Kenntnisnahme - AVV/0109/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt den Bericht zum Sachstand Regiotram zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit 2020 wurde unter Koordinierung der AVV GmbH in einer Machbarkeitsstudie die Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung zwischen Aachen, Würselen, Alsdorf und Baesweiler untersucht. Zu den Zwischenergebnissen wurde jeweils in den Sitzungen des AVV-Beirates der Stadt Aachen berichtet, zuletzt am 01.06.2023. Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen, die Ergebnisse liegen vor, der Schlussbericht ist auf der Regiotram-Projektwebseite veröffentlicht (https://regiotram-aachen.de/sites/default/files/files/regiotram-machbarkeitsstudie-bericht-stufe-2_1.pdf).

 

Die beteiligten Kommunen sowie die StädteRegion Aachen haben in ihren Räten einstimmig den Einstieg in die Vorplanung beschlossen. Die Beschlussfassung in der Stadt Aachen (Vorlage - FB 61/0749/WP18) erfolgte am 14.09.2023 (MoA) und 27.09.2023 (Stadtrat). Der AVV soll weiterhin die Koordinierung des Projektes übernehmen.

 

 

 

Aktueller Sachstand Förderung

Für die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI) wird mit Planungskosten in Höhe von rund 5,1 Mio. Euro gerechnet. Hierfür ist eine Förderung im Rahmen der Richtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

 

Im Februar 2024 teilte das BAFA mit, dass Probleme bestehen, in der bisherigen Förderkategorie 6 „Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften“ nachvollziehbare und verwertbare Erfolgsindikatoren festzulegen. Nach zwischenzeitlicher Einbindung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) wird in Abstimmung mit MUNV und BAFA folgende Lösung für die Förderung der Regiotram weiterverfolgt:

 

  • Verschiebung des Förderantrags in die Kategorie 9 „wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses“ mit 70%-Förderung durch den Bund/BAFA.
  • Ko-Finanzierung durch das Land in Höhe von 20%.

 

Dieses Vorgehen bedingt eine zusätzliche Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde für die Landesmittel. Hierfür soll der Förderantrag sowie ein Letter of Intent (LoI) des MUNV NRW eingereicht werden. Letzterer wurde durch das MUNV mündlich zugesagt. Bislang ist dieser LoI jedoch noch nicht zugestellt worden. Dies vor allem aufgrund der angespannten Haushaltslage und der fehlenden Freigabe der Finanzmittel durch das Wirtschaftsministerium (MWIKE).

 

Aufgrund der Sachlage fand ein Briefaustausch von Städteregionsrat, der Oberbürgermeisterin und der Geschäftsführung des AVV mit Herrn Minister Krischer statt. In diesem hat Minister Krischer seine Unterstützung zugesagt, der inhaltliche Fortschritt steht bislang jedoch leider noch aus.

 

Schaffung einer Projekt- und Finanzierungstruktur für die nachfolgenden Planungsphasen

Für die weitere Umsetzung des Projektes (spätestens in Leistungsphase 3 und 4 gemäß HOAI) ist es notwendig, stringentere Organisationsstrukturen und Personalkapazitäten zu schaffen, deren Aufgabenzweck allein die Regiotram zum Inhalt hat.

Die Einbindung der beteiligten Kommunen Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Würselen und der StädteRegion Aachen sowie möglicher weiterer Projektbeteiligter muss hierbei gut durchdacht und zwingend berücksichtigt werden. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe der Beteiligungsverwaltungen tagen, die Ergebnisse werden anschließend in den politischen Gremien präsentiert und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Weiteres

Die Kommunikation mit der Bürgerschaft soll weiter intensiviert werden. Hierzu haben die Projektpartner eine Entscheidung bezüglich der Weiterbeauftragung der Kommunikationsagenturen getroffen. Eine Beauftragung ist jedoch abhängig von der abschließenden rechtlichen Beurteilung und der Förderung des Gesamtprojektes durch das BAFA. Zwischenzeitlich wird die Webseite aktualisiert. Auch das Dialogtool wird weiterhin rege genutzt.

 

Für den Regiotram-Ast nach Würselen Merzbrück wird an Umsetzungsperspektiven im Rahmen des Strukturwandels gearbeitet. Hierzu soll in Kürze ein Untersuchungsauftrag an die Gutachter TTK und PTV, die auch die Machbarkeitsstudie erstellt hatten, erteilt werden.

 

Über die weitere Entwicklung wird dem Mobilitätsausschuss laufend berichtet werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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