Kenntnisnahme - FB 45/0525/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

Auf Grundlage des im Februar 2024 erfolgten Beschlusses im Kinder- und Jugendausschuss (Nr. FB 45/0476/WP18, Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung) bewarb sich die Stadt Aachen beim Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW zur Teilnahme am Modellprojekt Qik. Als eine von vier Kommunen erhielt sie eine Zusage.

2. Aktuelle Situation

Neben der Stadt Aachen haben folgende weitere Kommunen eine Zusage zur Teilnahme am Modellprojekt erhalten:

  • Stadt Mönchengladbach (15-17 geplante Teilnehmer*innen)
  • Rheinisch-Bergischer-Kreis (15-20 geplante Teilnehmer*innen)
  • Kreis Steinfurt (2 x 20 geplante Teilnehmer*innen)

Da seitens des Ministeriums - zumindest für das Jahr 2024 - die Möglichkeit der anteiligen Finanzierung der Koordinierungsstelle i.H.v. 80% in Aussicht gestellt wurde, erfolgte beim Jugendministerium NRW der entsprechende Antrag auf Förderung einer Koordinierungs-stelle; eine abschließende Rückmeldung zu diesem Antrag erfolgte bisher nicht.

Bereits über die letzte Vorlage wurden kommunale finanzielle Mittel hierfür für den gesamten Maßnahmezeitraum eingeplant, so dass eine zeitnahe Besetzung der Stelle angestrebt wird.

2.1 Anrechnung der Kräfte auf Mindestbesetzung

Seitens des Ministeriums wurde inzwischen die Möglichkeit der Anrechnung der Kräfte auf den (Mindest-) KiBiz-Schlüssel festgelegt: In den ersten drei Monaten kann noch keine Anrechnnung auf Ergänzungskraftstunden erfolgen. In den folgenden neun Monaten können 50 % der Arbeitsstunden, die in der Einrichtung geleistet werden, auf Ergänzungskraftstunden angerechnet werden. Im darauf folgenden Jahr können dann 75 % der Arbeitsstunden, die in der Einrichtung geleistet werden, auf die Ergänzungskraftstunden angerechnet werden.

2.2 Einrichten einer Projektgruppe

Die Leitplanken des Ministeriums sehen die Einrichtung einer Projektgruppe vor, in der folgende Institutionen vertreten sein sollen:

a) Träger der Einrichtungen, bei denen die Quereinsteiger*innen angestellt sind

b) Partizipierende Weiterbildungsträger

c) Örtliches Jugendamt

d) Vertretungen der partizipierenden Berufskolleg(s) und ggf. Schulaufsicht

e) Schulverwaltungsamt

f) Arbeitsagentur / Jobcenter

g) Vertreter*in der Landesregierung

Diese soll die Erprobung von Qik begleiten und sich regelmäßig über den Fortschritt austauschen. FB 45 ist mit allen maßgeblichen Akteuren im Gespräch und die notwendigen Projektstrukturen befinden sich in der Erarbeitung.

 

Es wurden alle Träger von Kindertageseinrichtungen in Aachen mit Datum vom 29.05.2024 angeschrieben und eingeladen, sich am Modellprojekt zu beteiligen. Dies kann geschehen durch die Mitentwicklung des Curriculums und/oder die Anstellung von Kräften auf dem Weg in die Kinderpflege (siehe Anhang).

2.3 Weiterbildungsträgerin VHS

In Abstimmung mit Jobcenter und Agentur für Arbeit soll die Maßnahme als Weiterbildung geplant werden.

Die VHS als Weiterbildungsträgerin hat bereits damit begonnen, die AZAV Zertifizifierung zu erlangen. Diese Zertifizierung ist Vorausstzung für den Erhalt einer Förderung der Weiterbildung durch die Arbeitsverwaltung. Zudem wurden erste Überlegungen zur Gewinnung von Referent*innen gemacht, was aber im engen Zusammenhang mit der Festlegung des Curriculums steht.

2.4 Interkommunaler Austausch

Auf Bestreben und Organisation des FB 45 hat es losgelöst vom Landeskoordinierungs-gremium auf Ebene der beteiligten Ministerien einen Austausch unter den beteiligten Städten gegeben. Vereinbart wurde ein fortgesetzer Austausch der Praxisebene und das Ausloten der Möglichkeiten der Kooperation bzw. ggfls. der Arbeitsteilung. Die Initiative wurde positiv aufgenommen und eine Fortsetzung vereinbart.

3. Ausblick

Folgende weitere Schritte sind derzeit geplant:

  • Entwicklung des Curriculums gemeinsam mit der VHS als Weiterbildungsträgerin sowie ggf. unter Beteiligung interessierter freier Träger. Hierbei erfolgt zudem ein Austausch mit den anderen drei Kommunen, die sich ebenfalls am Modellprojekt beteiligen. Im Anschluss an die Erstellung des Curriculums, ist dieses durch das Ministerium für Schule und Bildung mitzuzeichnen. Damit diese konkrete Weiterbildung über die Arbeitsverwaltung gefördert werden kann, ist auch für die konkrete Maßnahme eine AZAV-Zertifizierung zu erlangen. Diese wird nach Mitzeichnung des Curriculums entsprechend beantragt.
  • Profiling möglicher Teilnehmer*innen über die Bundesagentur/Jobcenter
  • Abstimmung hinsichtlich Auswahl der Teilnehmenden mit den freien Trägern
  • Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Aachen und VHS mit Festlegung aller Rahmenbedingungen
  • Auswahl der Teilnehmenden; hier Berücksichtigung von Interesse aus der Freien Trägerschaft, wobei Koordinierung und Finanzierung über die Stadt Aachen laufen
  • Gewinnung von Referent*innen für die Weiterbildung durch die VHS
  • Start der Anfangsqualifizierung der Teilnehmenden mit 120 Stunden zum neuen Kitajahr

Fazit:

Wie erwartet handelt es sich aufgrund der Rahmensetzungen und des Pilotcharakters um ein sehr ambitioniertes Projekt. Eine Umsetzung direkt zu Beginn des Kita-Jahres erscheint trotz aller Bemühungen nicht realisierbar, was aber das Projekt als solches nicht gefährdet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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