Entscheidungsvorlage - FB 45/0519/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt dem Antrag des offenen Kinder- und Jugendzentrums Aachen Richterich auf Bezuschussung der Neuanschaffung von Sofas in Höhe von 3.627,70 Euro stattzugeben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

Das offene Kinder- und Jugendzentrum Richterich, auch Cube genannt, wurde 2011 eröffnet. Träger der Einrichtung ist der gemeinnützige Verein Jugend in Aachen Nord West e.V.

 

Die Einrichtung ist für den Stadtteil Richterich sowie für die umliegenden Orte, wie Vetschau, Horbach, Laurensberg und Orsbach unverzichtbar und erreicht mit seinen zahlreichen Angeboten in normalen Zeiten täglich bis zu 50 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

 

Die Einrichtung ist ein beliebter Treffpunkt zum Austausch nach der Schule und bietet neben der offenen Arbeit auch eine Plattform für Projekte im kreativen und sportlichen Bereich.

Die Ferienspiele in allen Ferien sind von Beginn an ein wichtiges Angebot in der freizeitpädagogischen Arbeit und erfreuen sich mit Teilnehmer*innenzahlen von 75 bis 100 Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit.

 

Die Ersteinrichtung des Hauses wurde aus städtischen Mitteln bestritten. Das Mobiliar ist in das Eigentum des Vereins übergegangen.

 

2. Antragstellung

Mit Schreiben vom 25.04.2024 stellt das Kinder- und Jugendzentrum Aachen Richterich einen Antrag auf Bezuschussung der Neuanschaffung einer neuen Sitzecke gemäß Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 50% der Anschaffungskosten.

Die vor 13 Jahren angeschafften Sofas sind mittlerweile stark verschlissen und müssen erneuert werden.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung

Bedingt durch den hohen Zulauf von Kindern und Jugendlichen werden die Einrichtungsgegenstände stark beansprucht. Die bestehende Sitzecke wurde vor 13 Jahren von der Firma „Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmhH & Co.KG bezogen. Die Sitzecke besteht aus 6 Elementen, die flexibel angeordnet werden können. Vergleichbare Möbel sind ähnlich hoch im Preis.

Die Möbel sind sehr robust und entsprechend den Brandschutzbestimmungen für eine offene Einrichtung. Dies spiegelt sich im Preis wieder.

 

3. Förderung durch den Stadtjugendplan

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Anschaffungspreis bei 7.255,39 Euro.

Gemäß den Richtlinien zu Position 40 des Stadtjugendplans wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten beantragt. Somit beträgt die Fördersumme 3.627,70 Euro.

Der Bezirksvertretung Richterich liegt ebenfalls ein Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 35% bis 40% der Anschaffungskosten vor. Über den Antrag wird am 19.06.2024 entschieden.

Der restliche Betrag (10 – 15 %) kann aus Eigenmitteln gestemmt werden.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksvertretung, dem Antrag des Kinder- und Jugendzentrums Aachen Richterich auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von 3.627,70 Euro zu entsprechen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

5-060201-800-00500-900-1, 78180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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