Entscheidungsvorlage - A 51/0112/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zuletzt wurde in der Sitzung am 19.1.2006 über Kindersituation in Aachen beraten. Im Rahmen dieser Beratung wurde auch die Frage nach Betreuung auswärtiger Kinder gestellt. Zuvor war in der Sitzung des Ausschusses am 9.6.2005 beschlossen worden, bis zur Klärung der Belegsituation in den Einrichtungen keine auswärtigen Kinder aufzunehmen. Diese Berichterstattung erfolgte dann in den Sitzungen  am 27.9.2005 und 19.1.2006.

Wie in der zuletzt genannten Sitzung dargestellt, kann der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zum kommenden Kindergartenjahr 2006/7 erfüllt werden. Nebenher ist es möglich, den Bereich der Betreuung unter-3-jähriger Kinder bei entsprechender Kontingentzuweisung durch das Land durch Umwandlung von Gruppen neben anderen Maßnahmen auszubauen. Andererseits wird sich in bestimmten Sozialräumen/Wohnbereichen ein Schulkindbetreuungswechsel weg von den Tageseinrichtungen für Kinder hin zur offenen Ganztagsgrundschule vollziehen.

 

Auch wenn zu erwarten ist, dass zum Kindergartenjahr 2007/8 noch etliche (ca. 20) Gruppen (überwiegend) in katholischer Trägerschaft geschlossen werden, wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sichergestellt werden können. Die dann fehlenden Plätze werden nach derzeitiger Erkenntnis durch Umwandlung der derzeit noch rund 40 großen altersgemischten Gruppen für Kinder im Alter von 3-14 Jahren in Kindergartengruppen aufgefangen werden können.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor:

Dort, wo zum kommenden Kindergartenjahr 2006/7 das Kindergartenplatzangebot die Nachfrage in verträglichem Umfang überschreitet, sollte die grundsätzliche Möglichkeit zur Betreuung auswärtiger Kinder (wieder) eröffnet werden. Konkret sind dies die Sozialräume Richterich, Südraum (Kornelimünster) und Vaalserquartier. Die jeweiligen Angebotsüberhänge sind in den Übersichten zur Vorlage 19.1.2006 mit Ausweisung Stand 1.8.2006 dargestellt. Unter Wahrung vorrangiger Betreuungsinteressen bzw. –notwendigkeiten von Aachener Kindern im Alter von 0,4 bis 6 Jahren sollte die Möglichkeit der Aufnahme einzelner auswärtiger Kinder in genannten Sozialräumen trägerübergreifend ab sofort eingeräumt werden. Die eventuellen Betreuungszusagen sollen allerdings zunächst mit dem Vorbehalt der Befristung für ein Kindergartenjahr erfolgen. Somit bleibt die Möglichkeit, zum darauf folgenden Kindergartenjahr auf Grund sich dann ergebender Notwendigkeiten entsprechend reagieren zu können. Auch soll (zunächst) eine Beschränkung auf Kindergartenbetreuung erfolgen, damit das Ziel der Angebotsschaffung von unter-3-jährigen Plätzen bis zum Jahr 2010  für in Aachen wohnhafte Kinder ermöglicht werden kann.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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