Kenntnisnahme - E 26/0168/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den ersten Quartalsbericht 2024 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Quartalsbericht 2024

 

 

Gebäudemanagement

 

der Stadt Aachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen

 

Der Wirtschaftsplan 2024 wurde – mit Ausnahme des Investitionsbereichs – vom Betriebsausschuss am 11.01.2024 beraten und am 31.01.2024 vom Rat beschlossen. Auf der Basis des abschließend politisch beschlossenen Haushaltsplans für 2024 wurde der Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements entsprechend angepasst.

 

Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Anlage 1)

 

Der Erfolgsplan ist wie folgt gegliedert:

  1.  

Angepasster Plan an die nachträglichen Veränderungen im Haushalt

  1.  

Buchungs-Stand zum 31.03.2024

  1.  

Prognose zum 31.12.2024

  1.  

Abweichung (Spalte 3 zu 1)

 

 

 

Erläuterungen zu den Ertragspositionen

 

Externe Erträge

Im Bereich der externen Erträge ergeben sich saldiert Mehrrerträge in Höhe von 23 T EUR.

 

Städteregion Vermietung

Es ergibt sich eine Ertragsveränderung bei den Betriebskosten in Höhe von - 17 T EUR.

 

Intern

Es ergeben sich Ertragsveränderungen in der Position „Sonstige Erträge aus Kostenerstattung“, die mit den entsprechenden Aufwandspositionen korrespondieren. Bei der Position „Mieten und BK Eigenbetriebe/kostenrechnenden Einrichtungen“ und „Erstattung Abendschule“ ergeben sich durch An- und Abmietungen Veränderungen saldiert in Höhe von 16 T EUR.

 

Direkte Verrechnung mit dem Haushalt

Auch hier ergibt sich eine höhere Erstattung, der in gleicher Höhe zusätzlicher Aufwand gegenüber steht.

 

Periodenfremde Erträge

Hier sind zum Stichtag rd. 23 T EUR Erträge zu verzeichnen, im Wesentlichen aus dem Bereich der Betriebskostenabrechnungen.


Zusammenfassung zur Ertragsentwicklung

Insgesamt erhöhen sich die Erträge im Vergleich zur Planung um rd. 275 T EUR. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf Erträge zurück zu führen, denen korrespondierenden höheren Aufwendungen gegenüberstehen und somit ergebnisneutral sind.

 

 

 

 

Erläuterungen zu den Aufwandspositionen

 

Bewirtschaftungsaufwand

Es ergeben sich insbesondere im Bereich der Fremdreinigung Mehrausgaben aufgrund von Kostensteigerungen und zahlreichen Kündigungen in Höhe von insgesamt rund 285 T EUR.

 

Serviceleistungen für die Stadt

Die Aufwandserhöhungen bei den Serviceleistungen für die Stadt resultieren im Wesentlichen auf höhere Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine. Den Aufwendungen stehen in gleicher Höhe Kostenerstattungen / Erträge gegenüber. 

Desweiteren ergeben sich durch Anmietung von Verwaltungsflächen Mehraufwendungen, die durch die Kostenerstattung „Einmalzahlung Haushalt an den Betrieb“ neutralisiert werden

 

Zinsaufwand Richtericher Modell

Es ergeben sich aufgrund von Zinsanpassungen Mehrausgaben in Höhe von 13 T EUR.

 

Periodenfremde Aufwendungen

Diese liegen zum Stand 31.03.2024 bei 24 T EUR.

 

Zusammenfassung zur Aufwandsentwicklung

Insgesamt erhöhen sich die Aufwendungen um rd. 615 T EUR.

 

 

Resumee Erfolgsplan

Das insgesamt durch den Betrieb umzusetzende Volumen im konsumtiven Bereich – ohne Abschreibungen und Zinsen und bereinigt um den Verwaltungskostenbeitrag – ist im Laufe der Jahre kontinuierlich und teilweise erheblich gestiegen und liegt in 2024 bei rd. 89,1 Mio. EUR (Vorjahr 79,4 Mio. EUR).

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich zum 31.12.2024 das operative Ergebnis verschlechternde Veränderungen in Höhe von 340 T EUR. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf Kosteneigerungen im Bereich der Bewirtschaftungskosten „Fremdreinigung“.

 

Somit verschlechtert sich voraussichtlich das operative Jahresergebnis auf rd. – 1,164 Mio. EUR und das Jahresergebnis insgesamt auf rd. – 13,164 Mio. EUR. Im Vergleich zur Prognose zum Vorjahreszeitraum ergibt sich eine Veränderung in Höhe von 1,463 Mio. EUR.

 

Die Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung Ukraine entstehen, sind für den Wirtschaftsplan neutral, da sie in gleicher Höhe dem Betrieb erstattet werden.

 

 

 

 

Erläuterungen zur Vermögensplanung (Anlage 2)

 

Der Buchungsstand der Maßnahmen wurde mit Datum zum 31.03.2024 ausgewertet.

 

 

Neue und Fortführungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan (Zeilen 1 bis 81)

 

Zum 31.03.2024 sind von den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 120 Mio. EUR zuzüglich rd. 12,5 Mio. EUR Investitionszuschüsse (insgesamt 132,5 Mio. EUR) 18,51 % im Bereich der Investitionsmittel und 27,96 % im Bereich der Investitionszuschüsse verfügt.

 

Der Umsetzungsstand in Prozent ist nur bedingt aussagekräftig, da in größerem Umfang bei Maßnahmen Mittel zur Verfügung im Haushalt und somit Wirtschaftsplan stehen, jedoch aus verschiedenen Gründen noch nicht verausgabt werden können:

          

teilweise fehlen die Grundlagen, um Planungen beginnen zu können (z.B. Grundstücksfrage und/oder Bedarf unklar) oder die Maßnahmen bedürfen weiterer Klärung aufgrund von neuen Erkenntnissen, u.a. Überlegungen zur Durchführung im Rahmen von Investorenmodellen, Umstellung der Umsetzungsverfahren u.ä.; diese werden in den jeweiligen Berichten mit „ruht“ gekennzeichnet

 

          

Maßnahmen in erheblichem Umfang befinden sich noch in den Planungsphasen, der maßgebliche Mittelabfluss tritt mit zeitlicher Verzögerung während der Bauphase ein

 

 

 

Sanierung Spielcasino Monheimsallee (Neues Kurhaus)

 

Durch den Betrieb ist die Maßnahme in Dienstleistung für den Eurogress zu erbringen. Hier beträgt der Bearbeitungsstand der bislang für die Maßnahme zur Verfügung gestellten Mittel 67,22 %.

 

 

Zusätzliche energetische Sanierungen im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK)

 

Eine Besonderheit seit dem Haushalt 2023 und Folgejahre stellen die neu hinterlegten Sondermittel für energetische Sanierungen dar. Durch den Finanzausschuss in der Sitzung vom 02.03.2021 wurde der Beschluss gefasst, die dem Wirtschaftsplan in Vorjahren zweckgebunden für Maßnahmen im Zusammenhang mit Verwaltungsgebäuden zur Verfügung gestellten 9,2 Mio. Euro nunmehr auch für energetische Sanierungen im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) verwenden zu können.

 

Unter der Annahme, dass die 9,2 Mio. EUR ausschließlich für diesen neuen Zweck verwendet werden sollen, ist vor dem Hintergrund eines realistischen Umsetzungszeitraums von einer mehrjährigen Umsetzung in verschiedenen Einzelmaßnahmen auszugehen. Entsprechende Verlagerungen zu den Einzelmaßnahmen werden vorgenommen.

 

Für 2024 steht der fortgeschriebene Ansatz aus Vorjahren in Höhe von 8,5 Mio. EUR zur Verfügung.

 

 

 

Maßnahmen für andere eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Fachbereiche (Anlage 2a)

 

Darüber hinaus sind durch den Betrieb weitere rd. 13,12 Mio. EUR zu verarbeiten, die aus Mitteln anderer eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen oder Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden. Hier beträgt der Umsetzungstand zum 31.03.2024 31,9 %.

 

Nach wie vor finden nicht alle Dienstleistungen des Gebäudemanagements und die dafür erforderlichen Personalkapazitäten ihren Niederschlag in den umzusetzenden Mitteln der Wirtschaftsplanung. Beispielhaft genannt seien umfangreiche Voruntersuchungen im Auftrag von anderen Fachbereichen (z.B. in den Bereichen Kindertagesstätten, im Bereich OGS und für Feuerwehrvorhaben), Nutzerwünsche und Varianten-Untersuchungen, durch die erhebliche personelle Kapazitäten gebunden wurden.

 

 

Resümee

In 2024 verbleibt es bei einem als hoch einzustufenden zu verarbeitenden Investitionsvolumen und vielfältigen Zusatzaufgaben.

 


Entwicklung der durch den Betrieb zu betreuenden Flächen

 

Der Aufwand in der Gebäudewirtschaft (Sach- und Personalaufwand) hängt in hohem Maße von den zu betreuenden Flächen ab. Aus diesem Grund gehört die Betrachtung der Entwicklung der Flächen zu den strategischen Größen in der Haushalts- und Wirtschaftsplanung.

 

Zum 31.12.2023 liegt die Summe der zu betreuenden Flächen bei 1.334.210 m² (31.12.2022: € 1.325.733 m²). Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr resultiert u.a. aus Anmietungen für die Flüchtlingsunterbringung „Ukraine“.

Der Bestand zum 31.03.2024 beträgt 1.330.904 m².

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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