Kenntnisnahme - FB 56/0401/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist darauf ausgerichtet, zukünftig Menschen entsprechend ihrer Qualifikation zügiger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Obwohl mit dem Gesetz Erleichterungen bei der Einwanderung von Fachkräften anvisiert sind, ist derzeit eine unklare Situation bezüglich vorhandener Beratungsangebote, insbesondere zur Antragstellung und Begleitung durch ein Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Ausbildung, -Berufs, - oder Studienabschüssen, festzustellen.     

 

Aktuelle Situation in Aachen und der StädteRegion

Die bisher vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und dem Europäischen Sozialfond geförderten Beratungsprogramme "Perspektiven im Erwerbsleben (PiE) umfassten zum einen die individuelle Beratung Zugewanderter zur Unterstützung bei der Gestaltung der beruflichen Entwicklung sowie die Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Mit den Programmen unterstützte das Land NRW Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen mit dem Angebot von neun kostenlosen Beratungsstunden durch professionelle Berater*innen. Beide Programme wurden zum 01.01.2024 eingestellt. Betroffen von der Einstellung der niederschwelligen Anerkennungsberatung sind insgesamt in der Region 11 Institutionen und Träger, davon in der Stadt Aachen die VHS Aachen, das Sozialwerk Aachener Christen sowie die Sprachenakademie.

Zusätzliche Angebote zur Anerkennungsberatung erfolgten durch die HWK und IHK Aachen in den der Kammern zugehörigen Berufsfeldern und über das IQ-Netzwerk. Dafür stehen bei der HWK Aachen zwei Beraterinnen für den Kammerbezirk und beim IQ-Netzwerk drei Beraterinnen für den Raum Köln/Aachen zur Verfügung.

 

Geplante Änderungen der Zuständigkeiten

Ab dem 01.01.2025 wird die Agentur für Arbeit die Aufgabe der Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die bisher über das MAGS und ESF geförderten Beratungen übernehmen. Dafür sind vorerst zwei Mitarbeiter*innen für den Agenturbezirk Aachen-Düren vorgesehen, die aktuell benannt wurden und entsprechend in den nächsten Monaten geschult werden sollen.

Damit ergibt sich die Situation, dass mit dem Wegfall der Förderung ab 01.01.2024 zugewanderte Menschen in der Stadt und StädteRegion Aachen trotz hohem Beratungsbedarf und vorhandener kompetenter Beratungsfachkräfte nicht mehr nach ihrer Einreise zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktperspektiven beraten und während des gesamten Anerkennungsverfahrens begleitet werden können.

Nicht davon betroffen sind die Anerkennungsberatungen der HWK, der IHK und des IQ-Netzwerks.

 

Übergangslösung

Nach Rückmeldungen der Träger ist der Bedarf an Unterstützung zur Vorbereitung eines Anerkennungsverfahrens so groß, dass Wartelisten die Normalität prägen (ca. 500 -700 Anfragen pro Berater*innen mit mehrmaligen Vorsprachen).   

Um die „Lücke bis 01.01.2025“ zu schließen und für 2024 zu gewährleisten, dass trotz geänderter Rahmenbedingungen weiterhin vor allem niederschwellige Beratungsangebote vor Ort zur Verfügung stehen, erfolgte am 31.01.2024 auf Einladung der Stadt Aachen (FB56/AK Arbeitsmarkt) ein Expertenaustausch mit den bisherigen PiE- Berater*innen sowie den Kammern und der Agentur für Arbeit. Angestrebt wurde die Entwicklung praktischer Lösungsansätze, insbesondere die der Finanzierung, zur möglichen Fortführung der Anerkennungsberatungen in 2024. 

Als Ergebnis diverser Abstimmungsgespräche konnte eine Lösung zur Finanzierung gefunden werden.

 

Finanzierung der Anerkennungsberatung

Im Zeitraum für das Jahr 2024 sollen die Fachberatungsangebote durch die in Aachen ansässigen Träger übernommen und aus städtischen Mitteln und Zuschüssen der Städteregion je hälftig finanziert werden. Die StädteRegion sichert über die Bereitstellung von Mitteln des Kommunalen Integrationszentrums eine finanzielle Unterstützung von 22.500 € zur Unterstützung der Träger sowie die Bereitstellung von Beratungsbüros in den Aachen Arkaden zu. Seitens der Stadt Aachen – FB 56- kann ebenfalls eine finanzielle Unterstützung von 22.500 € gewährleistet werden.

 

Umsetzung

Der Start der gemeinsamen „Servicestelle Anerkennungsberatung“ in den Aachen Arkaden ist zum 01.05.2024 mit Beratungsangeboten der bisherigen PiE-Berater*innen der Träger geplant. Interessensbekundungen liegen bereits vor.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Zur Finanzierung der benötigten Mittel in Höhe von 22.500 Euro wird im Produkt 050202, Leistungen AsylBLG, FlüAG, Teilh. U. Integration, im HHJ 2024 ein neues PSP-Element 4-050202-914-9 „Anerkennungsberatung zur Arbeitsmarktintegration“ eingerichtet und dort auf dem Sachkonto 53180000, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, bereitgestellt. 

Als Deckung wird der Haushaltsansatz im Produkt 10 08 03 bei PSP-Element 1-100803-900-4, Verwaltung & Betrieb Flüchtlingsunterkünfte, Sachkonto 52410000, Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen, um 22.500 € reduziert.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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