Empfehlungsvorlage (inaktiv) - 0003/ A 20/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 108.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.63000.95050.8 "Erneuerung DB-Brücke Entenpfuhler Weg" zu erteilen. Im Haushaltsjahr 2008 sind die Kassenmittel in gleicher Höhe bei der Aufstellung des Haushaltplanes zu priorisieren.

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 108.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.63000.95050.8 "Erneuerung DB-Brücke Entenpfuhler Weg". Im Haushaltsjahr 2008 sind die Kassenmittel in gleicher Höhe bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zu priorisieren.

 

 

 

W i t t

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Realisierung der Maßnahme „Ausbau des Streckenabschnittes Aachen Hbf-Grenze D/B, inkl. Buschtunnel“ durch die Deutsche Bahn AG muss die städtische Brücke "Entenpfuhler Weg" erneuert werden. Die Brücke genügt in ihren Abmessungen nicht mehr den für den neuen Streckenabschnitt notwendigen Querschnitt. Die Erneuerung des Bauwerkes erfolgt im Zuge der Gesamtbaumaßnahme unter Federführung der DB AG. Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz durchgeführt worden.

 

Als Beteiligte an der Kreuzung muss die Stadt Aachen gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz einen Vorteilsausgleich zahlen, der aus den "Richtlinien der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke  - Ablösungsrichtlinien 1980" berechnet wird. Gemäß diesen Berechnungen muss die Stadt Aachen an die DB AG voraussichtlich 108.000,00 Euro zahlen. Da der Bau der Brücke für 2007 geplant ist, wird die Zahlung dieses Betrages 2008 fällig. Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung liegt bereits jetzt zur Unterzeichnung vor, so dass eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 108.000,00 Euro benötigt wird. Die Deckung dieser VE ist durch Sperre in gleicher Höhe bei der Verpflichtungsermächtigung zur Haushaltsstelle 9.63200.96090.7 "Luerweg, Aufhebung des Bahnüberganges" möglich. Die Kassenmittel in Höhe von 108.000,00 Euro sind für den Entwurf des Investitionsprogrammes 2004 -2008 im Haushaltsjahr 2008 eingeplant und entsprechend zu priorisieren.

 

Da es sich um eine erhebliche Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 84 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Für das laufende Haushaltsjahr wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

108.000,00 Euro benötigt. Ein Deckungsvorschlag ist in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen werden sich für das Jahr 2008 in Höhe von 108.000,00 Euro im Vermögenshaushalt ergeben.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

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