Entscheidungsvorlage - FB 20/0237/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Elisabethspitalfonds – Sanierung Reithallendach Gut Weyern - Überplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Frau Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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11.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Reithallendach auf Gut Weyern ist dringend sanierungsbedürftig. Gemäß dem vorliegenden Sanierungskonzept wurden entsprechend der Kostenschätzung Haushaltsmittel in Höhe von 260.000 € eingeplant.
Das Gebäudemanagement (E 26) hat ein Interesse an den Dachflächen der Reithalle angemeldet und möchte dort eine Photovoltaik- Anlage errichten und betreiben.
Durch dieses Vorhaben verändern sich die bisherigen Planungen, da aufgrund veränderter statischer Vorgaben zum Teil andere Materialien verwendet werden müssen. Desweiteren ist eine zeitliche Fortschreibung der Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 erforderlich.
Dies führt nach einer aktualisierten Kostenschätzung des E 26 zu einer Kostensteigerung, wodurch die Gesamtkosten auf ca. 500.000 € brutto steigen.
Hierin enthalten sind Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000 € für die Herstellung zur nachträglichen Installation einer Photovoltaik-Anlage. Diese Kosten werden durch die Stiftung übernommen. Als Gegenleistung hierfür erhält die Stiftung eine jährliche Pacht für die Nutzung des Daches mit einer Photovoltaik-Anlage in Höhe von 800 € mit einer Anpassungsoption bei Steigerungen des Strompreises.
Insgesamt setzt sich die Kostensteigerung wie folgt zusammen:
Kostenschätzung Stand Sept.2022 |
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260.000,00 € | netto |
309.400,00 € | brutto |
30.000,00 € | Sandwich-Paneel |
18.713,00 € | Projektmanagement E 26 |
18.188,00 € | Risikokosten |
54.564,00 € | Kostenvarianz |
430.865,00 € |
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Kostenschätzung E 26 Stand März 2024 |
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500.000,00 € |
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69.135,00 € | Materialkosten/ Preissteigerung |
Die Kostensteigerung der Gesamtkosten auf ca. 500.000 € bedeutet, dass überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 240.000 € für die Sanierung des Reithallendaches bereitgestellt werden müssen.
Dieser Betrag kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Stiftung abgedeckt werden. Hier sind zum 31.12.2022 Mittel in Höhe von ca. 7,7 Mio. € verfügbar.
Somit sind ausreichende Mittel in der Rücklage enthalten, um den Betrag in Höhe von 240.000 € bereitzustellen.
Die Entnahme aus der freien Rücklage bedarf der Zustimmung des Finanzausschusses.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 260.000* | 500.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 240.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 240.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Fortg. Ansatz aus dem Betrag der Ermächtigungsübertrag in Höhe von 260.000 €
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Eine Finanzierung der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr erfolgt in Höhe von 260.000 € aus den im Haushalt eingeplanten Mitteln. Darüber hinaus ist eine Entnahme aus der freien Rücklage der Stiftung Elisabethspitalfonds in Höhe von 240.000 € erforderlich.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |