Entscheidungsvorlage - AVV/0104/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten- Einstellung Übergangstarif Roermond
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- Dez.III/ FB68
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Einstellung des Übergangstarifs Roermond
Bereits 2006 wurde für die zwischen Heinsberg und Roermond verkehrende Veolia-Linie 79 der Übergangstarif Roermond eingeführt. Nach Einstellung der Linie im Jahr 2008 kam im Rahmen der Aufnahme der zwischen Heinsberg und Roermond verkehrenden Arriva-Linie 364 der Übergangstarif Roermond wieder zur Anwendung. Aufgrund der geringen Auslastung wurde jedoch auch diese Linie zum 01.12.2022 eingestellt.
Seitdem ist es nur noch mit Nutzung des MultiBus der WestVerkehr bis Posterholt und anschließendem Umstieg in die Arriva-Linien 62 und 63 möglich, den Übergangstarif Roermond zu nutzen.
Dieser erschwerende Umstand in der Nutzungsmöglichkeit spiegelt sich auch in den Verkaufszahlen des Übergangstarifs Roermond, von dem seit Einstellung der Linie 64 am 01.12.2022 keine Tickets mehr verkauft wurden, wider.
Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Relevanz des Übergangstarifs Roermond empfehlen die Partnerunternehmen im AVV, insbesondere aus Tarifvereinfachungsgründen, die Einstellung des Tarifs zum 01.07.2024. Dies hätte redaktionelle Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen zur Folge, welche in der Vorlage zu dem TOP „Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen“ berücksichtigt sind.
Zukünftig soll mit einer Koppelung der beiden nationalen Tarife über easyConnect ein grenzüberschreitendes Ticketing ermöglicht werden, das sowohl für diese Umstiegsverbindungen als auch neue grenzüberschreitende Linien genutzt werden kann. Ziel ist, damit in Zukunft eine Einheitlichkeit für alle grenzüberschreitenden Linien zu erhalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |