Entscheidungsvorlage - FB 56/0407/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungszentren von Migranten*innen-Organisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/610.020
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Integrationsrat
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Anhörung/Empfehlung
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05.06.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die neuen Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungszentren von Migranten*innen-Organisationen zu beschließen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Integrationsrats die neuen Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungszentren von Migranten*innen-Organisationen.
Die Richtlinien treten unverzüglich in Kraft und werden für die Verteilung der Zuschüsse ab dem Jahr 2025 angewendet.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 31.08.2022 hat der Integrationsrat die Verwaltung gebeten, die Richtlinien zur Bezuschussung von Migranten*innen-Organisationen vom 14.05.2020 zu überarbeiten.
Die Verwaltung hat die Richtlinien in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Stadt Aachen aktualisiert und als Anlage 1 beigefügt.
Ziel der Förderung:
Das Ziel der Förderung von Begegnungszentren von Migranten*innen-Organisationen ist es, die Integration der in der Stadt Aachen lebenden Einwohner*innen mit Zuwanderungsgeschichte zu fördern sowie die Verständigung der gesellschaftlichen Gruppen untereinander zu verbessern. Die Zuschüsse sind ein Steuerungsinstrument zur Förderung der Integrationsarbeit vor Ort.
Überarbeitung:
Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinien wurde folgende Formulierung auf Wunsch der Mitglieder des Integrationsrates aktualisiert bzw. konkretisiert: „Nicht gefördert werden Migranten*innen-Organisationen, die überwiegend kommerzielle, politische oder religiöse Ziele verfolgen.“
Die neue Formulierung an dieser Stelle lautet:
„Verweist die Vereinssatzung eines beantragenden Vereines auf eine kommerzielle, politische oder religiöse Zielsetzung, eröffnet die Richtlinie die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung. Der die Bezuschussung beantragende Verein hat schriftlich darzulegen, dass überwiegend integrative Tätigkeiten und Aktivitäten in der Einrichtung, für die eine Bezuschussung beantragt wird, stattfinden. Bei überwiegend kommerziellen, politischen und religiösen Aktivitäten in der die Bezuschussung beantragenden Einrichtung ist eine Förderung abzulehnen. Zudem sind die durchgeführten integrativen jährlichen Aktivitäten, Tätigkeiten und Maßnahmen in der Einrichtung des Vereins dem Sachbericht nach erfolgter Förderung mittels einer dem Kommunalen Integrationszentrum in Schriftform vorzulegenden Dokumentation nachzuweisen.“
Weitere Änderungen sind redaktioneller Natur und umfassen u.a. Grammatik, Rechtschreibung sowie Konkretisierungen von Vorgaben (u.a. z.B. bei Punkt III, 6, in bisheriger Richtlinienfassung im Fließtext), ohne dabei deren inhaltliche Aussage zu verändern.
Die Richtlinien treten ab Verabschiedung und Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle Anträge ab 2025.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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89,6 kB
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