Entscheidungsvorlage - BA 6/0184/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt die Aufnahme der Standorte ‚Wiese Reutershagweg‘ und ‚Rathausvorplatz‘ in die gesamtstädtische Ausschreibung zur Erstellung von Lärmschutzgutachten auf städtischen bzw. öffentlich gewidmeten Flächen in den Bezirken.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 10 Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImSchG) in Verbindung mit den Punkten 3.2, 3.3 und 6.1. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), werden im Rahmen der Genehmigung von Veranstaltungen, zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Vorgaben zum Lärmniveau durch schallerzeugende Anlagen gemacht.

Die Beachtung dieser Vorgaben werden durch ein Schallschutzgutachten, zu dessen Erstellung der Veranstalter verpflichtet ist, erzielt. Dieses Gutachten und das Vorliegen eines öffentlichen bzw. überwiegend privaten Interesses, bilden die Genehmigungsvoraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG.

 

Im Haushalt der Stadt Aachen stehen unter dem PSP-Element 4-010102-801-1, Kostenart 52910000   50.000,- € für die Erstellung von Schallschutzgutachten für Veranstaltungen in den Bezirken zur Verfügung.

Mit dem Antrag der Grünen vom 05.03.2024 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, für welche Veranstaltungen im Stadtbezirk Laurensberg diese Mittel in Anspruch genommen werden können.

Prüfungsgrundlage bilden die im Antrag aufgeführten Veranstaltungsorte. Für diese wurden Kriterien, wie die Eigentumsverhältnisse, die Art der durchgeführten Veranstaltung und das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), zusammengestellt.

Die Gesamtaufstellung ist als Anlage beigefügt.

 

Auf 12 der insgesamt 23 aufgeführten Flächen fanden 2023 Veranstaltungen statt. Für 7 Veranstaltungen wurde eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz erteilt.

Die Beauftragung eines Schallschutzgutachtens durch die Stadt Aachen kann nur für Flächen erfolgen, die sich auch im Eigentum der Stadt Aachen befinden bzw. öffentlich gewidmet sind. Demnach kommen die Flächen ‚Wiese Reutershagweg‘ (Stadtglühen), ‚Rathausvorplatz‘ (Straßenkarneval) und die ‚Wiese Schlossparkstraße‘ (150Jahre FF Laurensberg) in Betracht. Die Freiwillige Feuerwehr Laurensberg hat für ihre 150Jahr-Feier über Sponsoren ein Schallschutzgutachten finanziert. Inwieweit sich die Wiese Schlossparkstraße für andere Veranstaltungen eignet, ist noch zu prüfen.

Somit verbleiben die Standorte ‚Wiese Reutershagweg‘ und ‚Rathausvorplatz‘ zur Aufnahme in das gesamtstädtische Schallschutzgutachten.

 

Alle vier Schützenfeste finden auf Privatgrundstücken statt. Zur Unterstützung der Vereine hat die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg in ihrer Sitzung am 20.03.2024 beschlossen, 7.500,- € aus bezirklichen Mitteln für die Übernahme der Gutachterkosten bei den Schützenfesten zur Verfügung zu stellen. Grundlage ist hier der Antrag der CDU-BF vom 24.02.2024. Dieser ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Die Weiteren, in diesem Antrag aufgeführten Standorte, sind Bestandteil der Gesamtaufstellung.

Zwischenzeitlich sind die Zuschussanträge der St. Hubertus Schützenbruderschaft in Orsbach in Höhe von 1.011,50 € und der Schützenbruderschaft Soers in Höhe von 1.130,50 € eingereicht worden. Diese werden aufgrund des Beschlusses vom 20.3.2024 zu 100% bezuschusst.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000

50.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Element:  4-010102-801-1, Kostenart: 52910000


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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