Entscheidungsvorlage - FB 36/0372/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung - Zwischenbericht und formaler Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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16.04.2024
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●
Erledigt
|
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis
- Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Wärmeplanung durchzuführen und diese öffentlich bekannt zu machen.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Die Stadt Aachen hat den Auftrag zur kommunalen Wärmeplanung im Oktober 2023 an ein externes Konsortium unter Federführung der ENERKO vergeben. Mit der Bestandsanalyse für das Aachener Stadtgebiet wurde im November 2023 begonnen.
Dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wird in der Sitzung am 16.04.2024 per mündlichem Vortrag ein Zwischenstand der Ergebnisse und ein Ausblick auf die weitere Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung präsentiert.
- Der Rat der Stadt Aachen hatte am 22.08.2022 bereits die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € zur Erstellung einer gesamtstädtischen Wärmeplanung beschlossen.
Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht einen offiziellen Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung mit anschließender Information der Öffentlichkeit (§13 Absatz 2 WPG) vor.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Durchführung der Wärmeplanung laut aktueller Gesetzeslage zu beschließen und die Öffentlichkeit über den Beschluss zu informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |