Empfehlungsvorlage (inaktiv) - 0003/ A 20/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2004-Hst. 9.63000.95050.8 Erneuerung DB-Brücke Entenpfuhler Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 108.000,00 Euro
bei der Haushaltsstelle 9.63000.95050.8 "Erneuerung DB-Brücke Entenpfuhler
Weg" zu erteilen. Im Haushaltsjahr 2008 sind die Kassenmittel in gleicher
Höhe bei der Aufstellung des Haushaltplanes zu priorisieren.
Der Rat
der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 108.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle
9.63000.95050.8 "Erneuerung DB-Brücke Entenpfuhler Weg". Im
Haushaltsjahr 2008 sind die Kassenmittel in gleicher Höhe bei der Aufstellung
des Haushaltsplanes zu priorisieren.
W i t t
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der
Realisierung der Maßnahme „Ausbau des Streckenabschnittes Aachen Hbf-Grenze
D/B, inkl. Buschtunnel“ durch die Deutsche Bahn AG muss die städtische Brücke
"Entenpfuhler Weg" erneuert werden. Die Brücke genügt in ihren
Abmessungen nicht mehr den für den neuen Streckenabschnitt notwendigen
Querschnitt. Die Erneuerung des Bauwerkes erfolgt im Zuge der Gesamtbaumaßnahme
unter Federführung der DB AG. Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren
nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchgeführt worden.
Als
Beteiligte an der Kreuzung muss die Stadt Aachen gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz
einen Vorteilsausgleich zahlen, der aus den "Richtlinien der
Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke - Ablösungsrichtlinien 1980"
berechnet wird. Gemäß diesen Berechnungen muss die Stadt Aachen an die DB AG
voraussichtlich 108.000,00 Euro zahlen. Da der Bau der Brücke für 2007 geplant
ist, wird die Zahlung dieses Betrages 2008 fällig. Die
Eisenbahnkreuzungsvereinbarung liegt bereits jetzt zur Unterzeichnung vor, so
dass eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 108.000,00
Euro benötigt wird. Die Deckung dieser VE ist durch Sperre in gleicher Höhe bei
der Verpflichtungsermächtigung zur Haushaltsstelle 9.63200.96090.7
"Luerweg, Aufhebung des Bahnüberganges" möglich. Die Kassenmittel in
Höhe von 108.000,00 Euro sind für den Entwurf des Investitionsprogrammes 2004
-2008 im Haushaltsjahr 2008 eingeplant und entsprechend zu priorisieren.
Da es
sich um eine erhebliche Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 84 GO NRW in
Verbindung mit § 82 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des
Rates erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Für das
laufende Haushaltsjahr wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
108.000,00
Euro benötigt. Ein Deckungsvorschlag ist in der Sachverhaltsdarstellung
aufgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle
Auswirkungen werden sich für das Jahr 2008 in Höhe von 108.000,00 Euro im
Vermögenshaushalt ergeben.
Maßnahmebezogene
Einnahmen
Maßnahmebezogene
Einnahmen sind nicht zu erwarten.