Kenntnisnahme - E 49.5/0115/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Sitzung und Beschluss des KJA vom 12.03.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, „ein tragfähiges Finanzierungskonzept der Kooperationsprojekte zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Hintergrund ist die Vorlage der Verwaltung zur Anpassung der Tarifierung der Bildungskooperationen der Musikschule (E 49/0079/WP18), die in den Sitzungen des BAKUT vom 27.02.2024, des ASW vom 07.03.2024 und des KJA vom 12.03.2024 eingebracht wurde. Die Maßnahme war notwendig geworden, weil seit 2003 keine Tarifanpassung in diesem Bereich erfolgt ist, zudem ist die Bilanz des Teilwirtschaftsplans der Musikschule trotz bereits erfolgter erheblicher Anstrengungen für eine Konsolidierung – insbesondere durch die 2022 erfolgte deutliche Anhebung der Tarife im Kernbereich – immer noch defizitär.

Aufgrund des genannten Arbeitsauftrags des KJA, aber auch vor dem Hintergrund, dass geeignete Maßnahmen im Sinne dieser Beschlussfassung erst mit den Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2025 ergriffen werden können, wurde die Umsetzung des neuen Tarifkonzepts verschoben und die Bildungspartner der Musikschule dahingehend informiert, dass die geplante Neutarifierung aus- bzw. gemeinsam mit dann ggf. angepassten Rahmenbedingungen zum Schuljahresbeginn 2025/26 umgesetzt wird.

In den Beratungen der o.g. Ausschusssitzungen bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass die Angebote der Musikschule in den zahlreichen Bildungskooperationen insbesondere für die Kinder nicht verloren gehen dürfen, die sonst keinen oder nur erschwerten Zugang zu musikalischer Bildung haben. Gerade die Musikschule leistet mit ihren Bildungskooperationen an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit.

Das bislang erarbeitete Konzept sieht daher vor, die drei Bereiche Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen unterschiedlich zu betrachten. Die Schwerpunktsetzung liegt dabei aus inhaltlichen Erwägungen, aber auch mit Blick auf die aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten der jeweiligen Einrichtungen – auch in dieser Rangfolge – auf den Kitas, auf den Grundschulen und an dritter Stelle auf den weiterführenden Schulen.

Die Bezifferung möglicher Fördermaßnahmen und deren formale Anbindung bedarf zum gegenwärtigen Stand noch weiterer interner Abstimmung. Mit Blick auf die geplante Wirksamkeit zum 01.08.2025 wird ein tragfähiger Vorschlag in die Beratungsfolge BAKUT am 05.09.2024 sowie die gemeinsame Sitzung ASW/KJA am 08.10.2024 eingebracht werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Siehe Text


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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