Entscheidungsvorlage - FB 61/0917/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Leitlinie Außengastronomiehier: Sachstandsbericht zum geplanten Prozess 2024 / 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.06.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2024
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, dass der Prozess zur Fortschreibung der Leitlinie Außengastronomie in der dargestellten Vorgehensweise weiterverfolgt wird.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, dass der Prozess zur Fortschreibung der Leitlinie Außengastronomie in der dargestellten Vorgehensweise weiterverfolgt wird.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Wissenschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, zu beschließen, dass der Prozess zur Fortschreibung der Leitlinie Außengastronomie in der dargestellten Vorgehensweise weiterverfolgt wird.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass der Prozess zur Fortschreibung der Leitlinie Außengastronomie in der dargestellten Vorgehensweise weiterverfolgt wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aktuelle Beschlüsse und politische Lage
Am 07.12.2023 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Erstellung einer zeitgemäßen „Leitlinie für die Außengastronomie“ beauftragt.
Der Beschluss lautet wie folgt: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der beschriebenen Vorgehensweise zur Erstellung eines Leitfadens Außengastronomie.
Die zu erarbeitende Leitlinie knüpft an das noch im Rahmen des Innenstadtkonzepts 2002 im Dezember 2003 vom Planungsausschuss beschlossene Konzept zur „Außenbewirtung in Aachen“ an. Dieses stellt aktuell in Verbindung mit der rechtlich verbindlichen Sondernutzungssatzung (6. Nachtrag von 01.01.2023) die aktuelle Regelungsgrundlage und Entscheidungsbasis für das Verwaltungshandeln dar, wenn es um Erlaubnisse für die Außengastronomie geht.
Die Politik hat ihr Interesse an dem Thema im Jahr 2022 mit drei Anträgen bekräftigt. Erstmalig wurde im Zusammenhang mit der Debatte um den 5. Nachtrag zur Sondernutzungssatzung in der Ratssitzung am 10.11.2021 der Wunsch zur Präzisierung, Aktualisierung und Zusammenfassung der gestalterischen Anforderungen an die Außengastronomie geäußert. In seiner Sitzung vom 08.06.2022 hat der Hauptausschuss eine Überarbeitung der gestalterischen Anforderungen an die Außengastronomie in Form einer Satzung / eines Leitfadens / Handbuchs o.ä. unter Einbeziehung aller Akteure beschlossen. Am 14.09.2022 wurde weiterhin durch den Hauptausschuss beschlossen, dass die „Leitlinie Außengastronomie“ aktualisiert und ein Beteiligungsprozesses gestartet werden soll.
Hintergrund und Erläuterung
An die Aachener Innenstadt als Ort des Arbeitens, des Handels, des Wohnens und der Freizeit werden vielfältige Anforderungen gestellt. Neben grundlegenden Aspekten wie Sicherheit, Verkehr und Barrierefreiheit sind eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität wichtig. In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche an den öffentlichen Raum in vielerlei Hinsicht verändert. Ein geändertes Mobilitäts- und Konsumverhalten bewirkt eine andere Nutzung des öffentlichen Raums. Die Bedeutung des Einzelhandels für die Innenstadt hat sich verändert. Dahingegen haben Themen wie Repräsentation, Information, „Eventisierung“ und auch die Gastronomie an Bedeutung gewonnen. Die Aachener Innenstadt hat ihre Bedeutung als touristisches Ziel mit herausragenden Kulturgütern, an erster Stelle dem Weltkulturerbe Aachener Dom, und international wirksamen Veranstaltungen, wie bspw. dem Aachener Weihnachtsmarkt, beibehalten bzw. ausgebaut.
Die gastronomisch genutzten öffentlichen Räume leisten vor diesem Hintergrund einen wesentlichen Beitrag zur Wahrnehmung und Attraktivität der Innenstadt. In weiten Teilen der Innenstadt ist das gestalterische Niveau der Außengastronomie bereits hoch. Diese Qualität gilt es auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Die Fortschreibung der bestehenden Leitlinie und ein damit verbundener Dialog stellen wichtige Grundlagen für das Verwaltungshandeln der nächsten Jahre dar: Der Prozess soll Basis für Gleichbehandlung und Transparenz der Entscheidungen über Erlaubnisse und Genehmigungen schaffen. Entstehen sollen angemessene, faire und für alle verständliche Regelungen der räumlichen und gestalterischen Anforderungen an die Außengastronomie.
Die Kommunikation mit den Akteuren der Gastronomiebranche spielt hierbei eine große Rolle, um das Engagement und eine gute Kooperation aufrechtzuerhalten.
Leitlinie und Beteiligungsprozess
Die „Leitlinie Außengastronomie“ soll in engem Austausch zwischen den Vertreter*innen der Fachverwaltung Aachen, der Politik und der Gastronomiebranche entstehen. Damit soll gewährleistet werden, dass neben der gewünschten gestalterischen Qualität und den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen auch die praktische Umsetzung und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gastronomietreibenden im Prozess berücksichtigt werden. Ziel ist es eine hohe Transparenz zu erreichen und eine Leitlinie zu erarbeiten, die von allen Akteursgruppen mitgetragen und unterstützt wird.
Die wesentlichen Akteursgruppen im Prozess sind:
Vertreter*innen der Gastronomiebranche: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, Aachener Tourist Service e.V. (ats), Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) und ggf. weitere Stakeholder.
Vertreter*innen der Fachverwaltung: Abteilung Stadtgestaltung und Stadterneuerung (FB 61/500), Denkmalpflege und Archäologie (FB 61/200), Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 68/400), Citymanagement (FB 01), Wirtschaftsförderung (FB 02), Stadtmarketing (FB 13) und ggf. weitere Abteilungen.
Einem festen Kreis von Bezirks- und Fachpolitiker*innen (Planung und Wirtschaft) soll regelmäßig ein Zwischenstand der Ergebnisse und Planungen vorgestellt werden, damit die Gelegenheit besteht, kurzfristig inhaltliche Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen anzuberaumen.
Sachstand
Die Auftragsvergabe für die Erarbeitung der Leitlinie und die Moderation des Prozesses wurde im Mai gestartet. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragsvergabe ab August 2024 erfolgen.
Die vorgesehene Beauftragung umfasst:
- die Erarbeitung bzw. Fortschreibung der „Leitlinie Außengastronomie“
- die Begleitung und Moderation des Beteiligungsprozesses
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum
- Grundlagenermittlung und Analyse: August 2024 – Oktober 2024
- gemeinsame Spaziergänge mit den wesentlichen Akteuren: September 2024
- Konzeption der Leitlinie: Oktober 2024 – Januar 2025
- Ausarbeitung der Leitlinie: Januar 2025 – Mai 2025
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Mittel für das Städtebauförderprojekt stehen im Haushalt 2024 unter dem PSP-Element
4-090101-929-1 „Außengastronomie Prozess“ zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,9 kB
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