Entscheidungsvorlage - FB 20/0237/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss stimmt einer Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 240.000 € zur Sanierung des Reithallendaches auf Gut Weyern zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Reithallendach auf Gut Weyern ist dringend sanierungsbedürftig. Gemäß dem vorliegenden Sanierungskonzept wurden entsprechend der Kostenschätzung Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 € eingeplant.

 

Das Gebäudemanagement (E 26) hat ein Interesse an den Dachflächen der Reithalle angemeldet und möchte dort eine Photovoltaik- Anlage errichten und betreiben.

 

Durch dieses Vorhaben verändern sich die bisherigen Planungen, da aufgrund veränderter statischer Vorgaben zum Teil andere Materialien verwendet werden müssen. Desweiteren ist eine zeitliche Fortschreibung der Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 erforderlich.

 

Dies führt nach einer aktualisierten Kostenschätzung des E 26 zu einer Kostensteigerung, wodurch die Gesamtkosten auf ca. 500.000 € brutto steigen.

 

Hierin enthalten sind Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000 € für die Herstellung zur nachträglichen Installation einer Photovoltaik-Anlage. Diese Kosten werden durch die Stiftung übernommen. Als Gegenleistung hierfür erhält die Stiftung eine jährliche Pacht für die Nutzung des Daches mit einer Photovoltaik-Anlage in Höhe von 800 € mit einer Anpassungsoption bei Steigerungen des Strompreises.

 

Insgesamt setzt sich die Kostensteigerung wie folgt zusammen:

Kostenschätzung Stand Sept.2022

 

260.000,00 €

netto

309.400,00 €

brutto

30.000,00 €

Sandwich-Paneel

18.713,00 €

Projektmanagement E 26

18.188,00 €

Risikokosten

54.564,00 €

Kostenvarianz

430.865,00 €

 

Kostenschätzung E 26 Stand März 2024

 

500.000,00 €

 

69.135,00 €

Materialkosten/ Preissteigerung

 

 

Die Kostensteigerung der Gesamtkosten auf ca. 500.000 € bedeutet, dass überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 240.000 € für die Sanierung des Reithallendaches bereitgestellt werden müssen.

 

Dieser Betrag kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Stiftung abgedeckt werden. Hier sind zum 31.12.2022 Mittel in Höhe von ca. 7,7 Mio. € verfügbar.

 

Somit sind ausreichende Mittel in der Rücklage enthalten, um den Betrag in Höhe von 240.000 € bereitzustellen.

 

Die Entnahme aus der freien Rücklage bedarf der Zustimmung des Finanzausschusses.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

260.000*

500.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

240.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

240.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

* Fortg. Ansatz aus dem Betrag der Ermächtigungsübertrag in Höhe von 260.000 €

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eine Finanzierung der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr erfolgt in Höhe von 260.000 € aus den im Haushalt eingeplanten Mitteln. Darüber hinaus ist eine Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 240.000 € erforderlich.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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