Kenntnisnahme - FB 56/0408/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zu „Anti-Diskriminierungsstellen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 56/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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05.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Verschiedene Einrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen setzen sich mit Antidiskriminierungsarbeit auseinander.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde auf Grundlage von § 25 Antidiskriminierungsgesetz (AGG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Ihre Aufgaben sind im AGG festgeschrieben. Alle Menschen genießen in Deutschland Schutz vor Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung. Die gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Beratung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat außerdem die Aufgabe, bei ihrer Tätigkeit Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind, in geeigneter Form einzubeziehen. Weitere Informationen sind auf der Webseite zu finden: www.antidiskriminierungsstelle.de.
Beratungsanfragen können auch an das „Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt werden.
In Nordrhein-Westfalen existieren insgesamt 42 sogenannte „Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit“. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen fördert diese Servicestellen im Rahmen der Integrationsagenturen. Zentrale Aufgabe der „Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit“ ist die Unterstützung und das Empowerment von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Aber auch Einrichtungen und Institutionen können sich zu dem Themenfeld informieren und beraten lassen.
Die Webseite für die Antidiskriminierungsarbeit der 42 geförderten Anlaufstellen ist hier zu finden: https://www.ada.nrw/de/.
Eine dieser 42 Anlaufstellen ist in Aachen in Trägerschaft des Pädagogischen Zentrums und dient als überregionale Fachstelle für Betroffene, Institutionen, Organisationen und Vereine, die mit der Thematik und Problematik von Diskriminierung und Rassismus konfrontiert sind bzw. sich damit auseinandersetzen. Diese in Aachen ansässige Beratungsstelle, das Gleichbehandlungsbüro, ist unter folgender Webseite zu finden: http://www.gleichbehandlungsbuero.de/.
Die Beratungsangebote des Gleichbehandlungsbüros richten sich an Erwachsene. Sowohl von Seiten der Schulen als auch über einen Empfehlungsbeschluss des Integrationsrates wurde im letzten Jahr die Implementierung einer Antidiskriminierungsstelle im schulischen Bereich angeregt, da auch für diese Zielgruppe der Bedarf für eine Anlaufstelle zu diesem Thema gesehen wird. Die Relevanz dieses Themas wird von Seiten der Verwaltung gesehen. Gleichzeitig sind im Sinne einer bedarfsgerechten und wirksamen Lösung im Vorfeld entsprechende Prüfungen und Analysen durchzuführen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) führt aktuell vorbereitende Maßnahmen durch und beschäftigt sich mit der Erfassung bestehender Angebote, der Prüfung, wie eine valide Bedarfserhebung erfolgen kann, um daraus im Anschluss konzeptionelle Ansätze für eine wirksame und bedarfsgerechte Unterstützung zu entwickeln. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Verwaltung die Fachausschüsse (Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Kinder- und Jugendausschuss, Integrationsrat) informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |