Entscheidungsvorlage - FB 11/0182/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.  Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2024 durch Einrichtung von zwei halben Stellen für Alltagshelfer*innen (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

2. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2024 durch Einrichtung von zwei halben Stellen für Alltagshelfer*innen (auszuweisen nach EG 2 TVöD).

 

 

 

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Trägerin von insgesamt acht städtischen Offenen Ganztagsgrundschulen im Primarbereich. Die dort eingesetzten pädagogischen Fachkräfte sind städtische Mitarbeitende.

Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern stehen den Einrichtungen neben dem pädagogischen Fachpersonal weitere personelle Ressourcen (Küchenkräfte etc.) zur Verfügung.

Der Kooperationspartner der OGS Bildchen hat den aktuellen Vertrag, der dort den Einsatz von Küchen- und weiteren Unterstützungskräften insbesondere im Rahmen der Übermittagsbetreuung ermöglichte, zum 31. Juli 2024 aufgekündigt.

Aktuell liegt kein Angebot eines anderen Trägers zur Übernahme dieser Aufgaben vor.  Daher ist die Einrichtung von zwei halben Stellen für Alltagshelfer*innen mit einem Bewirtschaftungsumfang von jeweils 21,5 Wochenstunden erforderlich, um die notwendige Übermittagsbetreuung in der OGS Bildchen ab dem kommenden Schuljahr nahtlos sicherstellen zu können.

 

Die Kostendeckung ist durch vorhandene Mittel des Sachkostenetats sichergestellt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

 

Ansatz

fortge-schr. Ansatz 2024*

Ansatz

fortgeschr. Ansatz 2025 ff

Folge-kosten

Folge-
kosten

 

2024*

2025 ff

(alt)

(neu)

 

Ertrag*

Summe

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

Personal-/
Sachaufwand Personalkosten-verbund

Stelleneinrichtungen

0 €

22.100 €

0 €

159.000 €

0 €

0 €

 

Ergebnis

Summe

-          22.100 €

 

-159.000 €

0 €

0 €

 

+ Verbesserung/

-Verschlechterung
Personalkostenverbund

-22.100 €*

-159.000 €*

 

 

 

 

*Deckung vorhanden

*Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Die Ansätze für das Jahr 2024 beziehen sich auf das Schuljahr 2024/2025, so dass hier der Zeitraum 01. August bis 31. Dezember 2024 für die Berechnung zu Grunde gelegt wurde.

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

KGST-Wert
EG 2 TVöD

Stellenumfang
in VZÄ bei 43 Wochenstunden

Personalkosten/ Jahr

Personalkosten in 2024
(5/12)

Personalkosten
2025 ff

     48.100 €

1,1

          53.000 €

           22.100 €

         159.000 €

 

 

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da beim dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 durch die Kündigung des bisherigen Kooperationspartners ausreichend Mittel (53.200 €/ Jahr) enthalten sind.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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