Entscheidungsvorlage - FB 45/0520/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag “Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
18.06.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
18.06.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Entscheidung
|
|
|
20.06.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen zu beauftragen.
- Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen zu beauftragen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Bewegungsangebote an den Pilotschulen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Grüne- und SPD-Fraktionen haben mit dem Ratsantrag „Übungsleiterpauschalen für Sportvereine, die in Schulen Sportangebote anbieten (Pilot 2023/24)“ vom 07.03.2023 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im engen Austausch mit dem Stadtsportbund ein Konzept zur Förderung von Sportangeboten durch gemeinnützige Vereine an Schulen im Sekundarbereich oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Die Mittel zur Übernahme der anfallenden Übungsleiter*innenpauschalen sollen entsprechend von dem Rat der Stadt Aachen bereitgestellt werden. Der Ratsantrag wurde in der Ratssitzung am 22.03.2023 angenommen.
Mit der Vorlage Nr. FB45/0451/WP18 wurden die zuständigen Fachausschüsse in ihren Sitzungen im Dezember 2023 über den aktuellen Sachstand informiert.
Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Stadtsportbund Aachen e. V. hat in Absprache mit den an der Pilotphase teilnehmenden Schulen
- Geschwister-Scholl-Gymnasium,
- GHS Aretzstraße,
- Hugo-Junkers-Realschule und
- Heinrich-Heine-Gesamtschule
einen Vorschlag hinsichtlich des Umfangs sowie der Art des Sportangebots erarbeitet. Konkret sind folgende Bewegungsangebote vorgesehen:
Geschwister-Scholl-Gymnasium
1 Sportangebot im Umfang von 1 Zeitstunde/Woche
GHS Aretzstraße
1 Sportangebot im Umfang von 1,5 Zeitstunden/Woche
1 Bewegte Pause im Umfang von 1 Zeitstunde/Woche
Hugo-Junkers-Realschule
2 Sportangebote im Umfang von je 1,5 Zeitstunden/Woche
Heinrich-Heine-Gesamtschule
2 Sportangebote im Umfang von je 1,5 Zeitstunden/Woche
Die Sportangebote werden sportartenspezifisch in festen, wöchentlichen Gruppen stattfinden. Bei der bewegten Pause handelt es sich hingegen um ein Bewegungsangebot, welches nicht zwingend einer speziellen Sportart zugeordnet ist (bspw. verschiedene Fitnessangebote). Da die Sportanlagen bis in den Nachmittag für die Schulen reserviert sind, werden keine gesonderten Belegungszeiten erforderlich sein.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind die Vereine VFJ Laurensberg (Fußball) und die BG Aachen (Basketball) als Kooperationsvereine sicher am Projekt beteiligt. Die finalen Rückmeldungen des Post-Telekom-Sportverein Aachen (Volleyball) und ASV Schwarz-Rot Aachen (Handball) stehen noch aus. Im Falle einer Absage der letztgenannten Vereine werden anderweitige Vereine angefragt und entsprechend Übungsleitungen akquiriert, um ein Bewegungsangebot zu ermöglichen.
Zum aktuellen Zeitpunkt wird mit folgender Zuordnung der Vereine geplant:
- Geschwister-Scholl-Gymnasium: PTSV
- Heinrich-Heine-Gesamtschule: BG Aachen und VFJ Laurensberg
- Hugo-Junkers-Realschule: Schwarz-Rot Aachen
- GHS Aretzstraße: Schwarz-Rot Aachen
Der Start der Pilotphase ist unmittelbar nach einer etwaigen Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.06.2024 vorgesehen. Obwohl nach einer etwaigen Beschlussfassung lediglich zwei Unterrichtswochen im Schuljahr 2023/2024 bis zum Start der Sommerferien verbleiben, wäre es im Interesse der Vereine/Übungsleitungen, nach einer längeren Koordinierungsphase bereits vor den Sommerferien in eine erste Umsetzung zu gelangen.
Nach Abschluss der Pilotphase (Ende 1. Schulhalbjahr 2024/2025) wird die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen über die Erfahrungen der teilnehmenden Schulen und Vereine in Bezug auf die Bewegungsangebote berichten.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Zeitraum ab Beschlussfassung (Schuljahr 2023/2024) bis Ende des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 entstehen folgende Kosten (sh. beigefügter Kostenvoranschlag):
Summe Honorarkosten Übungsleitung: 4.987,50 €
Koordinierungskosten Stadtsportbund: 4.600,00 €
Gesamt: 9.587,50 €
Aufgrund des hohen Koordinationsaufwands (Personal- und Verwaltungskosten) auf Seiten des Stadtsportbund im Vorfeld eines solchen Pilotprojekts (Gespräche mit Schulen, Ansprache und Werben bei Vereinen, Abschluss entsprechender Vereinbarungen) fallen, unabhängig von dem Umfang der im Schuljahr 2023/2024 stattfindenden Sportangebote, entsprechende Koordinierungskosten an.
Haushaltsmittel stehen in 2024 in Höhe von 40.000 € zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
4-030302-941-1 Kooperationsförd. Schule & Sportvereine, 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -40.000 | -40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
öffentlich
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504,7 kB
|
|||
2
|
öffentlich
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422,8 kB
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