Kenntnisnahme - AVV/0108/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht aus der Euregionalen Koordinierungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- Dez.III/FB68
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bericht aus der Euregionalen Koordinierungsstelle
Einreichung Projektskizze Interreg A-VI Maas-Rhein: „TRANSIT“
Im Rahmen des neuen Förderzeitraums von Interreg A-VI Maas-Rhein bewirbt sich die Euregionale Koordinierungsstelle aktuell gemeinsam mit 12 Partnern aus der Euregio Maas-Rhein für die Umsetzung eines Förderprojekts zur Stärkung der grenzüberschreitenden Mobilität. Nachdem das Projekt „EMR Connect“ im vorherigen Förderzeitraum erfolgreich abgeschlossen werden konnte, soll in „TRANSIT“ auf den Ergebnissen aufgebaut und zudem ein besonderer Fokus auf die Stärkung der Governance im grenzüberschreitenden Stakeholder-Netzwerk gelegt werden.
Eine Projektskizze wurde unter Federführung des AVV in enger Zusammenarbeit mit Partnern in Belgien, Deutschland und den Niederlanden erarbeitet und am 26.04.2024 eingereicht. Der Titel des geplanten Vorhabens lautet TRANSIT (Transnational Regional Administration Network for Integrated Transport). Hauptziel des Projektes ist eine nachhaltig effizientere Vernetzung der relevanten Akteure, um attraktive und einfach nutzbare Angebote für grenzüberschreitende Mobilität in der Grenzregion zu schaffen. Am 13. Juni wird bekanntgegeben, ob das Konsortium im zweiten Schritt für die Einreichung eines Vollantrags zugelassen wird (Frist 14.9.). Bei finaler Bewilligung erfolgt der Projektstart sodann am 1. Januar 2025 (Laufzeit 3 Jahre). Das beantragte Gesamtbudget beträgt 3,6 Millionen € (EU-Förderung 50% = 1,8 Millionen) wovon ca. 1 Million € auf die AVV GmbH als Lead Partner entfällt. Die Förderquote liegt bei 50% plus optionaler Ko-Finanzierung durch das Land NRW in Höhe von 30%.
Das Konsortium setzt sich neben dem AVV aus Verkehrsunternehmen (SNCB, TEC, Arriva, ASEAG, go.Rheinland, ZLSM), KMU (Better Mobility GmbH), Kommunen (Stadt Aachen), Wirtschaftsförderungsgesellschaften (WFG Ostbelgien und Parkstad Limburg) und Forschungseinrichtungen (ITEM / Univ. Maastricht und ECSM / FH Aachen) zusammen.
Arbeitsbesuch Verkehrsminister anlässlich Starts des Dreiländerzugs (Aachen – Maastricht – Lüttich)
Am 13. Mai hat anlässlich des in Kürze bevorstehenden Starts des Dreiländerzugs ein Arbeitsbesuch der Verkehrsminister aus Nordrhein-Westfalen, den Niederlanden und Belgien in Maastricht stattgefunden. Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten wurden viele Herausforderungen wie der erforderliche Infrastrukturausbau, der Umgang mit abweichenden Strom- und Signalisierungssystemen sowie das Aufsetzen vertraglicher Regelungen zwischen den Akteuren in drei Ländern erfolgreich gelöst. Der offizielle Betriebsstart der für Europa einzigartigen Regionalzugverbindung durch drei Länder erfolgt nun am 9. Juni 2024.
Aktueller Stand easyConnect Pilotphase 2
Im Projekt easyConnect finden derzeit die letzten Vorbereitungen für den Start der zweiten Pilotphase für grenzüberschreitend interoperables Ticketing statt. Genau wie bei „eezy“ kann man dann einfach per Check-In/Check-Out auf dem Smartphone grenzüberschreitend in Richtung Niederlande reisen. Der Start der zweiten Pilotphase erfolgt im Sommer 2024.
Die ersten Tests sowohl in der Naveo-App auf deutscher Seite als auch in der Glimble-App für niederländische Fahrgäste haben bereits stattgefunden. Sobald das check-in / check-out basierte Ticketing auf dem SPNV-Korridor Aachen – Köln – Maastricht in der zweiten Pilotphase umfassend getestet wurde, wird eine Skalierung auf ganz NRW und die Niederlande anvisiert. Darüber hinaus gibt es auch seitens des belgischen Verkehrsministeriums ernsthaftes Interesse an dem Vorhaben und ein Pilotkorridor in Richtung Belgien wird derzeit geprüft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |