Kenntnisnahme - FB 68/0021/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragt mit dem in Anlage 1 beigefügten Tagesordnungsantrag für die Sitzung am 19. Juni 2024 einen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Ladeinfrastruktur in Brand vorzusehen.

 

Sachstandsbericht der Verwaltung

Aktuell gibt es im Bezirk Aachen-Brand an neun öffentlich zugänglichen Standorten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Lfd. Nr.

 

Standort

Nennleistung Ladeeinrichtung (kW)

Art der Ladeeinrichtung

1

Paul-Küpper-Platz 1

2x22

Normalladeeinrichtung

2

Arensgasse 5

1x22

Normalladeeinrichtung

3

An der alten Tuchfabrik 33

2x11

Normalladeeinrichtung

4

An der alten Tuchfabrik 62

2x11

Normalladeeinrichtung

5

An der alten Tuchfabrik 110

2x11

Normalladeeinrichtung

6

Triererstr. 690

max. 50 pro Ladepunkt

Schnellladeeinrichtung

7

Triererstr. 653-657

2x22

Normalladeeinrichtung

8

Kolpingstraße 58

4x22

Normalladeeinrichtung

9

Rombachstraße 109

4x5,5

Normalladeeinrichtung

 

In Zusammenarbeit mit ElektroMobilität NRW (der Dachmarke des NRW-Wirtschaftsministeriums, unter der sämtliche Elektromobilitätsaktivitäten des Landes NRW gebündelt werden) plant die Verwaltung im Rahmen des Projekts „Quartiersladen derzeit weitere Standorte, um die Sicherstellung eines vorauslaufenden Aufbaus der Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. Ziel ist es, den aktuellen und potentiellen E-Mobilist*innen, die nicht die Möglichkeit haben zu Hause oder am Arbeitsplatz zu laden, im Bezirk Brand in den allermeisten Fällen einen freien Ladepunkt in vertretbarer Nähe anbieten zu nnen.

 

Über das Projekt „Quartiersladen“ wurde bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 14.06.2023 berichtet. Folgende Standorte wurden im Rahmen des Projekts bereits geprüft und sollen errichtet werden:

 

  • Am Tiergarten gegenüber Hausnummer 8-18: 4 AC-Säulen mit insgesamt 8 Ladepunkten
  • Heusstraße gegenüber Hausnummer 13-15:  4 AC-Säulen mit insgesamt 8 Ladepunkten
  • Marktplatz 28: 2 AC-Säulen mit insgesamt 4 Ladepunkten

 

Alle Ladesäulen werden bei entsprechender Verfügbarkeit der Leistung bis zu jeweils 44kW verfügen. 

 

Zur Errichtung der Stationen wurde ein entsprechendes Vergabeverfahren von der Verwaltung vorbereitet. Es soll in Kürze veröffentlicht werden. Die Vergabekriterien sehen vor, dass der Aufbau der Ladesäulen innerhalb von sechs Monaten nach Vergabe durch die Stadt erfolgt.
 


Über die bereits genannten Standorte hinaus, werden derzeit weitere Ladesäulen an den nachstehenden Standorten geprüft:

  • Wilhelm-Ziemons-Str. / Wolferskaul
  • Richard-Wagner-Str. gegenüber Hausnummer 6
  • Karl-Kuck-Str. (genauer Standort muss noch festgelegt werden)

 

Nach Umsetzung der im Projekt „Quartiersladen“ geplanten Ladeinfrastruktur stehen den Fahrer*innen von Elektrofahrzeugen im Bezirk Brand zwölf Standorte mit insgesamt 41 Ladepunkten zur Vergung. Hierdurch wird bereits der für 2030 geplante Bedarf gedeckt.

 

Hinzu kommen möglicherweise die drei vorgenannten Standorte, die aktuell geprüft werden. Darüber hinaus ist es durchaus vorstellbar, dass sich auch künftig noch Anbieter von Ladeinfrastruktur um Standorte bewerben und somit den weiteren Hochlauf der Elektromobilität im Bezirk Brand unterstützen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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