchwälder zu erwarten. Sie begleiten in Gänze die Bachläufe des Münsterwaldes und dienen somit zusätzlich dem Biotopverbund. Eine Befahrung dieser Flächen findet nach deren Entwicklung (Entfichtung) nicht mehr statt.
Würden die alten Laubbäume der Sonderstandorte der Kategorie Laubaltholz zugeschlagen, so verschieben sich die Anteile auf ca. 70 Prozent Laubaltholz und ca. 19 Prozent Sonderbiotope.

Der Wald am Vetschauer Berg nordwestlich von Laurensberg liegt isoliert in einer sonst durch landwirtschaftliche Nutzung geprägten Kulturlandschaft. In diesem Wald fand seit mehreren Jahrzehnten keine Bewirtschaftung mehr statt. Die Fläche dient als Trittsteinbiotop dem Biotopverbund.

Die verbleibenden sieben Prozent lassen sich keiner Kategorie zuordnen. Es handelt sich hierbei um junge Laubwälder oder um Fichtenwälder, die nicht auf einem Sonderstandort stehen.

 

 

 

In der Gesamtschau verfügen die ausgewählten Naturwaldentwicklungsflächen schon heute deutlich überwiegend über einen hohen bis sehr hohen Biodiversitätsgrad. Einige Flächen können und werden sich in ihrer Biodiversität noch weiterentwickeln, erfüllen als Lern- und Vergleichsflächen aber schon heute eine wichtige Funktion im Hinblick auf die Schärfung zukünftiger Waldanpassungsstrategien.

 

Für die Zukunft sind ein fachlicher Austausch mit den Naturschutzverbänden und der Naturschutzstation und eine regelmäßige Berichterstattung in Naturschutzbeitrat und AUK über Entwicklungen und Fortschritte im Wald bzw. in den Naturwaldentwicklungsflächen sowie über die Auswirkungen des Klimawandels und des sich daraus ergebenden Anpassungsdruck für den Aachener Wald vorgesehen.

 

 

  1. Naturwaldentwicklungsflächen anderer Waldbesitzer im Stadtgebiet Aachen

Neben den Waldungen im Eigentum der Stadt Aachen existieren weitere Naturwaldentwicklungsflächen auf städtischem Gebiet. Zu nennen sind insbesondere der ca. 57 ha große Freyenter Wald, der sich im Eigentum der NRW-Stiftung und des NABU Aachen befindet sowie große Teile (ca. 35 Hektar) des Prälatendistrikts im Südwesten des Münsterwaldes. Beide Privatwaldbesitzer haben sich für eine Aufgabe der forstlichen Nutzung ausgesprochen. Im Prälatendistrikt konnte die Nutzungsaufgabe gegenüber der Stadt Aachen nach intensiven Gesprächen und Abstimmungen zwischen Eigentümer und der Unteren Naturschutzbehörde dauerhaft vertraglich gesichert werden.

 

In der Summe wird das Stadtgebiet damit über ca. 347 ha Naturwaldentwicklungsfläche entsprechend 11,5 % des Gesamtwaldanteils verfügen.

 

 

  1. Übernahme der städtischen Naturwaldentwicklungsflächen in den Landschaftsplan

Die unter Punkt zwei genannten Naturwaldentwicklungsflächen werden in den Landschaftsplan integriert. Der Nutzungsverzicht wird im Rahmen der Schutzgebietsausweisung verbindlich festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Das Wald- und Forstvermögen ist im Anlagevermögen der Stadt Aachen bilanziert. Unterschieden werden muss zwischen Grund und Boden (Anlagenklasse A0231000) einerseits und dem Aufwuchs (Anlagenklasse A0232000) andererseits.

Zur Eröffnungsbilanz wurde für die nachfolgenden Nutzungsarten folgende Durchschnittswerte angesetzt

  • Grund und Boden im Wirtschaftswald: 0,46€/m€
  • Grund und Boden in Naturschutzgebieten: 0,23 €/m²
  • Aufwuchs: 0,35 €/m²

 

Gemäß den vorherigen Ausführungen werden 136,73 Hektar (1.364.900 m²) als Naturwaldentwicklungsflächen neu ausgewiesen. Auf diesen Flächen soll, mit Ausnahme der wenigen verbliebenen Nadelbäume, dauerhaft keine Nutzung mehr stattfinden. Dies hat zur Folge, dass die in der städtischen Anlagenbuchhaltung bilanzierten Holzvorräte (Aufwuchs) in Abgang zu bringen sind. Hieraus ergibt sich folgender Abgangsbetrag:

1.367.300 m² * 0,35 €/m² = 478.555 €.

Der durch die Ausweisung von Naturwaldentwicklungsflächen ausgelöste Verzicht auf Einnahmen aus Holzverkauf wurde bei der Berechnung den finanziellen Auswirkungen nicht berücksichtigt. Diese belaufen sich überschlägig auf rund 35.500 Euro pro Jahr. Dabei wurde der in der Forsteinrichtung ermittelte Hiebssatz von 7,2 Erntefestmeter/Hektar sowie ein konservativ ermittelter Erlös von 36 Euro unterstellt (Brennholzpreis).

 

Aufgrund des Nutzungsverzichts ist eine Zuordnung von Grund und Boden zum Wirtschaftswald nicht mehr sachgerecht. Der Bodenwert würde gleichgesetzt mit dem der Naturschutzgebiete, was eine außerordentliche Abschreibung von 0,23 €/m2auslöst. Da im Zuge der Neuauflage des Landschaftsplans ohnehin neue Naturschutzgebiete im Wald entstehen, geht das Gemeindeforstamt davon aus, dass die außerplanmäßige Abschreibung des Bodenwertes bei der Landschaftsplanneuausweisung berücksichtigt wird. Somit wird an dieser Stelle lediglich darauf hingewiesen, dass eine Änderung der heute noch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Naturwaldentwicklungsflächen (ca. 65,04 Hektar/
48 %) in Naturschutzgebiete eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung für den Grund und Boden in folgender Höhe

 

650.400 m² * (0,46€/m2 – 0,23 €/m2) = 149.592 €

 

verursachen könnte. Diese Buchwertanpassung würde sich jedoch nicht unmittelbar, sondern voraussichtlich mit der nächsten Inventur ergeben, sofern die Landschaftsplanneuausweisung beschlossen ist.


 


[1]gLB (geschützte Landschaftsbestandteile):Bei geschützten Landschaftsbestandteilen handelt es sich nach dem BNatSchG um rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft. Schutzgegenstand können sowohl einzelne Objekte oder Objekte mit flächenhafter Ausdehnung sein.
BSN (Bereiche für den Schutz der Natur): Dies sind Flächen, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen. Sie werden in den Regionalplan aufgenommen - insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Die BSN umfassen die festgesetzten Naturschutzgebiete und sollen auch die Bereiche darstellen, die künftig in ihren wesentlichen Teilen entsprechend geschützt werden sollen.

[2] Die forstlichen Wuchsgebiete sind eine erste standörtliche Gliederung der jeweiligen Großlandschaft. Sie zeichnen sich durch einheitliche Landschaftsstruktur, ähnliche klimatische Eigenschaften, vergleichbaren Gesteinsaufbau oder Landschaftsgeschichte aus und können anhand dieser Merkmale von anderen Landschaften abgegrenzt werden. Die innerhalb dieser Gebiete noch bestehenden regionalen Unterschiede (Klima, Landschaftsstruktur, Bodengesellschaften, Waldtypen) können durch eine Gliederung in Wuchsbezirke näher gefasst werden. Innerhalb der Wuchsbezirke werden von der forstlichen Standorterkundung die Standorttypen als lokale Einheiten ausgewiesen.
(https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/wuchsgebiete/).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

478.555 Euro

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-478.555 Euro

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Anmerkungen:

Die oben dargestellten Aufwendungen in Höhe von 478.555 Euro werden aufgrund der Regelung des §44 Abs. 3 KomHVO im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

Weiterhin können sich mittelbare finanzielle Auswirkungen in Bezug auf eine mögliche Abschreibung der zugehörigen Grundstücksflächen im Rahmen der nächsten Inventur ergeben. Hier ist mit einem möglichen Abschreibungsaufwand von rd. 150 Teuro zu rechnen.

Der finanzielle Einnahmeverlust aus Holzverkäufen wird sich ab dem Haushaltsjahr 2025 niederschlagen und beträgt voraussichtlich rd. 35.500 Euro pro Jahr (siehe Erläuterungen).

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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