Entscheidungsvorlage - FB 45/0519/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des offenen Kinder- und Jugendzentrums Aachen Richterich gemäß Position 40 Stadtjugendplan auf Bezuschussung der Anschaffung neuer Sofas für den offenen Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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18.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Das offene Kinder- und Jugendzentrum Richterich, auch Cube genannt, wurde 2011 eröffnet. Träger der Einrichtung ist der gemeinnützige Verein Jugend in Aachen Nord West e.V.
Die Einrichtung ist für den Stadtteil Richterich sowie für die umliegenden Orte, wie Vetschau, Horbach, Laurensberg und Orsbach unverzichtbar und erreicht mit seinen zahlreichen Angeboten in normalen Zeiten täglich bis zu 50 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Einrichtung ist ein beliebter Treffpunkt zum Austausch nach der Schule und bietet neben der offenen Arbeit auch eine Plattform für Projekte im kreativen und sportlichen Bereich.
Die Ferienspiele in allen Ferien sind von Beginn an ein wichtiges Angebot in der freizeitpädagogischen Arbeit und erfreuen sich mit Teilnehmer*innenzahlen von 75 bis 100 Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit.
Die Ersteinrichtung des Hauses wurde aus städtischen Mitteln bestritten. Das Mobiliar ist in das Eigentum des Vereins übergegangen.
2. Antragstellung
Mit Schreiben vom 25.04.2024 stellt das Kinder- und Jugendzentrum Aachen Richterich einen Antrag auf Bezuschussung der Neuanschaffung einer neuen Sitzecke gemäß Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 50% der Anschaffungskosten.
Die vor 13 Jahren angeschafften Sofas sind mittlerweile stark verschlissen und müssen erneuert werden.
3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Bedingt durch den hohen Zulauf von Kindern und Jugendlichen werden die Einrichtungsgegenstände stark beansprucht. Die bestehende Sitzecke wurde vor 13 Jahren von der Firma „Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmhH & Co.KG bezogen. Die Sitzecke besteht aus 6 Elementen, die flexibel angeordnet werden können. Vergleichbare Möbel sind ähnlich hoch im Preis.
Die Möbel sind sehr robust und entsprechend den Brandschutzbestimmungen für eine offene Einrichtung. Dies spiegelt sich im Preis wieder.
3. Förderung durch den Stadtjugendplan
Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Anschaffungspreis bei 7.255,39 Euro.
Gemäß den Richtlinien zu Position 40 des Stadtjugendplans wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten beantragt. Somit beträgt die Fördersumme 3.627,70 Euro.
Der Bezirksvertretung Richterich liegt ebenfalls ein Antrag auf Bezuschussung in Höhe von 35% bis 40% der Anschaffungskosten vor. Über den Antrag wird am 19.06.2024 entschieden.
Der restliche Betrag (10 – 15 %) kann aus Eigenmitteln gestemmt werden.
4. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksvertretung, dem Antrag des Kinder- und Jugendzentrums Aachen Richterich auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von 3.627,70 Euro zu entsprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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5-060201-800-00500-900-1, 78180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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934,5 kB
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