Entscheidungsvorlage - AVV/0104/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Einstellung des Übergangstarifs Roermond zum 01.07.2024 zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Einstellung des Übergangstarifs Roermond

 

Bereits 2006 wurde für die zwischen Heinsberg und Roermond verkehrende Veolia-Linie 79 der Übergangstarif Roermond eingeführt. Nach Einstellung der Linie im Jahr 2008 kam im Rahmen der Aufnahme der zwischen Heinsberg und Roermond verkehrenden Arriva-Linie 364 der Übergangstarif Roermond wieder zur Anwendung. Aufgrund der geringen Auslastung wurde jedoch auch diese Linie zum 01.12.2022 eingestellt.

 

Seitdem ist es nur noch mit Nutzung des MultiBus der WestVerkehr bis Posterholt und anschließendem Umstieg in die Arriva-Linien 62 und 63 möglich, den Übergangstarif Roermond zu nutzen.

 

Dieser erschwerende Umstand in der Nutzungsmöglichkeit spiegelt sich auch in den Verkaufszahlen des Übergangstarifs Roermond, von dem seit Einstellung der Linie 64 am 01.12.2022 keine Tickets mehr verkauft wurden, wider.

 

Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Relevanz des Übergangstarifs Roermond empfehlen die Partnerunternehmen im AVV, insbesondere aus Tarifvereinfachungsgründen, die Einstellung des Tarifs zum 01.07.2024. Dies hätte redaktionelle Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen zur Folge, welche in der Vorlage zu dem TOP „Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen“ berücksichtigt sind.

 

Zukünftig soll mit einer Koppelung der beiden nationalen Tarife über easyConnect ein grenzüberschreitendes Ticketing ermöglicht werden, das sowohl für diese Umstiegsverbindungen als auch neue grenzüberschreitende Linien genutzt werden kann. Ziel ist, damit in Zukunft eine Einheitlichkeit für alle grenzüberschreitenden Linien zu erhalten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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