Kenntnisnahme - FB 45/0522/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum OGS-Sprachförderprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Kenntnisnahme
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|
|
20.06.2024
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Dezember 2023 wurde dem Ausschuss ein Programmentwurf mit verschiedenen Bausteinen zur Sprachförderung im OGS-Kontext vorgelegt (vgl. Vorlage FB 45/0453/WP18). Der Ausschuss hat die vorgeschlagenen Maßnahmen befürwortet und entsprechende Haushaltsmittel für die modellhafte Umsetzung an zwei Grundschulen/OGS im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase (Schuljahr 2024/2025 sowie 2025/2026) in den Haushaltsplanentwurf eingestellt.
Nachdem der Rat den Haushaltsentwurf Mitte März 2024 beschlossen hat und damit weitestgehend Sicherheit bzgl. der finanziellen Mittel für die Umsetzung der Pilotphase bestand, ist die Verwaltung in die vorbereitenden Arbeiten und Schritte eingestiegen.
- Sachstandsbericht
Am 14.03.2024 erfolgte von Seiten der Verwaltung eine Information sowie ein Austausch zum OGS-Sprachförderprogramm und der angedachten Pilotphase in der AG §78 OGS.
Auch wurde bei diesem Treffen die Bildung einer Unterarbeitsgruppe besprochen, um die Fachexpertise aus dem Bereich der OGS über die Einbindung von OGS-Trägervertretungen mit in die weitere Ausarbeitung der Bausteine und in den weiteren Prozess einfließen lassen zu können.
Unmittelbar im Anschluss an die AG §78 OGS erfolgte die Abfrage, wer auf Seiten der OGS-Trägervertretungen in der Unterarbeitsgruppe mitwirken möchte.
Positive Rückmeldungen erfolgten von der AWO sowie dem PÄZ.
Das Treffen der Unterarbeitsgruppe fand am 11. April statt. In diesem erfolgte ein Austausch zu den einzelnen geplanten Programmbausteinen. Von Seiten der OGS-Trägervertretungen wurden in diesem Zusammenhang Fragen und Hinweise geäußert, die in der weiteren Ausarbeitung in den Blick genommen und geprüft werden. Zudem wurde deutlich, dass einige Bausteine von Seiten der OGS-Trägervertretungen, sowohl im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit als auch Sinnhaftigkeit kritisch gesehen werden.
Ein weiteres Thema des Treffens war die Pilotphase und das Vorgehen zur Auswahl möglicher Grundschulen/OGS.
Die Kriterien, die von Seiten der Verwaltung im Termin vorgestellt wurden, erschienen auch für die OGS-Trägervertretungen nachvollziehbar und zielführend.
Daher erfolgte im nächsten Schritt eine Auswertung, welche Grundschulen/OGS die Kriterien erfüllen und damit für die Auswahl als Pilotschule in Frage kommen.
Folgende Kriterien wurden zugrunde gelegt:
Schulen mit
Einer hohen Schulsozialindexstufe
Einer relevanten Anzahl an Schüler*innen in Erstförderung
Schüler*innen mit Alphabetisierungsbedarf (in den Klassen 3 / 4)
Auf Grundlage dieser Kriterien konnten folgende sieben Grundschulen ermittelt werden, die für die Pilotphase geeignet erscheinen:
- KGS Beeckstraße (OGS-Träger: PÄZ)
- GGS Driescher Hof (OGS-Träger: D-Hof)
- GGS Düppelstraße (OGS-Träger: AWO)
- GGS Gerlachschule (OGS-Träger: AWO)
- KGS Luisenstraße (OGS-Träger IN Via)
- KGS Passstraße (OGS-Träger: Stadt Aachen)
- GGS Schönforst (OGS-Träger: Stadt Aachen)
Da die Bereitschaft und Motivation der Schulen sowie der OGS eine wichtige Voraussetzung ist, wurde ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
Über ein Anschreiben wurden die ausgewählten sieben Schulen sowie OGS-Träger Mitte Mai über das Projekt, die einzelnen Bausteine sowie die angedachte Pilotphase informiert und um Rückmeldung gebeten, ob sich Schulleitung und OGS-Träger die Teilnahme an der Pilotphase vorstellen können.
Das Anschreiben, die Erläuterungen sowie das Muster zur Interessensbekundung sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Zwischenzeitlich sind von allen sieben Schulen Rückmeldungen eingegangen. Es liegen sowohl positive als auch negative Rückmeldungen vor. Aus den Rückmeldungen der Schulleitungen wird deutlich, dass die Idee der OGS-Sprachförderung positiv aufgenommen wird und der Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen für die Zielgruppe der SuS mit Sprachförderbedarf auch dort gesehen wird. Die negativen Rückmeldungen beziehen sich, neben dem Hinweis auf begrenzte Ressourcen oder eine herausfordernde personellen Situation vor Ort, vorrangig auf Bedenken, die von Seiten der OGS-Trägervertretungen zur Umsetzung der Bausteine geäußert wurden.
Da im Ergebnis mehr als zwei Schulen/OGS (GGS Driescher Hof, GGS Gerlachschule, GGS Schönforst, KGS Passstraße) gemeinschaftlich ihr Interesse zur Teilnahme als Pilotschule bekundet haben, ist eine Auswahl zu treffen.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung befindet sich die Entscheidung, welche Schulen als Pilotschulen ausgewählt werden, noch in Prüfung und Abstimmung. Hierzu wird ggfs. mündlich berichtet.
- Nächste Schritte
Nach Auswahl und Information der beiden Pilotschulen, werden – in enger Abstimmung und Kommunikation mit den beiden Schulen/OGS – die weiteren Vorbereitungen zum Start der Pilotphase vorgenommen. Ziel ist hierbei, die Programmbausteine so auszuarbeiten, dass diese in die bestehenden Konzepte von Schule und OGS integriert werden bzw. diese sinnvoll ergänzen, um eine bestmögliche und zielführende Umsetzung zu erzielen.
Ziel ist weiterhin, mit ersten Bausteinen zum Schuljahr 2024/2025 an den beiden Pilotschulen zu beginnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
4-030101-916-7; 52790000 „Maßnahmen durchgängige Sprachbildung“
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 93.000 | 93.000 | 354.000 | 354.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -93.000 | -93.000 | -354.000 | -354.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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