Kenntnisnahme - FB 68/0022/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- Dez.III/FB68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.06.2024
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Derzeit erstellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV) einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV in NRW. Der Bedarfs-plan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schie-neninfrastruktur und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähi-gen Ausgaben von mehr als fünf Millionen Euro.
Für die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das Beteili-gungsverfahren über die Bezirksregierungen eingeleitet. Im Rheinland wird dieses Verfahren in Ab-stimmung der Bezirksregierung Köln mit dem Landesministerium federführend von go.Rheinland durchgeführt.
Auf Grundlage einer aus den Anmeldungen für die Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplan von 2015/2016 erstellten initialen Maßnahmenliste wird die Stadt in Abstimmung mit der Städteregion und dem AVV bis zum 28. Juni 2024 zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Vorhaben Stellung nehmen und Anpassungen vornehmen. In diesem Kontext können die bestehenden Maßnahmenan-meldungen kommentiert, ergänzt und angepasst werden.
Gemäß einer seit 2017 bestehenden Übergangsregelung können darüber hinaus neue Vorhaben zu-sätzlich in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden. Für die Aufnahme sind eine abgeschlosse-ne standardisierte Bewertung mit einem Nutzen-Kosten-Indikator von mehr als 1,0, die Anmeldung durch den Aufgabenträger über den regionalen Planungsträger für den ÖPNV-Bedarfsplan sowie die Zustimmung des Verkehrsausschusses des Landtags zur Aufnahme sowohl in den ÖPNV-Bedarfsplan als auch in den Infrastrukturfinanzierungsplan erforderlich.
Unter Berücksichtigung einer abgestimmten und priorisierten Liste von Maßnahmen ist geplant, dass der Regionalrat Köln in seiner Sitzung am 11. Oktober 2024 über die regionalen Projektvorschläge entscheidet.
Über den aktuellen Sachstand zur regionalen Abstimmung von Maßnahmenanmeldungen für die Neu-aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans wird die Verwaltung im Ausschuss berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
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| nicht bekannt |