Entscheidungsvorlage - FB 61/0903/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2024 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die rechtskräftig verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2024 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die rechtskräftig verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Hintergrund

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Somit steigen die durch die Nennentgelte erzeugten Jahreskosten mit jeder zusätzlichen Straßenbeleuchtung.

 

Anlass

Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.

Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.

 

Planung

Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht beauftragten Maßnahmen aus der Liste 2023 bilden sie die Liste 2024. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste (vgl. Anlage 1) dargestellt.

Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Mit einer Umsetzung von Projekten, die unter 4,0 bewertet wurden, ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Maßnahmen aus vergangenen Prioritätenlisten, die schon umgesetzt wurden oder derzeit noch in Bearbeitung durch die STAWAG sind, werden im Anhang 2 „Straßenbeleuchtung - Maßnahmenumsetzung 2023“ tabellarisch aufgeführt.

 

Kosten und Finanzierung

Inklusive der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 stehen im Haushaltsjahr 2024 bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 152.093,69 zur Verfügung. Hiervon sind 52.093,69 € bereits durch in 2023 beauftragte Maßnahmen gebunden.

Weitere Maßnahmen werden in Anwendung der Prioritätenliste und - soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen - umgesetzt.

Um einen schnelleren Abbau der Prioritätenliste zu ermöglichen, kann die Finanzierung einiger kleinerer Beleuchtungsmaßnahmen ggf. aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“ erfolgen, sobald absehbar ist, dass die bis Jahresende zu erwartenden konsumtiven Aufwendungen gedeckt sind und entsprechende Restmittel zur Verfügung stehen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2024

Ansatz 2025ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

119.424,62

119.424,62

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

119.424,62

119.424,62

210.000

210.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element-4-120102-903-8-Erneuerung Straßenbeleuchtung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2024

Ansatz 2025ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2025ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

152.093,69

152.093,69

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

152.093,69

152.093,69

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 100.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 52.093,69 €

**Haushaltsansatz 2024 i.H.v. 70.000 € zuzüglich Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2023 i.H.v. 49.424,62 €; soweit die verfügbaren Mittel nicht für andere Kleinmaßnahmen benötigt werden.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Begründung zur Klimarelevanz

Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden auch im Jahr 2024 zusätzlich Leuchten aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die ebenso wie die zur Produkt-(Maste+Leuchten) Herstellung nicht vermieden werden können. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität.

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Anlagen

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